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Porr
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Datum/Zeit: 01.10.2021 16:05 Quelle: Erste Bank |
Bußgeld von EUR 62,35 Mio. im Kartellverfahren; Barkapitalerhöhung in Prüfung
Die PORR erzielte im laufenden Kartellverfahren ein Settlement mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Die Einigung sieht einen Antrag auf Verhängung eines Bußgeldes der BWB an das Kartellgericht in Höhe von EUR 62,35 Mio. vor. Unter Berücksichtigung der bestehenden Rückstellung erwartet der Vorstand eine negative Auswirkung auf die EBT-Marge von rund 0,5%-Punkten für 2021. Trotzdem bestätigt die PORR den bestehenden Ausblick mit einer Produktionsleistung von EUR 5,3 – 5,5 Mrd. sowie einer EBT-Marge von 1,3% bis 1,5%. Auch das Mittelfristziel einer EBT-Marge von rund 3% ab 2025 wurde bestätigt.
Gleichzeitig prüft der Baukonzern eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten aus dem bestehenden genehmigten Kapital um seine Bilanz zu stärken. Die Kernaktionäre der PORR AG, nämlich das Syndikat (Strauss Gruppe, IGO Industries Gruppe), beabsichtigen, an der geplanten Barkapitalerhöhung mit einem signifikanten Betrag zu partizipieren.
Ausblick
Nachdem die STRABAG bereits im Juli die Bußgeldhöhe aus dem Kartellverfahren bekannt gegeben hatte, gibt es nun auch bei der PORR Klarheit. Die Unsicherheit, dass die gebildeten Rückstellungen das Bußgeld nicht ausreichend abdecken könnten und somit das Jahresergebnis 2021 belastet würde, wurde somit beseitigt. Wir denken auch, dass die derzeit in Prüfung befindliche Kapitalerhöhung die dünne Eigenkapitalquote von rund 18% stärken und somit das Finanzprofil verbessern würde. Der Aktienkurs wird unserer Meinung nach bis zur endgültigen Bekanntgabe der Transaktionsdetails kurzfristig unter Druck bleiben.
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