VSV will gegen Verbund-Preiserhöhung vorgehen
Verteuerung ab 1. März wegen höherer Beschaffungskosten - Auch
Grundversorgung wird teuerer - Härtefallfonds mit 10 Mio. Euro
dotiert
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Durchgehend erneuert mit VSV-Klage und Verbund zu Grundversorgung
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Der Verbraucherschutzverein (VSV) will wegen der am
Montag angekündigten Preiserhöhungen des Verbunds vor Gericht
ziehen. Der Energieversorger erhöht per 1. März den Strompreis für
die Bestandskunden in Haushalt und Gewerbe - für Neukunden werden
die Tarife hingegen gesenkt. Der VSV kritisiert auch, dass der
Arbeitspreis je Kilowattstunde für Kunden in der Grundversorgung um
über 80 Prozent erhöht wird.
"Der Verbund hat in seinen aktuellen Geschäftsbedingungen keine
gesetzeskonforme Preisänderungsklausel, sondern verweist nur auf §
80 Abs 2a Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG)", wird Peter Kolba,
Obmann des VSV, am Dienstag in der Aussendung zitiert. "Weder im
Vertrag noch in der Mitteilung der Preisänderung werden die Umstände
der Erhöhung so konkret benannt, dass dem Gesetz Genüge getan
würde."
Man habe die Preise nur im absolut notwendigen Ausmaß erhöht,
entgegnete eine Sprecherin des Verbundes am Dienstag gegenüber der
APA. Sie bestätigte die Tariferhöhung in der Grundversorgung - diese
Anpassung gehe aber automatisch einher mit der allgemeinen
Tariferhöhung, da sich die Grundversorgungstarife laut EIWOG an den
durchschnittlichen Preisen für Bestandskunden orientierten.
Konkret heißt es im Gesetz dazu: "Der Allgemeine Tarif der
Grundversorgung für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG
darf nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl
ihrer Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG
sind, versorgt werden." Die Erhöhung werde ebenfalls mit 1. März
schlagend, so die Sprecherin.
VSV und Verbund haben bereits einen noch offenen Rechtsstreit
rund um die Frage, ob alle Stromkunden oder nur "Schutzbedürftige"
Anspruch auf den günstigen Grundversorgungstarif haben. Der VSV hat
hier bereits im Dezember eine Klage eingereicht.
Der Arbeitspreis für Kundinnen und Kunden mit Standardlastprofil
im Haushaltssegment steigt im März auf 23,9 Cent pro kWh netto bzw.
28,68 Cent pro kWh brutto. Das sei auch der Wert, der ab März für
die Grundversorgung verlangt werde, so die Verbund-Sprecherin. Der
Grundpreis erhöht sich auf Basis des Anstiegs beim
Verbraucherpreisindex (VPI) um durchschnittlich 22 Cent pro Monat.
Mit Blick auf Kundinnen und Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten
verwies die Verbund-Sprecherin zudem auf einen Härtefallfonds in der
Höhe von 10 Mio. Euro, den der Verbund eingerichtet habe. Weiters
hilft seit 2009 der Verbund-Stromhilfefonds der Caritas von
Energiearmut betroffenen Menschen in Österreich. Für 2023 hat der
Verbund diese Unterstützungsleistung an die Caritas auf 5 Mio. Euro
aufgestockt.
Die Beschaffung der Endkunden-Strommengen erfolge auf Basis einer
langfristigen Preisabsicherung über einen Zeitraum von bis zu 2
Jahren im Voraus, um möglichst stabile Preise anbieten zu können,
erklärte der Verbund am Montag zu der Preisanpassung. Für Neukunden
werden die Preise gesenkt, weil kurzfristiger auf die
Preisbewegungen reagiert werden könne. Auch der Verbund-Vertrieb
müsse trotz der Eigenproduktion innerhalb der Gruppe Strom zu
Marktpreisen einkaufen, schrieb der teilstaatliche Stromkonzern
bereits am Montag in einer Pressemitteilung.
Für durchschnittliche Bestandskundinnen und -kunden mit einen
Jahresstromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) bedeutet die
Preiserhöhung unter Berücksichtigung der bundesweiten
Stromkostenbremse monatliche Mehrkosten von 5 Euro (inklusive
Umsatzsteuer). Die Bundes-Strompreisbremse gilt bis zu einem
Jahresverbrauch von 2.900 kWh. Bei einer Jahresabnahmemenge von
weniger als 2.900 kWh führt die Preisanhebung zu keiner Erhöhung der
Energiekosten, das treffe auf mehr als die Hälfte der
Verbund-Bestandskundinnen und -kunden zu. Die Energiekosten machen
rund die Hälfte der Energierechnung aus, der Rest entfällt auf
Netzgebühren, Steuern und Abgaben.
Im Neukundensegment könne kurzfristiger auf Preisbewegungen
reagiert werden. Der Verbund reflektiere die aktuell - von einem
sehr hohen Niveau - wieder sinkenden Großhandelspreise mit einer
Tarifsenkung auf 33 Cent pro kWh netto bzw. 39,6 Cent pro kWh brutto
- von zuletzt 41 Cent netto und 49,2 Cent pro kWh (brutto).
spo/itz
ISIN AT0000746409
WEB http://www.verbund.com
ISIN FR0000120321
WEB Paris