Telekom 2 - Keine Gorbach-Anklage, sondern Angebot für Geldbuße
Anklagebehörde: Voraussetzungen für Diversion bei
Ex-Vizekanzler gegeben -Telekom legte "Schwarze Kasse" bei
Hocheggers Valora an - 5,7 Mio. für Zahlungen "ohne
werthaltige Gegenleistungen"
Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ) hatte nach
seinem Ausscheiden aus der Politik Geld von der Telekom erhalten.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien erläuterte gegenüber der
APA, dass bei Gorbach und seiner früheren Sekretärin die
Voraussetzungen für eine Diversion erfüllt seien, daher würden sie
nicht angeklagt. Diversion heiße aber nicht, dass die Betreffenden
nichts getan hätten.
Das Diversionsanbot an Gorbach umfasse eine Geldbuße und eine
Teilschadenswiedergutmachung, die Höhe der geforderten Zahlungen
nannte Staatsanwaltschafts-Sprecherin Nina Bussek auf APA-Anfrage
nicht. Sollte Gorbach die Diversion ablehnen, droht ihm immer noch
eine Anklage.
Für eine Diversion gibt es mehrere Voraussetzungen: Es muss sich
um ein Offizialdelikt handeln, das also von Amts wegen verfolgt
wird, der Sachverhalt muss hinreichend geklärt sein, es darf sich um
keine schwere Straftat handeln und der Beschuldigte darf keine
schwere Schuld auf sich geladen haben. Weiters darf keine Prävention
erforderlich sein, wenn also eine gerichtliche Strafe nicht
notwendig ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren
Handlungen abzuhalten oder um Nachahmungstätern entgegenzuwirken.
Schließlich muss sich der Beschuldigte mit der Diversion
einverstanden erklären und die Folgen akzeptieren.
Gorbach soll nach seinem Ausscheiden aus der Politik 268.000 Euro
von der Telekom Austria erhalten haben. Das Geld soll über den
früheren Telekom-Lobbyisten Peter Hochegger und Gorbachs Sekretärin
an den früheren Spitzenpolitiker von FPÖ und BZÖ geflossen sein. Ein
Teil der Mittel soll der Bezahlung seiner Sekretärin gedient haben,
der Rest (139.200 Euro) an Gorbach gegangen sein. Gorbach hat bisher
alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Die neue Anklage bezieht sich auf die Bildung einer "schwarzen
Kasse" bei der Telekom Austria AG zwischen den Jahren 2004 und 2009.
In diesem Zeitraum leistete die Telekom an die Valora AG von Peter
Hochegger rund 9 Millionen Euro, schreibt die Staatsanwaltschaft
Wien in der Aussendung. Diesen Zahlungen lagen teilweise reale
Lobbyingleistungen zugrunde, sie dienten aber auch dazu, außerhalb
der Telekom eine Liquiditätsreserve (laut Anklage 5,7 Millionen
Euro) zu bilden, wodurch das Telekom-Management in der Lage war,
Geldbeträge an Dritte "ohne werthaltige Gegenleistung" auszuzahlen.
Geld erhielten demnach unter anderem die Angeklagten Walter
Meischberger und Michael Fischer. Ermittelt wurde im "äußerst
umfangreichen" Faktenkomplex "Telekom" in mehreren
Ermittlungssträngen, wobei das Verfahren insgesamt gegen etwa 40
Beschuldigte geführt wurde.
Konkret sind nun also Rudolf Fischer, Ex-Vorstand der Telekom,
und Peter Hochegger, Ex-Lobbyist, wegen Untreue sowie
Geschenkannahme als Machthaber angeklagt. Die Strafdrohung für das
Verbrechen der Untreue beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Hochegger ist zusätzlich noch wegen falscher Beweisaussage
angeklagt.
Weiters sind Walter Meischberger, früherer FPÖ-Politiker und
Ex-Lobbyist, sowie Michael Fischer, ehemals Public Affairs-Manager
bei der Telekom und Ex-ÖVP-Organisationsreferent, wegen
Geldwäscherei angeklagt. Hier liegt die Strafdrohung bei bis zu fünf
Jahren Haft.
Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam, die Angeklagten haben
das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklage
Einspruch bei Gericht zu erheben.
(Schluss) gru/tsk
ISIN AT0000720008
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