OGH bestätigt Urteil über gesetzwidrige Gebühren bei easybank
BAWAG-Tochter verlangte ein "Abrechnungsentgelt Todesfall" von
150 Euro
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bestätigt, dass
Gebühren der BAWAG-Marke easybank teilweise gesetzwidrig sind. Das
teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im Auftrag
des Sozialministeriums gegen mehrere Klauseln in den
Geschäftsbedingungen der Online-Bank geklagt hatte, am Freitag mit.
Betroffene Kunden könnten die bezahlen Gebühren nun zurückfordern,
hieß es vom VKI.
So hatte die easybank in den Geschäftsbedingungen für die
Kreditkarte ein "Abrechnungsentgelt Todesfall" in der Höhe von 150
Euro festgelegt. Diese so wie auch eine Gebühr für die
"Rechtsfallbearbeitung" über 100 Euro wurden vom OGH als unzulässig
aufgehoben. Daneben wurden Klauseln als gesetzwidrig beurteilt, die
zu strenge Sorgfalts-, Anzeige- und Meldepflichten der Kunden
vorsahen, ebenso wie jene Klausel, die ein unzulässiges Sperrentgelt
für eine Kartensperre enthielt.
"Wir gehen davon aus, dass zehntausende Konsumentinnen und
Konsumenten von diesen unzulässigen Gebühren betroffen sind.
Verbraucher, welche die gegenständlichen Gebühren und Entgelte an
die Bank bezahlen mussten, haben nun einen Rückforderungsanspruch.
Der VKI wird mit der BAWAG P.S.K., auf die die easybank AG Anfang
2020 verschmolzen ist, Gespräche zur Abwicklung im Sinne der
Konsumentinnen und Konsumenten aufnehmen", sagte Thomas Hirmke,
Leiter des Bereichs Rechts im VKI.
(Schluss) pro/ivn
ISIN AT0000BAWAG2
WEB http://www.easybank.at
http://www.bawagpsk.com
http://www.ogh.gv.at/
http://www.vki.at