3. Piste - Flughafen: "Bekämpfen Gerichtsentscheidung, nicht Richter"
Ofner: "Unsere Argumente reichen aus, brauchen keine weitere
Unterstützung" - Vorstand glaubt, Bau durchzusetzen, aber vier
bis fünf Jahre später - BILD
Der Vorstand der Flughafen Wien AG
kritisiert in seinen Höchstgerichtsbeschwerden das vorläufige
Pistenbauverbot durch das Bundesverwaltungsgericht scharf. Dass die
zuständigen Richter nach einer Meldung von "Whistleblowern" sogar
angezeigt wurden (Vorwurf: Befangenheit, Amtsmissbrauch), wollten
die Airportchefs indes nicht gern kommentieren. Dem Flughafen sei
diese Debatte überhaupt nicht recht.
"Wir haben genügend Argumente gegen das Erkenntnis", so dass es
keiner weiteren Unterstützung bedürfe, sagte Flughafen-Vorstand
Günther Ofner am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien. "Wir
bekämpfen die gerichtliche Entscheidung, wir bekämpfen nicht die
Richter."
Besonders empört sind die Flughafen-Manager, dass das Gericht
Klimaschutz oder Bodenverbrauch höher bewertet hat als den Standort
und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. In ihren
Höchstgerichtsbeschwerden gegen den Spruch des
Bundesverwaltungsgerichts erheben die Juristen des Airports
zahlreiche Vorwürfe, darunter Auslegungsfehler, Verletzung von
Verfahrensvorschriften, Widersprüche. Befangenheitsfragen werde man
nicht ansprechen, hieß es heute.
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts sind wegen ihrer
Entscheidung wegen Amtsmissbrauchs angezeigt worden. Die Justiz
ermittelt. Dies sorgt seit Tagen für Erstaunen und Empörung bei
Verfassungsrechtlern, aber auch von Umweltorganisationen.
Unerwünscht ist diese Debatte aber auch beim Flughafen selbst.
"Ich hoffe, es stellt sich heraus, es war alles in Ordnung",
sagte Ofner. Er glaube nicht, dass es hier um rechtliche
Befangenheit geht, meinte Flughafen-Vorstand Julian Jäger zur APA.
"Ich glaube und hoffe nicht, dass Anklage erhoben wird."
Läuft es nach den Höchstgerichtsbeschwerden und im Instanzenzug
im Sinn des Flughafens und das Urteil zum Baustopp wird aufgehoben,
wird sich der Pistenbau trotzdem jahrelang verzögern. Die Rede ist
derzeit von mindestens vier bis fünf Jahren. Für eine Inbetriebnahme
würde es dann "mindestens" 2030.
Berühmte Referenz-Urteile nach außerordentlichen Revisionen waren
den Flughafen-Verantwortlichen am Donnerstag nicht geläufig. Was das
aktuelle Verbot des Pistenbaus anlangt, so gebe es keinen
Präzedenzfall, "das ist einzigartig, in Österreich und weltweit."
Nicht nur der Flughafen, auch das Land Niederösterreich, hat
gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. Februar
eine außerordentliche Revision eingebracht. Nach APA-Informationen
wird auch die Stadt Wien einen entsprechenden Schriftsatz
übermitteln.
(Schluss) rf/tsk
ISIN AT0000911805
WEB http://www.viennaairport.com