FMA billigte 2016 weniger Kapitalmarktprospekte
Rückgang von 60 auf 53 - Deutlich weniger Nachträge - FMA
verhängte 19 Verwaltungsstrafen und brachte acht Anzeigen bei
Staatsanwaltschaft ein
Anleger waren im vergangenen Jahr zurückhaltender,
sich über den Kapitalmarkt zu refinanzieren. Die Finanzmarktaufsicht
(FMA) billigte 2016 mit 53 Kapitalmarktprospekten um sieben weniger
als 2015. Die Nachträge gingen stark von 124 auf 71 zurück. Ein
Billigungsverfahren wurde eingestellt. Das geht aus dem heute,
Montag, veröffentlichten Bericht über Kapitalmarktprospekte hervor.
Aufgrund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die
FMA im Vorjahr 19 Verwaltungsstrafen und brachte acht Anzeigen bei
der Staatsanwaltschaft ein.
Im Gesamtjahr 2016 wurden sechs Billigungen in der Kategorie
IPOs, Kapitalerhöhungen, Listingprospekte (2015: 6), sechs in der
Kategorie Wohnbaubanken (2015: 9), 28 in der Kategorie
Basisprospekte (2015: 28) sowie sechs in der Kategorie Anleihen
(2015: 8) ausgesprochen.
Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines
Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung
einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im
Jahr 2016 wurden der FMA von Schwesterbehörden 346 Prospekte
notifiziert, ein Prospekt weniger als im Jahr zuvor. Die Anzahl der
von Schwesterbehörden notifizierten Nachträge belief sich auf 1.198,
das sind 60 Nachträge mehr als im Jahr 2015. Die FMA notifizierte
2016 insgesamt 23 Prospekte (2015: 29) sowie 41 Nachträge (2015:
58).
Im vierten Quartal 2016 ist die Zahl der von der FMA gebilligten
Kapitalmarktprospekte von 15 im vierten Quartal 2015 auf zwölf
zurückgegangen. Die Nachträge stiegen von 14 auf 15. Kein
Billigungsverfahren wurde eingestellt. Demgegenüber stand ein
Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere in
Höhe von 35,13 Mrd. Euro, nach 19,72 Mrd. Euro im vierten Quartal
2015.
(Schluss) kan/snu
WEB http://www.fma.gv.at