conwert-Hauptaktionären drohen Schadenersatzansprüche
Wirtschaftsanwalt Arnold: Frage stellt sich für
conwert-Aktionäre, die in der Zwischenzeit ausgestiegen sind
Die Hauptaktionäre der börsenotierten
Immobilienfirma conwert, die laut Übernahmekommission im Jahr 2015
ein Pflichtangebot hätten legen müssen, könnten sich mit
Schadenersatzforderungen der restlichen conwert-Aktionäre
konfrontiert sehen. Investoren, die in der Zwischenzeit
conwert-Aktien verkauft haben, könnten dies tun, sagte
Wirtschaftsanwalt Stefan Arnold am Donnerstag im APA-Gespräch.
Die Übernahmekommission hat geprüft, ob die
conwert-Hauptaktionäre Adler Real Estate, MountainPeak Trading
Limited, Cevdet Caner, Westgrund AG und Petrus Advisers Ltd
gemeinsam agiert haben, und dies bejaht.
Die Frage von Schadenersatzansprüchen stellt sich laut Arnold,
der früher selbst Geschäftsstellenleiter der Übernahmekommission
war, besonders für jene conwert-Aktionäre, die zum Zeitpunkt, als
sie ein Übernahmeangebot erhalten hätten sollen, bereits Aktionäre
waren und in der Zwischenzeit ausgestiegen sind. "Wenn sie billiger
verkauft haben, als sie hätten bekommen müssen, könnte das zu
Schadenersatzansprüchen führen", so Arnold. Zumindest für diese
Aktionäre könnte sich diese Frage stellen, für Späteinsteiger sei
dies dahingestellt.
Mittelbar betroffen wären auch ehemalige Aktionäre der Eco
Business-Immobilien AG und einer weiteren conwert-Tochter in
Deutschland, die zum Zeitpunkt der Angebotspflicht Töchter der
conwert waren, so der Wirtschaftsanwalt der Kanzlei Baker & McKenzie
Diwok Hermann Petsche Rechtsanwälte LLP & Co KG.
Die Ansprüche wären zivilrechtlich einzuklagen und die Fragen
nach dem Übernahmegesetz abschließend von der Übernahmekommission zu
klären.
(Schluss) ggr/tsk
ISIN AT0000697750
WEB http://www.conwert.at