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Datum/Zeit: 20.04.2017 16:21
Quelle: APA

Anklage wegen Buwog und Linzer Tower fix - Grasser muss vor Gericht


Korruptionsverdacht bei Privatisierung und Vergabe - Mammutprozess mit 15 Angeklagten ab Herbst erwartet - 10 Jahre Haft drohen - Grasser-Anwalt rechnet mit Freispruch - BILD GRAFIK



Nach siebenjährigen Ermittlungen ist nun die Anklage zu Buwog-Privatisierung und Linzer Terminal Tower rechtskräftig. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte müssen sich vor Gericht wegen Korruptionsverdachts und Untreue verantworten. Das Oberlandesgericht Wien hat die Einsprüche gegen die Anklage großteils zurückgewiesen. Wann der Prozess beginnt, ist offen.

Angeklagt wurde wegen des Vorwurfs, Grasser und drei Vertraute hätten bei der Privatisierung der Bundeswohnungen gegen Insiderinformationen fast 10 Mio. Euro Provision kassiert. Weiters hätten sie als Gegenleistung für die Einmietung von Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower eine Provision von 200.000 Euro bekommen.

Das OLG Wien hat am heutigen Donnerstag mitgeteilt, dass die Anklage gegen Grasser und andere in der Causa Buwog-Provision und Provision beim Linzer Terminal Tower genehmigt und die Anklageeinsprüche abgewiesen wurden. Damit sei der Weg frei für einen Prozess vor einem Schöffengericht, bestätigte OLG-Sprecher Reinhard Hinger gegenüber der APA. "Es ist ein umfangreicher Akt, das Oberlandesgericht Wien hat einige Monate gebraucht, um zu entscheiden", sagte Hinger. Die Entscheidung des OLG Wien über die Anklageeinsprüche umfasst 167 Seiten, die ursprüngliche Anklage - verfasst von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) - hat über 800 Seiten. Der Prozess wird vor einem Schöffengericht mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen stattfinden. Er erwarte den Start der Hauptverhandlung nicht vor Sommer. "Die Entscheidung des Oberlandesgerichts erlaubt keine Rückschlüsse darauf, ob die Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Taten begangen haben", heißt es in der Mitteilung, darüber werde das Schöffengericht entscheiden.

Grasser war vom 4. Februar 2000 bis 11. Jänner 2007 Finanzminister in zwei Bundesregierungen unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP). Der frühere Freiheitliche und Jörg-Haider-Vertraute saß später auf einem ÖVP-Ticket in der Regierung.

Neben Grasser angeklagt sind die Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger, der Immobilienunternehmer und Ex-Buwog-Aufsichtsrat Ernst Karl Plech, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, der Ex-Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank (RLB) Oberösterreich, Ludwig Scharinger, RLB-Vorstandsdirektor Georg Starzer, Meischbergers früherer Anwalt Gerald Toifl, Führungskräfte des Baukonzerns Porr, ein Salzburger Jurist und ein Schweizer Vermögensberater. Insgesamt sind es 15 Angeklagte.

Die zwei vom OLG bestätigten und rechtskräftigen Anklagepunkte lauten: Veräußerung des Bundesanteils an vier Wohnbaugesellschaften, darunter die Buwog, an ein bestimmtes Bieterkonsortium, dass dafür ein Prozent des Verkaufspreises, somit 9,61 Mio. Euro, gezahlt haben soll. Weiters geht es um die Einmietung von Finanzdienststellen im Terminal Tower Linz, wofür 200.000 Euro geflossen sein sollen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten Untreue und Bestechung vor. Bei Untreue in dieser Höhe - die Buwog-Provision machte fast 10 Mio. Euro aus - liegt die Strafdrohung bei bis zu zehn Jahren Haft.

In dem Anklagepunkt "Auswahl der Investmentbank für die Privatisierung der Wohnbaugesellschaften des Bundes" wurde das Verfahren gegen Grasser und zwei weitere Angeklagte hingegen vom OLG eingestellt. Dabei geht es um die Vergabe des Auftrags zur Abwicklung der Privatisierung der Bundeswohnungen an die Investmentbank Lehman Brothers. Die Dringlichkeit des Verdachts und das Gewicht der zur Last gelegten Taten reichten trotz hinreichend geklärten Sachverhalts nicht aus, um eine Verurteilung für möglich zu halten, so das OLG. "15 Jahre nach dem angenommenen Tatzeitraum ist von weiteren Ermittlungen eine Intensivierung des Verdachts nicht zu erwarten". Dadurch fällt der ehemalige Kabinettsmitarbeiter Grassers, Michael Ramprecht, aus dem Kreis der Angeklagten, deren Zahl sich damit von 16 auf 15 reduziert. Ramprecht hatte seinen ehemaligen Freund Grasser schwer belastet und von einem "abgekarteten Spiel" gesprochen.

Zum Anklagepunkt der unterlassenen Erlösmaximierung beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften wurde die Anklage gegen Grasser zurückgewiesen und das Ermittlungsverfahren wieder eröffnet. "Der Sachverhalt erwies sich als nicht so weit geklärt, dass derzeit eine Verurteilung naheliegt", heißt es in der OLG-Pressemitteilung.

Welche Richterin die Hauptverhandlung leiten wird ist allerdings noch offen, so die Sprechern des Wiener Straflandesgerichts, Christina Salzborn, zur APA. Derzeit sei die Causa der Richterin Nicole Rumpl zugewiesen. Diese könne das Verfahren aber auch noch abtreten, weil gegen einen der Angeklagten, den Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, noch ein Verfahren bei einer anderen Richterin, Marion Hohenecker, offen sei. Zum Zeitplan des bevorstehenden Verfahrens könne sie gar nichts sagen, so die Sprecherin. Angesichts der großen Zahl von Angeklagten könne sie sich vorstellen, dass es im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts stattfinden werde.

Zuversichtlich hat sich heute Grassers Anwalt Manfred Ainedter geäußert: "Ich zweifle nicht, dass bei Gericht ein Freispruch herauskommen wird", sagte gegenüber der APA. Mit seinem Mandanten Grasser habe er über die Anklage noch nicht sprechen können. Grasser hat bisher stets seine Unschuld betont und alle Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen.

Dass ein früherer Minister vor Gericht steht,ist zwar selten, es kommt aber immer wieder vor. Ex-Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) war wegen Bestechlichkeit in der sogenannten "Lobbying-Affäre" 2014 zu drei Jahren Haft verurteilt worden und hatte einige Monate im Gefängnis sowie später mit Fußfessel verbracht.

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