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Datum/Zeit: 26.01.2023 16:28
Quelle: APA

Linz/BAWAG-Prozess - Gemeinderat mehrheitlich für Vergleich


Stadt zahlt 12 Mio. Euro - Kein Kommentar von der BAWAG



Der Linzer Gemeinderat hat Donnerstagnachmittag mehrheitlich den mit der BAWAG vergangene Woche vereinbarten Vergleich bezüglich der Causa Swap 4175 beschlossen. Die Stadt wird 12 Mio. Euro zahlen. Damit der seit gut elf Jahren andauernde Rechtsstreit tatsächlich beigelegt werden kann, benötigt es auch von der BAWAG formell eine Gremiumsentscheidung. Die BAWAG wollte dies auf Nachfrage der APA "nicht kommentieren", hieß es am Donnerstag kurz.

Konkret sieht der gerichtliche Vergleich vor, dass die Stadt 8 Mio. Euro bis 28. Februar 2023 und 4 Mio. Euro bis 31. Jänner 2024 zahlt. Zudem verzichten beide Seiten auf weitere wechselseitige Forderungen. Ihre bisher entstandenen Kosten tragen beide Seiten selbst.

Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) zeigte sich in der Gemeinderatssitzung neuerlich erleichtert, dass das über der Stadt hängende "Damoklesschwert" mit einem drohenden Schaden von gut 417 Mio. Euro, den die BAWAG eingeklagt hat, beseitigt werden könne. Daher freute er sich, dass mit dem Gemeinderatsbeschluss "wir unseren Teil dazu beitragen können, dass am Handelsgericht Wien der Rechtsstreit beigelegt werden kann". Der Vergleich sei das "geringere Risiko" für die Stadt.

Vizebürgermeister Martin Hajart (ÖVP) begründete die Zustimmung der Schwarzen im Stadtsenat und im Gemeinderat damit, dass man "lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende" wolle. Für ihn sei jedoch das "Damoklesschwert zum Dolch" geworden. Aus einem drohenden Schaden von 417 Mio. Euro sei ein tatsächlicher Gesamtschaden von doch 43 Mio. Euro entstanden. Denn zu dem 12-Millionen-Euro-Vergleich kämen noch "24 Mio. Euro Verluste und 7 Mio. Euro Gerichtskosten", rechnete er vor.

"Rechtsberater haben uns klar dazu geraten, den Vergleich anzunehmen", meinte Stadträtin Eva Schobesberger, warum sie im Stadtsenat und die Grüne Fraktion im Gemeinderat für die Annahme des Vergleichs waren. Der juristischen Empfehlung nicht zu folgen wäre aus ihrer Sicht "verantwortungslos" gewesen. Auch die NEOS vertraten diese Ansicht. Ebenfalls für den Vergleich votierte die MFG.

Die FPÖ verweigerte hingegen wie auch schon im Stadtsenat ihr Ja und enthielt sich im Gemeinderat der Abstimmung. Laut Stadtrat Michael Raml komme besagtes "Damoklesschwert zwar nicht mit der vollen Wucht, aber äußerst, äußerst schmerzhaft auf die Linzer herab". Er sehe in dem "vorgelegten Vergleich eine vertane Chance, dieses Geld für die Linzer zurückzuholen", da der Prozess voraussichtlich zugunsten der Stadt ausgegangen wäre. Außer den Freiheitlichen enthielten sich noch KPÖ, Linz+ und Wandel.

Im Jahr 2007 hatte der damalige Linzer Finanzdirektor das Swapgeschäft - eine Art Kurs-Zins-Wette - zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Mio. Schweizer Franken (195 Mio. Euro) mit der BAWAG abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken wuchs der Wert des Swaps 4175 auf mehrere hundert Millionen Euro, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt Linz stellte im Jahr 2011 die fälligen Raten für den Swap ein, seitdem läuft der Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bank.

Die Stadt klagte die BAWAG am 2. November 2011 auf Rückzahlung der aus ihrer Sicht geleisteten Überzahlungen von 30,6 Mio. Schweizer Franken, weil das Geschäft ungültig gewesen sei. Die BAWAG wehrte sich neun Tage später mit einer Gegenklage, in der sie 417,7 Mio. Euro von der Stadt forderte. Ein mittlerweile rechtskräftiges Zwischenurteil befand, dass der Vertrag rechtsunwirksam zustandegekommen sei, da keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorlag. Die Stadt Linz hatte damit einen wichtigen Etappensieg errungen. Die Bank forderte allerdings noch Schadenersatz für den entstandenen "Vertrauensschaden", weil sie darauf vertraut hatte, dass der Finanzdirektor das Recht hatte, das Geschäft abzuschließen.

ker/kre

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