Gewerkschaft und WKÖ uneins über Kündigungsfristen im Tourismus
Vida pocht auf sechswöchige Arbeitgeber-Kündigungsfrist im
Tourismus und verweist auf OGH-Entscheid - WKÖ will OGH mehr
Datenmaterial liefern
Die Wirtschaftskammer und die Gewerkschaft vida sind
sich über die Arbeitgeber-Kündigungsfristen im Tourismus uneins. Die
Gewerkschaft pocht darauf, dass die gesetzliche Angleichung der
Kündigungsfristen von Arbeiterinnen und Arbeitern sowie Angestellten
seit Oktober 2021 auch im Hotel- und Gastgewerbe gilt und verweist
auf einen Entscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH).
Ein Feststellungsantrag des Fachverbands Hotellerie und des
Fachverbands Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ),
dass die im Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter im
Hotel- und Gastgewerbe enthaltene 14-tägige Kündigungsfrist für
Arbeitgeber über Ende September 2021 hinaus wirksam sei, wurde vom
OGH Ende März abgewiesen. Im Oktober 2021 wurde die für Angestellte
geltende sechswöchige Kündigungsfrist bei Arbeitgeberkündigung auch
auf Arbeiter ausgeweitet. Für Saisonbranchen können aber kürzere
Kündigungsfristen im Kollektivvertrag festgelegt werden.
Scharfe Kritik an der WKÖübte der Vorsitzende des Fachbereichs
Tourismus der Gewerkschaft vida, Berend Tusch, am Mittwoch in einer
Aussendung. "Die Wirtschaftskammer erkennt die Bewertung des
Gerichtshofes nicht an", kritisierte Tusch. Die Entscheidung des OGH
sei "selbstverständlich zu akzeptieren".
Für die WKÖ-Fachverbände steht hingegen "außer Zweifel, dass das
Hotel- und Gastgewerbe eine Saisonbranche ist" und die kürzere
Kündigungsfrist gilt. In einem nächsten Schritt werde man "weiteres
Datenmaterial an den OGH herangetragen, um endgültige Klarheit für
Betriebe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erlangen", hieß es
zur APA.
cri/kre
ISIN
WEB http://www.vida.at
https://news.wko.at/presse
ISIN AT0000746409
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