An vier Standorten der voestalpine gilt Beschäftigungsklausel
Löhne und Gehälter steigen geringer als im Kollektivvertrag
vorgesehen - Betriebsräte stimmten Klausel zu - Keine Einigung
aber in Gießerei Linz
An vier heimischen Standorten des Linzer
Stahlkonzerns voestalpine wird von der Wettbewerbs- und
Beschäftigungsklausel für Unternehmen in schwierigen
Wirtschaftslagen Gebrauch gemacht. Laut Klausel dürfen vom
vereinbarten Kollektivvertragslohn zwischen 0,75 und 1,5 Prozent
zurückbehalten werden. Davon betroffen sind die Rohrproduktion in
Krieglach, die Gießerei Traisen sowie die Böhler Edelstahl und die
Böhler Aerospace in Kapfenberg.
In der Gießerei Linz wurde mit dem Betriebsrat keine Einigung
erzielt, teilte das Unternehmen in einer Aussendung am Donnerstag
mit. Teil des Kollektivvertragsabschlusses für die Metallindustrie
war besagte Klausel, wonach die Löhne und Gehälter der
Mitarbeitenden geringfügiger steigen - statt der gültigen Erhöhung
von 4,8 Prozent nur 3,3 bzw. 4,05 Prozent. Als Kompensation müsse es
entweder eine Einmalprämie oder entsprechend mehr Freizeit geben.
Voraussetzung für die Anwendung ist die Zustimmung des
Betriebsrates.
Für 3.600 Dienstnehmende an den vier voestalpine-Standorten
verständigten sich Geschäftsführung und Belegeschaftvertretung
darauf. Nicht so in Linz, im Jänner werde evaluiert, welche
Maßnahmen bei der Gießerei "getroffen werden müssen, um dem aktuell
herausfordernden Umfeld entgegensteuern zu können", hieß es in der
Aussendung.
ker/bel
ISIN AT0000937503
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ISIN AT0000741053
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