Politik

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Datum/Zeit: 15.01.2021 14:38
Quelle: Politik - Presseaussendung

Gesundheitsministerium: Seit heute verpflichtende elektronische Registrierung vor der Einreise nach Österreich



Einreisende nach Österreich sind seit heute dazu verpflichtet, sich vorab online zu registrieren. Die entsprechende rechtliche Grundlage (Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung) ist heute in Kraft getreten.

Grundsätzlich müssen alle Personen, die nach Österreich einreisen, das Formular der „Pre-Travel-Clearance“ vorab ausfüllen und abschicken. Die gilt auch für jene Personen, die aus Staaten der Anlage A (siehe unten) einreisen. Einzelne Ausnahmen der Registrierungspflicht gibt es etwa für Transitreisende oder für Personen, die aus besonders berücksichtigungswürdigen, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis einreisen. Die Daten der Onlineregistrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Die elektronische Registrierungspflicht soll mithelfen, die Kontrolle der Quarantäne zu verbessern sowie das Contact Tracing zu erleichtern.

Zum Ablauf: Einreisende füllen ein Onlineformular aus

(www.sozialministerium.at/PTC-Formular-de). Anhand der eingegebenen Daten informiert das System, welche Konsequenzen an die Einreise geknüpft sind – also ob sich die Person in Quarantäne begeben muss oder ungehindert einreisen darf. Die einreisenden Personen erhalten anschließend ein PDF-Dokument mit einem QR-Code und den eingegebenen Daten per Download sowie an die angegebene E-Mail-Adresse. Dieses Dokument ist entweder ausgedruckt oder digital (z.B. am Smartphone) mitzuführen. Im Falle einer Kontrolle durch die Behörden ist dieses Dokument vorzuweisen. In Ausnahmefällen, z.B. wenn jemand keine technische Möglichkeit hat, das Dokument online auszufüllen, kann das Formular auch in ausgedruckter Form ausgefüllt und verwendet werden.

Die Speicherung der Daten erfolgt für 28 Tage ab Datum der Einreise. Die Daten werden danach unwiderruflich gelöscht. Bei der Registrierung sind anzugeben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Emailadresse, Wohn- oder Aufenthaltsadresse, Datum der Einreise, etwaiges Datum der Ausreise sowie die Länder des Aufenthalts der vergangenen 10 Tage. Sollte die Adresse der Quarantäne von der normalen Aufenthaltsadresse in Österreich abweichen, ist diese anzuführen.

Die grundlegenden Einreiseregelungen bzw. Beschränkungen bleiben weiterhin aufrecht:

Ohne Quarantäneverpflichtung sind derzeit lediglich Einreisen aus Ländern der Anlage A der Einreiseverordnung möglich. Diese umfassen: Australien, Finnland, Griechenland (neu), Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur (neu), Südkorea und den Vatikan (nicht mehr auf Anlage A gelistet sind Irland und Uruguay).

Einreisende aus EU-/EWR-Staaten, aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und dem Vereinigten Königreich sind grundsätzlich berechtigt, einzureisen, müssen aber eine 10-tägige Quarantäne antreten – außer die Einreise erfolgt aus einem in Anlage A der Verordnung genannten Staat: Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag möglich (d.h. ab dem 5. Tag nach der Einreise, wobei der Tag der Einreise „Tag null“ darstellt).

Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist für ÖsterreicherInnen sowie BürgerInnen aus anderen EU-/EWR-Staaten, der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und dem Vereinigten Königreich unter Einhaltung der zuvor erläuterten Quarantänebestimmungen möglich. Ansonsten ist die Einreise aus diesen Ländern – mit gewissen Ausnahmen (wie z.B. medizinische Gründe, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, berufliche Zwecke) - weiterhin verboten.

Durchgeführt werden kann die Einreiseregistrierung (Pre-Travel-Clearance) unter

www.sozialministerium.at/PTC-Formular-de bzw. www.oesterreich.gv.at

Detaillierte Informationen zu den derzeit gültigen Einreisebestimmungen gibt es unter www.sozialministerium.at

Zur COVID-19-Einreiseverordng im Rechtsinformation des Bundes (RIS): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011303

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