OGH: Kreditwerbung der Santander Bank unzulässig
Nach Klage des VKI - Kreditwerbung mit "ab-Zinssatz"
Gesetzesverstoß - Bank muss Werbung einstellen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die
Kreditwerbung der Santander Consumer Bank im Internet als unzulässig
eingestuft und damit die Revision der Bank gegen das Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Wien abgelehnt. Damit hat der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) mit seiner Klage im Auftrag des
Sozialministeriums gegen das Finanzinstitut auch beim Höchstgericht
obsiegt, wie der VKI am Montag mitteilte. Das Urteil ist
rechtskräftig.
Die Bank muss nun innerhalb eines Monats die betreffende
Kreditwerbung einstellen. Außerdem muss sie dem VKI, der die
Unterlassungsklage eingebracht hatte, die Verfahrenskosten
erstatten, sagt die Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, Beate
Gelbmann, auf APA-Anfrage.
Auf der Startseite von "santanderconsumer.at" ist ein
Kreditrechner angebracht, der in großer, fett formatierter Schrift
die Monatsrate für eine einzugebende Kreditsumme anzeigt. Darunter
werden in Form einer Fußnote mit deutlich kleinerer Schrift und
weniger Kontrast weitere Informationen angeführt. Unter anderem
befindet sich dort auch eine Beispielsrechnung mit einem
Sollzinssatz von "ab 2,99 %". Nach dem Verbraucherkreditgesetz
müssen aber gewisse Standardinformationen "auffallend anhand eines
repräsentativen Beispiels" genannt werden, sobald mit den Kosten für
einen Kredit geworben wird, betont der VKI.
Die Werbung der Santander Consumer Bank ist laut OGH (9Ob57/20b)
aus zwei Gründen gesetzwidrig: Zum einen haben die in der Fußnote
enthaltenen Informationen im Vergleich mit der blickfangartig
hervorgehobenen Monatsrate eine wesentlich kleinere Schriftgröße und
weisen daher nicht die gesetzlich vorgeschriebene Auffälligkeit auf.
Zum anderen sind für das repräsentative Beispiel solche Zahlen zu
wählen, dass der Verbraucher von typischen Kreditkonditionen
ausgehen kann. Die Santander Bank führt aber ein Beispiel mit dem
niedrigsten möglichen Zinssatz an. Die Verwendung eines
Sollzinssatzes "abhängig von der Bonität ab 2,99 %" kann von einem
Verbraucher nur dahin verstanden werden, dass es sich um einen
Mindest-Sollzinssatz handelt, der nicht regelmäßig, sondern nur bei
günstigster Bonität gewährt wird - es ist also kein repräsentatives
Beispiel.
"Uns liegen Kreditverträge der Santander Consumer Bank vor, bei
denen der Sollzinssatz zwischen 8,3 und 12,49 Prozent lag. Diese
Werte sind weit entfernt von den angegebenen 2,99 Prozent", betont
VKI-Juristin Gelbmann. "Anhand des vorgeschriebenen repräsentativen
Beispiels sollen sich Konsumentinnen und Konsumenten bereits bei
einer Kreditwerbung einen aussagekräftigen Eindruck der auf sie
zukommenden wirtschaftlichen Belastung machen können. Das war bei
der Werbung der Santander Consumer Bank nicht der Fall."
(SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf
www.verbraucherrecht.at.)
(Schluss) gru/ivn
ISIN ES0113900J37
WEB http://www.santander.com/
http://www.vki.at
http://www.ogh.gv.at/