Anklage wegen Buwog und Linzer Tower fix - Grasser muss vor Gericht
Korruptionsverdacht bei Privatisierung und Vergabe -
Mammutprozess mit 15 Angeklagten ab Herbst erwartet - 10 Jahre
Haft drohen - Grasser-Anwalt rechnet mit Freispruch - BILD
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Nach siebenjährigen Ermittlungen ist nun die
Anklage zu Buwog-Privatisierung und Linzer Terminal Tower
rechtskräftig. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere
Angeklagte müssen sich vor Gericht wegen Korruptionsverdachts und
Untreue verantworten. Das Oberlandesgericht Wien hat die Einsprüche
gegen die Anklage großteils zurückgewiesen. Wann der Prozess
beginnt, ist offen.
Angeklagt wurde wegen des Vorwurfs, Grasser und drei Vertraute
hätten bei der Privatisierung der Bundeswohnungen gegen
Insiderinformationen fast 10 Mio. Euro Provision kassiert. Weiters
hätten sie als Gegenleistung für die Einmietung von Finanzbehörden
in den Linzer Terminal Tower eine Provision von 200.000 Euro
bekommen.
Das OLG Wien hat am heutigen Donnerstag mitgeteilt, dass die
Anklage gegen Grasser und andere in der Causa Buwog-Provision und
Provision beim Linzer Terminal Tower genehmigt und die
Anklageeinsprüche abgewiesen wurden. Damit sei der Weg frei für
einen Prozess vor einem Schöffengericht, bestätigte OLG-Sprecher
Reinhard Hinger gegenüber der APA. "Es ist ein umfangreicher Akt,
das Oberlandesgericht Wien hat einige Monate gebraucht, um zu
entscheiden", sagte Hinger. Die Entscheidung des OLG Wien über die
Anklageeinsprüche umfasst 167 Seiten, die ursprüngliche Anklage -
verfasst von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
(WKStA) - hat über 800 Seiten. Der Prozess wird vor einem
Schöffengericht mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen
stattfinden. Er erwarte den Start der Hauptverhandlung nicht vor
Sommer. "Die Entscheidung des Oberlandesgerichts erlaubt keine
Rückschlüsse darauf, ob die Angeklagten die ihnen zur Last gelegten
Taten begangen haben", heißt es in der Mitteilung, darüber werde das
Schöffengericht entscheiden.
Grasser war vom 4. Februar 2000 bis 11. Jänner 2007
Finanzminister in zwei Bundesregierungen unter Bundeskanzler
Wolfgang Schüssel (ÖVP). Der frühere Freiheitliche und
Jörg-Haider-Vertraute saß später auf einem ÖVP-Ticket in der
Regierung.
Neben Grasser angeklagt sind die Lobbyisten Peter Hochegger und
Walter Meischberger, der Immobilienunternehmer und
Ex-Buwog-Aufsichtsrat Ernst Karl Plech, Ex-Immofinanz-Chef Karl
Petrikovics, der Ex-Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank (RLB)
Oberösterreich, Ludwig Scharinger, RLB-Vorstandsdirektor Georg
Starzer, Meischbergers früherer Anwalt Gerald Toifl, Führungskräfte
des Baukonzerns Porr, ein Salzburger Jurist und ein Schweizer
Vermögensberater. Insgesamt sind es 15 Angeklagte.
Die zwei vom OLG bestätigten und rechtskräftigen Anklagepunkte
lauten: Veräußerung des Bundesanteils an vier Wohnbaugesellschaften,
darunter die Buwog, an ein bestimmtes Bieterkonsortium, dass dafür
ein Prozent des Verkaufspreises, somit 9,61 Mio. Euro, gezahlt haben
soll. Weiters geht es um die Einmietung von Finanzdienststellen im
Terminal Tower Linz, wofür 200.000 Euro geflossen sein sollen. Die
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft den
Beschuldigten Untreue und Bestechung vor. Bei Untreue in dieser Höhe
- die Buwog-Provision machte fast 10 Mio. Euro aus - liegt die
Strafdrohung bei bis zu zehn Jahren Haft.
In dem Anklagepunkt "Auswahl der Investmentbank für die
Privatisierung der Wohnbaugesellschaften des Bundes" wurde das
Verfahren gegen Grasser und zwei weitere Angeklagte hingegen vom OLG
eingestellt. Dabei geht es um die Vergabe des Auftrags zur
Abwicklung der Privatisierung der Bundeswohnungen an die
Investmentbank Lehman Brothers. Die Dringlichkeit des Verdachts und
das Gewicht der zur Last gelegten Taten reichten trotz hinreichend
geklärten Sachverhalts nicht aus, um eine Verurteilung für möglich
zu halten, so das OLG. "15 Jahre nach dem angenommenen Tatzeitraum
ist von weiteren Ermittlungen eine Intensivierung des Verdachts
nicht zu erwarten". Dadurch fällt der ehemalige Kabinettsmitarbeiter
Grassers, Michael Ramprecht, aus dem Kreis der Angeklagten, deren
Zahl sich damit von 16 auf 15 reduziert. Ramprecht hatte seinen
ehemaligen Freund Grasser schwer belastet und von einem
"abgekarteten Spiel" gesprochen.
Zum Anklagepunkt der unterlassenen Erlösmaximierung beim Verkauf
der Bundeswohnbaugesellschaften wurde die Anklage gegen Grasser
zurückgewiesen und das Ermittlungsverfahren wieder eröffnet. "Der
Sachverhalt erwies sich als nicht so weit geklärt, dass derzeit eine
Verurteilung naheliegt", heißt es in der OLG-Pressemitteilung.
Welche Richterin die Hauptverhandlung leiten wird ist allerdings
noch offen, so die Sprechern des Wiener Straflandesgerichts,
Christina Salzborn, zur APA. Derzeit sei die Causa der Richterin
Nicole Rumpl zugewiesen. Diese könne das Verfahren aber auch noch
abtreten, weil gegen einen der Angeklagten, den Ex-Immofinanz-Chef
Karl Petrikovics, noch ein Verfahren bei einer anderen Richterin,
Marion Hohenecker, offen sei. Zum Zeitplan des bevorstehenden
Verfahrens könne sie gar nichts sagen, so die Sprecherin. Angesichts
der großen Zahl von Angeklagten könne sie sich vorstellen, dass es
im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts stattfinden
werde.
Zuversichtlich hat sich heute Grassers Anwalt Manfred Ainedter
geäußert: "Ich zweifle nicht, dass bei Gericht ein Freispruch
herauskommen wird", sagte gegenüber der APA. Mit seinem Mandanten
Grasser habe er über die Anklage noch nicht sprechen können. Grasser
hat bisher stets seine Unschuld betont und alle Vorwürfe gegen ihn
zurückgewiesen.
Dass ein früherer Minister vor Gericht steht,ist zwar selten, es
kommt aber immer wieder vor. Ex-Innenminister Ernst Strasser (ÖVP)
war wegen Bestechlichkeit in der sogenannten "Lobbying-Affäre" 2014
zu drei Jahren Haft verurteilt worden und hatte einige Monate im
Gefängnis sowie später mit Fußfessel verbracht.
( 0422-17, Format 88 x 140 mm)
(Schluss) gru/kre
ISIN AT00BUWOG001 AT0000609607
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http://www.rlbooe.at
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