VW-Sammelklage: Prozess in Leoben wird fortgesetzt
Temperaturbereiche Thema der Verhandlung - Kein Urteil
erwartet
Im Landesgericht Leoben wird am
Freitag (23.4.) einer der 16 österreichischen Zivilprozesse des
Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den VW-Konzern
bezüglich des Abgasskandals fortgesetzt. Es geht dabei in der
Obersteiermark um 640 Betroffene und einen Schaden von rund 3,9 Mio.
Euro, der laut VKI in der Wertminderung von 20 Prozent des
Kaufpreises liegt. Für Freitag ist kein Urteil zu erwarten, hieß es
seitens des Gerichts auf APA-Anfrage.
Bei der Verhandlung soll es diesmal darum gehen, in welchen
Temperaturbereichen überhaupt eine Abgasreinigung bei den in der
Klage erwähnten Fahrzeugen erfolgt. Abhängig von der Außentemperatur
wird die Abgasreinigung nämlich mehr oder weniger ausgeschaltet,
wobei die Schaltung mittels Thermofenster funktioniert. Strittig ist
nun, bei welcher Außentemperatur eine Abgasreinigung erfolgt. VW
bestreitet laut VKI derzeit, dass bei den Fahrzeugen derselbe
Temperaturbereich betroffen ist wie in jenem Verfahren, das bereits
seit einem Jahr beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig ist.
Das Verfahren in Leoben ist eine von 16 Klagen, die im Auftrag
von Sozialministerium (BMSGPK) und Bundesarbeitskammer (BAK) bei den
jeweiligen Landesgerichten Österreichs eingebracht wurden. Insgesamt
beträgt der Streitwert dieser Sammelklage 60 Mio. Euro. Rund 10.000
Geschädigte werden dabei vom VKI bei Gericht vertreten.
In den Landesgerichten (LG) Eisenstadt, Graz, Innsbruck,
Korneuburg, Leoben, Linz, Ried, Wels und Wiener Neustadt wurde
jeweils seitens des Oberlandesgerichts (OLG) bzw. Obersten
Gerichtshofs (OGH) die Zuständigkeit bestätigt und die Verhandlungen
begonnen, teilweise aber unterbrochen.
Im LG Feldkirch wurde der Entschluss gefasst, dass keine
Zuständigkeit vorliegt, dagegen hat der VKI bereits Rechtsmittel
angemeldet.
Klagenfurt hat den Fall dem EuGH vorgelegt, der die Zuständigkeit
bestätigte. Die Verhandlung ist derzeit unterbrochen.
Im LG Krems gab es Einwände wegen Befangenheit der Richter. Nach
einem Richterwechsel hat VW die Einrede wegen Unzuständigkeit
zurückgezogen. Im LG Salzburg waren bis auf zwei alle Richter
befangen, daher wird das Verfahren am Landesgericht Wels
durchgeführt.
Am Handelsgericht Wien und am LG Steyr wurde bereits verhandelt,
ebenso am LG St. Pölten, wo man derzeit unterbrochen hat und über
das weitere Vorgehen berät.
(Schluss) zeh/pek/gru
ISIN DE0007664039
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