22-Euro-Freigrenze für China-Packerl fällt - Post verdient mit
Höhe der Importtarife für Drittländer noch unklar - Weitere
Kosten bei Problemen
Mit 1. Juli fällt die Freigrenze für Pakete unter 22
Euro. Dann muss für Sendungen aus Drittstaaten ab dem ersten Euro
die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Zollabgaben werden wie
bisher ab einem Warenwert von 150 Euro fällig. Wie aus einer
Aussendung des Finanzministeriums vom Sonntag hervorgeht, müssen bei
fehlenden Wertangaben auf Sendungen Dokumente durch den Empfänger
nachgereicht werden. Abgewickelt wird dies von der Post AG, die
dabei auch mitverdient.
Die Post führt zunächst den Einfuhrumsatzsteuerbetrag an die
Zollbehörde ab und verrechnet sie anschließend bei der Zustellung
der Ware dem Sendungsempfänger. Für den Aufwand, der durch die
Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht,
verrechnet das teilstaatliche Unternehmen eine Gebühr in Form des
Zollstellungsentgeltes bzw. des Importtarifs. Die genauen
Importtarife für Drittländer seien derzeit in Planung und könnten
erst im Juli veröffentlicht werden, heißt es auf der Post-Webseite.
Muss der Kunde kontaktiert werden und fehlende Unterlagen
nachreichen, liegt laut Post ein sogenanntes Zollhindernis vor.
Beispiele dafür sind ein fehlender Wertnachweis der Sendung oder ein
unplausibler Warenwert. "Bei einem Zollhindernis entsteht ein
zusätzlicher administrativer Aufwand. Dafür wird das Bearbeitungs-
und Lagerentgelt in Rechnung gestellt", erklärt die Post online. Die
Höhe der drohenden Entgelte listet das Unternehmen nicht auf.
Die Post warnt, dass auch wenn man bei einem Versandhändler in
der EU bestellt, es sein kann, dass die Ware aus einem Drittenland
wie China kommt. Verweigert man die Annahme, fallen keine
zusätzlichen Kosten an und die Sendung wird an den Absender
retourniert.
Bisher wurde auf Paketsendungen unter dem Wert von 22 Euro keine
Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Allerdings haben viele Versender aus
China oder anderen Ländern bewusst einen niedrigeren Warenwert
angegeben, um keine Einfuhrumsatzsteuer abführen zu müssen. Laut
Angaben des Finanzministeriums wurde in der Vergangenheit bei drei
Viertel aller Pakete unter 22 Euro der Warenwert zu niedrig
angegeben.
(Infoseite der Post: https://www.post.at/p/c/import-2021)
(Schluss) pro
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