Politik
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Datum/Zeit: 12.05.2021 15:42 Quelle: Politik - Presseaussendung |
Stellungnahme aus dem Bundeskanzleramt betreffend Entscheidungen des VfGH
VfGH hat in drei Verfahren entschieden und weist Forderungen der Opposition teilweise zurück
In drei Verfahren, zwei zu Aktenlieferungen und eines zum Mobiltelefon des Bundeskanzlers, liegt nun die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vor. Der Forderung an den Bundeskanzler, die Nachrichten seines Mobiltelefons zu liefern, erteilte der VfGH eine Absage, da der Antrag aus Sicht des Höchstgerichts unzulässig war. Zu den anderen Verfahren hat der VfGH im Ergebnis entschieden, dass das Bundeskanzleramt verpflichtet ist, weitere E-Mails von Mitarbeitern an den Untersuchungsausschuss zu liefern. Die Entscheidung des Höchstgerichtes, auch E-Mails zu liefern, die nicht mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängen, wird selbstverständlich akzeptiert und unverzüglich umgesetzt.
Zu den Aktenlieferungen ist festzuhalten, dass das Bundeskanzleramt bereits über 60.000 Seiten, also alle relevanten Akten, die mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängen, an den Untersuchungsausschuss geliefert hat. Die Opposition hat daraufhin verlangt, dass weitere Daten, ohne Rücksichtnahme auf den Untersuchungsgegenstand, ebenfalls geliefert werden sollen und trat mit diesem Anliegen an den VfGH heran. Dieser hat nun entschieden. Nach Entscheidungen zu Akten aus dem Justiz- und dem Finanzministerium, handelt es sich um die erste VfGH-Entscheidung bezüglich Aktenlieferungen an den U-Ausschuss aus dem Bundeskanzleramt. Die bereits zusammengetragenen E-Mails werden noch heute an das Parlament geliefert, sowohl in elektronischer als auch teilweise in gedruckter Form. Aufgrund des großen Umfanges (mindestens 50.000 E-Mails) wird das Ausdrucken der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen, deshalb besteht die Möglichkeit, dass einzelne Teile noch nachgeliefert werden.
Die E-Mails werden in unterschiedlichen Klassifizierungsstufen nach dem Informationsordnungsgesetz geliefert, da es sich hierbei um unterschiedlichste Materien handelt, darunter auch Gesundheitsdaten von Mitarbeitern, Informationen über die nationale Sicherheit und ähnliche schützenswerte Informationen. Um dem Erkenntnis in vollem Umfang Rechnung zu tragen, werden darüber hinaus alle Bediensteten des Bundeskanzleramts angewiesen, im Sinne des Erkenntnis noch einmal ihre E-Mail-Postfächer zu durchsuchen und alle in Frage kommenden E-Mails zu liefern, sofern das nicht bereits erfolgt ist.
Dafür wurde den Mitarbeitern eine Frist bis Montagmittag gegeben, damit bereits Anfang nächster Woche dem U-Ausschuss sämtliche Unterlagen entsprechend dem Erkenntnis des VfGH vollumfänglich geliefert werden können.
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