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Wienerberger
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Datum/Zeit: 28.03.2023 18:50 Quelle: Wienerberger - Presseaussendung |
Wienerberger beschließt neues Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien
Rückkauf von maximal 1.000.000 Aktien bzw. bis zu rund 0,9% des
Grundkapitals von Wienerberger geplant
Der Vorstand der Wienerberger AG hat heute auf
Grundlage der Ermächtigung, die in der 153. ordentlichen Hauptversammlung
vom 3. Mai 2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt und am 3. Mai
2022 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem
sowie am 5. Mai 2022 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht wurde,
beschlossen, im Zeitraum vom 31. März 2023 (einschließlich) bis
voraussichtlich 3. Mai 2023 (einschließlich) eigene Inhaberstammaktien der
Wienerberger AG zum Marktpreis über die Wiener Börse zu erwerben.
Insgesamt können bis zu 1.000.000 Stück Aktien, das entspricht bis zu rund
0,9% des Grundkapitals der Wienerberger AG, zu einem Kurs zwischen
EUR 1,00 und EUR 32,50 je Aktie rückerworben werden.
Ein Kreditinstitut wird mit der Durchführung des Aktienrückkaufs
beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt
des Erwerbs von Aktien der Wienerberger AG unabhängig von der Wienerberger
AG zu treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien
zu befolgen.
Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs. 1 Z 8
AktG: 3. Mai 2022 (Beschluss am 3. Mai 2022 über ein elektronisch
betriebenes Informationsverbreitungssystem sowie am 5. Mai 2022 im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht)
Beginn und voraussichtliche Dauer: 31. März 2023 (einschließlich) bis
voraussichtlich 3. Mai 2023 (einschließlich)m
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000831706)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 1.000.000 Stück Aktien, entsprechen bis zu
rund 0,9% des derzeitigen Grundkapitals der Wienerberger AG
Maximaler Gesamtbetrag, der von Wienerberger AG für das
Aktienrückkaufprogramm aufgewendet wird: EUR 26.000.000
Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je
Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend dem Ermächtigungsbeschluss und
dem Beschluss des Vorstands muss der Gegenwert je Aktie mindestens EUR
1,00 und darf höchstens EUR 32,50 entsprechen.
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse (Wiener Börse)
Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien als Gegenleistung bei
Unternehmensakquisitionen sowie für alle anderen Zwecke gemäß dem
Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. Mai
2022.
Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die
Börsenzulassung der Aktien: Keine.
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung
über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die
Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016) einzuhalten
hat.
Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des
Aktienrückkaufprogramms sowie allfällige Änderungen des
Aktienrückkaufprogramms werden auf der Internetseite der Wienerberger AG
veröffentlicht: [1] https://www.wienerberger.com/de/investoren/aktie.html
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