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Datum/Zeit: 22.09.2020 14:25
Quelle: APA

Grasser-Prozess - Rechtsstreit um Meischbergers Villa wieder im Fokus


Schweizer Finanzier R.: "Fühle mich betrogen" - Zeuge kritisiert Meischbergers zweiten Finanzier S. und dessen Anwalt - Immobilienverkauf war für Meischberger eine Sicherungsübereignung



Am heutigen 158. Verhandlungstag war im Grasser-Prozess auch eine weitere Neben-Causa im Fokus. Im Rechtsstreit um Walter Meischbergers Villa wurde der Zeuge R. aus der Schweiz zugeschaltet und Meischberger gab zur Causa eine fast einstündige Erklärung ab.

Der ehemalige Lobbyist ist auch wegen Prozessbetrugs angeklagt, weil er im juristischen Streit um das Haus betrogen haben soll - was Meischberger bestreitet Er hatte Geld gebraucht um seine Steuerschuld aus der Buwog-Provision zu begleichen. Im Jahr 2011 hatte der damals mit Meischberger befreundete Werbeunternehmer Helmut S. diesem eine Million Euro gegeben, aber dafür wurde die Villa an eine Erwerbsgesellschaft verkauft. Als Meischberger das Geld nicht zurückzahlen konnte, wollte S. die Villa verkaufen, aber Meischberger wollte nicht ausziehen. Erst im Juni 2015 zog er aus. Der Rechtsstreit ging bis zum Obersten Gerichtshof (OGH), Meischberger verlor in allen Instanzen.

Richterin Marion Hohenecker befragte am Dienstagvormittag den Zeugen R., der Meischberger 400.000 Euro leihen wollte, damit dieser seine Steuerschulden begleichen konnte. Der Rechtsanwalt S. - Vertreter des anderen Meischbergerger-Finanziers S. - habe ihm die Konstruktion mit einer Gesellschaft und Treuhandverträgen "gut verkauft", denn eigentlich habe er eine hypothekarische Besicherung gewollt. "Ich wog mich in Sicherheit, dass mein Darlehen gut gesichert ist", so der Zeuge. R. überwies die 400.000 Euro auf ein Treuhandkonto und unterzeichnete die Gesellschafter-Treuhandverträge, erhielt vom anderen Finanzier S. aber keine unterzeichneten Treuhandverträge zurück. Er glaubte, dass er Anteile an der Gesellschaft erhalten werde, die als Eigentümer der Meischberger-Villa fungierte.

"Ich wusste nicht, dass die Treuhandverträge notariell beglaubigt werden müssen, dass sie Gültigkeit erlangen", erklärte der Zeuge. Das habe ihm auch niemand gesagt. Er wies die Behauptung des Anwalts S. zurück, dass weil er ein enger Freund Meischbergers sei, ihn eine Absicherung nicht interessiert hätte. "Ich wollte dem Walter Meischberger das Geld geben, damit er seine Steuerschulden begleichen kann. Das war meine Intention", so der Zeuge. "Am Anfang war niemand zerstritten. Alle wollten das Problem lösen. Eigentlich eine einfache Sache." Meischberger hatte damals 1,6 Mio. Euro Steuerschulden bei der Finanz.

Der Zeuge beschäftige sich nicht intensiv mit der Gesellschafterkonstruktion. "Ich habe mir das ehrlich gesagt nicht so genau überlegt." Er habe geglaubt, sein Geldbetrag sei durch den Wert der Liegenschaft in Höhe von 3 bis 4 Mio. Euro gut abgesichert. "Ich bin nicht immer ein guter Geschäftsmann, nur manchmal", zeigte sich der Zeuge selbstkritisch. Er habe Meischberger die 400.000 Euro für ein bis zwei Jahre, nicht zehn Jahre, zur Verfügung stellen wollen, bis die blockierten Gelder des Lobbyisten in Liechtenstein wieder verfügbar waren. "Es war aber nie ein Rückzahlungstermin vereinbart." Wenn es länger gedauert hätte, dann hätte Meischberger immer noch die Liegenschaft gewinnbringend verkaufen können.

Nach einem längeren Rechtsstreit erhielt der Zeuge nach einem Vergleich mit dem anderen Finanzier S. sein Geld schrittweise retour. "Es ist nicht korrekt abgelaufen. Ich fühle mich betrogen". Er sei "sehr enttäuscht" vom Anwalt S., der die Transaktionen begleitete.

Meischbergers Rechtsanwalt Jörg Zarbl befragte den Zeugen. Er habe die Liegenschaft nicht erwerben wollen, sondern nur Meischberger ein Darlehen für seine Steuerschulden geben wollen, sagte der Zeuge. Auch habe er dem anderen Finanzier S. kein privates Darlehen gegeben.

Nach der Befragung des Zeugen gab Meischberger noch eine längere Erklärung zur Causa ab. "Es ist für mich ein emotionales Thema." Es habe sich bei dem Immobiliendeal "nur um eine Vortäuschung des Verkauf durch ein Vehikel" gehandelt, um kritische Medienberichterstattung zu verhindern. "Es war nur ein Vehikel die Privatdarlehen abzusichern. Das war das einzige was dahinter gestanden ist, der eigentliche Gedanke hinter dem Konstrukt", sagte Meischberger. Er habe nie die Absicht gehabt, die Immobilie wirklich zu verkaufen.

Für Meischberger war die Immobilientransaktion eine Sicherungsübereignung und kein Verkauf. Ziel sei es gewesen, mit dem Geld seine Steuerschulden zu begleichen. Mehrere Indizien sprechen aus Sicht des Ex-Lobbyisten für eine Sicherungsübereignung. Es habe niemals eine Besichtigung "vor dem vorgetäuschten Verkauf" oder eine Schätzung der Immobilie gegeben. Der Verkaufspreis sei "weit weg vom Verkehrspreis der Immobilie" am freien Markt gewesen und auch eine Nebenvereinbarung zum Kauf sei aufgrund des Raumordnungsgesetzes "nicht eindeutig erfüllbar" gewesen. Nach Ansicht von Meischerger wurde der Kaufvertrag damit "obsolet". Er habe sich später selbst um den Verkauf der Immobilie gekümmert, nach mehr als 50 Besichtigungen habe es über fünf ernsthafte Interessenten gegeben.

Meischberger räumte im Jahr 2015 nach einem längeren Rechtsstreit mit Finanzier S. die Villa im Wiener Nobelbezirk Döbling. "Für mich ist die Betreibung der Räumung unberechtigt", sagte der Ex-Lobbyist. Der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) des Prozessbetrugs sei "abstrus". Meischberger hatte Gegenklage zur Räumungsklage eingebracht. Man müsse vielmehr die Aktivitäten von Finanzier S. in der Villen-Causa wegen Prozessbetrug untersuchen, sagte der Ex-Lobbyist in Richtung der Staatsanwälte und der Richterin.

(Schluss) cri/gru/stf

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