Gericht verbietet BKS Bank einseitige Einführung neuer Kreditgebühr
Mehrere Klauseln verstoßen gegen Gesetz - Bank hat strittiges
Entgelt von 2,50 Euro doch nicht eingeführt und bereits
verrechnete Gebühren zurückbezahlt - OLG-Urteil nicht
rechtskräftig
Die Kärntner BKS Bank darf nicht
einseitig neue Entgelte, insbesondere eine sogenannte
Kreditüberprüfungsgebühr, einführen. Das hat das Oberlandesgericht
(OLG) Wien entschieden und somit einer Klage des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI) stattgegeben. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.
Das OLG hat mehrere Klauseln in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der BKS Bank als rechtswidrig beurteilt.
Stein des Anstoßes war eine Mitteilung an die Kunden Ende 2014: Die
Bank kündigte an, ihren Kreditnehmern fortan vierteljährlich 2,50
Euro zwecks Kreditüberprüfung zu verrechnen. Eine solche Gebühr war
im Vertrag ursprünglich nicht vorgesehen.
In der Folge forderten die Konsumentenschützer das Institut auf,
diese aus Sicht des VKI einseitige Vertragsänderung zu unterlassen
und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die BKS Bank wollte aber
ausdrücklich keine solche Erklärung abgeben und behauptete, dass die
Vorschreibung einer Kreditüberprüfungsgebühr zulässig sei, heißt es
in dem Urteil, das über das der VKI am Donnerstag berichtete (5 R
182/16w).
Die BKS Bank sah dann dennoch davon ab, die 2,50 Euro einzuheben.
Bereits verrechnete Gebühren wurden zurücküberwiesen.
Ihren Kunden teilte die Bank auf dem Kontoauszug aber lediglich
mit, dass es sich um die "Refundierung falsch gebuchter Gebühr für
laufende Kreditüberprüfung" handle. "Eine weitere Begründung gab die
Beklagte ihren Kunden nicht", stellte das Gericht fest.
Das geht nicht, sagt das OLG. Es sei unerheblich, dass die Bank
das Geld zurückbezahlt und beschlossen hat, die Gebühr doch nicht
einzuführen. "Aus diesem Verhalten der Beklagten kann weder
abgeleitet werden, dass sie in Zukunft nicht wiederum einen
gegenteiligen Beschluss fassen wird, noch, dass sie ihren Kunden in
Zukunft für ihre Leistungen nicht andere neue Gebühren oder Entgelte
in Rechnung stellen wird", heißt es in dem Urteil.
Jene Klausel, die das Kreditinstitut berechtigt, "für seine
Leistungen vom Kunden Entgelte, insbesondere Zinsen, Gebühren und
Provisionen, zu verlangen", verstößt laut OLG gegen das
Transparenzgebot im Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Der Satz könne
nämlich bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck
erwecken, "dass jede Leistung der Beklagten entgeltspflichtig ist,
und ihn daher über die Rechtslage täuschen." Auch einige andere
Klauseln sind dem OLG zufolge gesetzeswidrig.
Der BKS Bank ist es nun also untersagt, einseitig neue Entgelte
einseitig einzuführen. Sie kann gegen das Urteil lediglich eine
außerordentliche Revision einlegen. Eine ordentliche Revision hat
das Oberlandesgericht nicht zugelassen, da keine grundsätzlichen
Rechtsfragen offen seien und das OLG nicht von der Rechtsprechung
des Obersten Gerichtshofs (OGH) abgegangen sei.
(Forts. mögl.) snu/ggr
ISIN AT0000624705
WEB http://www.bks.at
http://www.konsument.at
ISIN AT0000911805
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