Illwerke/VKW lenkt im Streit mit Kleinaktionären ein
Akzeptiert Gutachten, das wesentlich höhere Abfindung der
Kleinaktionäre vorsieht
Der Vorarlberger Energiekonzern Illwerke/VKW AG
setzt im Streit mit Kleinaktionären hinsichtlich der Bewertung ihrer
Aktien keine weiteren Schritte mehr. Man akzeptiere das vom
Sachverständigen-Gremium der Finanzmarktaufsicht beauftragte
Gutachten, das den Wert pro Aktie mit 162,64 Euro festlegte. Die VKW
AG (VKW) hatte ursprünglich lediglich 96,60 Euro pro Aktie bezahlen
wollen. Nun sei das Landesgericht Feldkirch am Zug, hieß es.
Für illwerke/VKW wird sich damit die Abfindung der Kleinaktionäre
wohl deutlich verteuern Bei 160.000 Aktien war man von einem Aufwand
von etwa 15,4 Mio. Euro ausgegangen. Bei 162,64 Euro pro Aktie
würden sich die Kosten auf knapp über 26 Mio. Euro erhöhen. Laut
Germann sind alle Kleinaktionäre mit demselben Preis zu
entschädigen.
Die VKW hat 2017 per Beschluss der Hauptversammlung ihre
Kleinaktionäre ausgeschlossen (Squeeze-out). Das war eine
Voraussetzung für die Zusammenführung von Illwerken und VKW, die im
Juli 2019 erfolgte. Kleinaktionäre wurden mit 96,60 Euro pro Aktie
abgefunden, was rund 200 von ihnen als zu niedrig ansahen. Sie
entschieden sich dazu, das Barabfindungsangebot der VKW vom Gericht
prüfen lassen. Als Basis für die Höhe der Abfindung habe man sich
auf ein externes Gutachten gestützt, das von einem zweiten, vom
Gericht bestellten Experten bestätigt worden sei, betonte die VKW.
Im Rahmen eines Außerstreitverfahrens wurde ein weiteres
Gutachten in Auftrag gegeben, das den Wert einer VKW-Aktie mit
162,64 Euro bemaß. Das Unternehmen war zunächst nicht bereit, diesen
Wert zu akzeptieren. "Für uns ist das Gutachten nicht
nachvollziehbar", sagte etwa Vorstand Christof Germann im Oktober
2019 gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten". Nun aber lenkte die
VKW ein.
"Für die Unternehmensbewertung der VKW ist die Entwicklung der
zukünftigen Strompreise wesentlich", begründete die VKW ihren
Haltungswechsel. Der Energiemarkt habe sich seit 2017 tatsächlich
verändert, die Strompreise seien im Großhandel deutlich gestiegen.
Zum Zeitpunkt der Unternehmensbewertung seien diese regulatorischen
Maßnahmen noch nicht absehbar gewesen. "Der Aufsichtsrat und der
Vorstand als Organe der illwerke vkw haben sich intensiv mit dieser
Frage auseinandergesetzt und wollen der Preisentwicklung im
Großhandel Rechnung tragen", so das Unternehmen. Im Sinne einer
fairen Behandlung der Kleinaktionäre habe man den Entschluss
gefasst, die Einschätzung des Gremiums zu akzeptieren und keine
weiteren Schritte zu setzen. Nun müsse das Landesgericht Feldkirch
durch einen Beschluss die Höhe der Barabfindung abschließend
feststellen.
(Schluss) jh/pro
ISIN AT0000824503
WEB http://www.vkw.at