Corona - Auch OLG gegen Ausnahmeklausel bei Rechtsschutzversicherung
VKI zog gegen UNIQA vor Gericht, weil Versicherung Deckung für
Rechtsstreit verwehrte - Nach Handelsgericht Wien beurteilte
auch das OLG Wien Klauseln als gröblich benachteiligend
Reiserücktritte, Flugausfälle, Veranstaltungsabsagen
wegen der Coronabekämpfungsmaßnahmen: Einige
Rechtsschutzversicherungen haben Kunden im Zusammenhang mit derlei
Rechtsstreitigkeiten den Deckungsschutz verwehrt und sich dabei auf
die Ausnahmesituationsklausel berufen. Nach dem Handelsgericht (HG)
Wien hat nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien diese Klausel für
gesetzeswidrig erklärt, gab der VKI am Montag bekannt. Das Urteil
ist noch nicht rechtskräftig.
Das OLG Wien bestätigte nach einer Klage des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI), dass Rechtsschutzversicherer derartige
Klauseln nicht als Grund für Deckungsablehnungen heranziehen können.
Die Klage richtete sich gegen eine diesbezügliche Klausel der
Versicherung UNIQA, nach der kein Versicherungsschutz bestehe "für
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in unmittelbarem oder
mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen, die
aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet
sind".
Wie schon das HG Wien zuvor beurteilte auch das OLG Wien die
Klausel als gröblich benachteiligend, weil sie jeden wie auch immer
gearteten Zusammenhang von hoheitlicher Maßnahme erfasse und ein
derartig weitreichender Ausschluss von den berechtigten Erwartungen
der Versicherungsnehmer abweiche, so der VKI.
Die Konsumentenschützer erwarten nach dem Urteil, dass
Rechtsschutzversicherer ihren Kunden die Rechtsschutzdeckung
gewähren, die ihnen zusteht. "Bei Covid-bedingten
Rechtsstreitigkeiten wurden Verbraucher von ihrer
Rechtsschutzversicherung bislang völlig alleine gelassen. Enttäuscht
wurden vor allem jene, die jahrelang in die Versicherung einbezahlt
haben und nun erstmals dringend Unterstützung bei ihren rechtlichen
Angelegenheiten benötigt hätten", sagte die zuständige Juristin im
VKI, Barbara Bauer, laut einer Aussendung.
(Schluss) kan/pro
ISIN AT0000821103
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