EU-Generalanwalt: VW-Thermofenster verstoßen gegen EU-Gesetz
Österreichische Gerichte ersuchten Europäischen Gerichtshof um
Auslegung des Unionsrecht - Urteil wird in ein paar Monaten
erwarte
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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Reaktion VKI (vorletzter Absatz)
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Der Generalanwalt am Europäischen
Gerichtshof (EuGH) stuft im Diesel-Verfahren gegen Volkswagen und
Porsche die Thermofenster als gesetzeswidrig ein. Die von den
Autobauern verwendeten Abgassysteme, bei denen die Abgasreinigung
außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer
bestimmten Höhenlage gestoppt wird, verstießen gegen die
europäischen Gesetze, erklärte der Generalanwalt Athanasios Rantos
am Donnerstag in seinem Schlussplädoyer.
Thermofenster sind eine Technik der Abgasreinigung bei
Dieselfahrzeugen, die von zahlreichen Autobauern eingesetzt wird.
Ein Teil der Abgase wird dabei wieder in den Motor zurückgeleitet
und erneut verbrannt. Dieser Mechanismus funktioniert am besten
innerhalb eines bestimmten Temperaturfensters: Bei besonders warmen
und vor allem bei kühleren Außentemperaturen werden weniger oder
keine Abgase zurückgeführt. Dieselfahrzeuge stoßen dann mehr
gesundheitsschädliche Stickoxide aus.
In den konkreten Fällen geht es um Klagen aus Österreich gegen
Volkswagen. Österreichische Gerichte - der Oberste Gerichtshof, die
Landesgerichte Klagenfurt und Eisenstadt - legten dem EuGH dazu
Fragen vor. Den Klagen zufolge funktionierte die Abgasreinigung bei
den betroffenen Fahrzeugen nur bei einer Außentemperatur zwischen 15
und 33 Grad und bei einer Höhe von unter 1.000 Metern vollständig.
Damit sei das Thermofenster für die tatsächlichen Fahrbedingungen
nicht repräsentativ, erklärte der Generalanwalt. Amtliche
Statistiken zeigten, dass die Durchschnittstemperaturen der Jahre
2017 bis 2019 in Österreich, Deutschland und in anderen
EU-Mitgliedstaaten deutlich unter 15 Grad Celsius gelegen hätten.
Aufgrund der Topografie Österreichs und Deutschlands würden die
Autos außerdem oft in Höhen von mehr als 1.000 Metern fahren.
Nach Ansicht des Generalanwalts fällt das Thermofenster auch
nicht unter die Ausnahme, die für Einrichtungen vorgesehen ist, die
den Motor vor Schäden schützen sollen. Ein Thermofenster schone vor
allem Anbauteile, deren Funktionieren nicht den Schutz des Motors
berühre, gab er an.
Es handle sich bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht
um eine nur geringfügige Vertragswidrigkeit, argumentierte er.
Verbraucher könnten darum die Auflösung des Vertrags verlangen.
Die EuGH-Richter müssen sich bei ihrem Urteil - das in einigen
Monaten erwartet wird - nicht an das Gutachten des Generalanwalts
halten. Sie orientieren sich aber oft daran.
"VW hat damit offensichtlich wieder rechtswidrig getrickst. Folgt
der EuGH diesen Schlussanträgen, bedeutet das auch Rückenwind für
die 10.000 Sammelkläger in den Sammelklagen des VKI. Denn dann gibt
es ein weiteres Argument dafür, dass die Käufer zu viel für
Fahrzeuge mit mehrfach unzulässigen Abschalteinrichtungen bezahlt
haben. Außerdem droht im Worst Case ein Verlust der Zulassung oder
Maßnahmen zur Nachrüstung der Fahrzeuge. Das würde für VW zu
weiteren Milliardenzahlungen führen", erklärte Thomas Hirmke, Leiter
des Bereichs Recht im Verein für Konsumenteninformation (VKI).
"Der Verbraucherschutzverein (VSV) begrüßt dieses Gutachten. Es
ist Wasser auf unsere Mühlen bei den Klagen gegen die
Dieselhersteller wie VW, Daimler, Mercedes, Porsche u.a.", so
VSV-Obman Peter Kolba in einer Aussendung. "Wir bieten Käufern
kosten- und risikolose Klagen gegen die Hersteller an."
(Rechtssache: AZ. C-128/20, C-134/20 und C-145/20)
hel/kre/pro
ISIN DE0007664039 DE000PAH0038
WEB http://curia.europa.eu/
http://www.volkswagenag.com
http://www.porsche.com
ISIN DE0005190003
WEB http://www.bmwgroup.com/