Grasser-Prozess - Rechtsstreit um Meischbergers Villa wieder im Fokus
Schweizer Finanzier R.: "Fühle mich betrogen" - Zeuge
kritisiert Meischbergers zweiten Finanzier S. und dessen
Anwalt - Immobilienverkauf war für Meischberger eine
Sicherungsübereignung
Am heutigen 158. Verhandlungstag war im
Grasser-Prozess auch eine weitere Neben-Causa im Fokus. Im
Rechtsstreit um Walter Meischbergers Villa wurde der Zeuge R. aus
der Schweiz zugeschaltet und Meischberger gab zur Causa eine fast
einstündige Erklärung ab.
Der ehemalige Lobbyist ist auch wegen Prozessbetrugs angeklagt,
weil er im juristischen Streit um das Haus betrogen haben soll - was
Meischberger bestreitet Er hatte Geld gebraucht um seine
Steuerschuld aus der Buwog-Provision zu begleichen. Im Jahr 2011
hatte der damals mit Meischberger befreundete Werbeunternehmer
Helmut S. diesem eine Million Euro gegeben, aber dafür wurde die
Villa an eine Erwerbsgesellschaft verkauft. Als Meischberger das
Geld nicht zurückzahlen konnte, wollte S. die Villa verkaufen, aber
Meischberger wollte nicht ausziehen. Erst im Juni 2015 zog er aus.
Der Rechtsstreit ging bis zum Obersten Gerichtshof (OGH),
Meischberger verlor in allen Instanzen.
Richterin Marion Hohenecker befragte am Dienstagvormittag den
Zeugen R., der Meischberger 400.000 Euro leihen wollte, damit dieser
seine Steuerschulden begleichen konnte. Der Rechtsanwalt S. -
Vertreter des anderen Meischbergerger-Finanziers S. - habe ihm die
Konstruktion mit einer Gesellschaft und Treuhandverträgen "gut
verkauft", denn eigentlich habe er eine hypothekarische Besicherung
gewollt. "Ich wog mich in Sicherheit, dass mein Darlehen gut
gesichert ist", so der Zeuge. R. überwies die 400.000 Euro auf ein
Treuhandkonto und unterzeichnete die
Gesellschafter-Treuhandverträge, erhielt vom anderen Finanzier S.
aber keine unterzeichneten Treuhandverträge zurück. Er glaubte, dass
er Anteile an der Gesellschaft erhalten werde, die als Eigentümer
der Meischberger-Villa fungierte.
"Ich wusste nicht, dass die Treuhandverträge notariell beglaubigt
werden müssen, dass sie Gültigkeit erlangen", erklärte der Zeuge.
Das habe ihm auch niemand gesagt. Er wies die Behauptung des Anwalts
S. zurück, dass weil er ein enger Freund Meischbergers sei, ihn eine
Absicherung nicht interessiert hätte. "Ich wollte dem Walter
Meischberger das Geld geben, damit er seine Steuerschulden
begleichen kann. Das war meine Intention", so der Zeuge. "Am Anfang
war niemand zerstritten. Alle wollten das Problem lösen. Eigentlich
eine einfache Sache." Meischberger hatte damals 1,6 Mio. Euro
Steuerschulden bei der Finanz.
Der Zeuge beschäftige sich nicht intensiv mit der
Gesellschafterkonstruktion. "Ich habe mir das ehrlich gesagt nicht
so genau überlegt." Er habe geglaubt, sein Geldbetrag sei durch den
Wert der Liegenschaft in Höhe von 3 bis 4 Mio. Euro gut abgesichert.
"Ich bin nicht immer ein guter Geschäftsmann, nur manchmal", zeigte
sich der Zeuge selbstkritisch. Er habe Meischberger die 400.000 Euro
für ein bis zwei Jahre, nicht zehn Jahre, zur Verfügung stellen
wollen, bis die blockierten Gelder des Lobbyisten in Liechtenstein
wieder verfügbar waren. "Es war aber nie ein Rückzahlungstermin
vereinbart." Wenn es länger gedauert hätte, dann hätte Meischberger
immer noch die Liegenschaft gewinnbringend verkaufen können.
Nach einem längeren Rechtsstreit erhielt der Zeuge nach einem
Vergleich mit dem anderen Finanzier S. sein Geld schrittweise
retour. "Es ist nicht korrekt abgelaufen. Ich fühle mich betrogen".
Er sei "sehr enttäuscht" vom Anwalt S., der die Transaktionen
begleitete.
Meischbergers Rechtsanwalt Jörg Zarbl befragte den Zeugen. Er
habe die Liegenschaft nicht erwerben wollen, sondern nur
Meischberger ein Darlehen für seine Steuerschulden geben wollen,
sagte der Zeuge. Auch habe er dem anderen Finanzier S. kein privates
Darlehen gegeben.
Nach der Befragung des Zeugen gab Meischberger noch eine längere
Erklärung zur Causa ab. "Es ist für mich ein emotionales Thema." Es
habe sich bei dem Immobiliendeal "nur um eine Vortäuschung des
Verkauf durch ein Vehikel" gehandelt, um kritische
Medienberichterstattung zu verhindern. "Es war nur ein Vehikel die
Privatdarlehen abzusichern. Das war das einzige was dahinter
gestanden ist, der eigentliche Gedanke hinter dem Konstrukt", sagte
Meischberger. Er habe nie die Absicht gehabt, die Immobilie wirklich
zu verkaufen.
Für Meischberger war die Immobilientransaktion eine
Sicherungsübereignung und kein Verkauf. Ziel sei es gewesen, mit dem
Geld seine Steuerschulden zu begleichen. Mehrere Indizien sprechen
aus Sicht des Ex-Lobbyisten für eine Sicherungsübereignung. Es habe
niemals eine Besichtigung "vor dem vorgetäuschten Verkauf" oder eine
Schätzung der Immobilie gegeben. Der Verkaufspreis sei "weit weg vom
Verkehrspreis der Immobilie" am freien Markt gewesen und auch eine
Nebenvereinbarung zum Kauf sei aufgrund des Raumordnungsgesetzes
"nicht eindeutig erfüllbar" gewesen. Nach Ansicht von Meischerger
wurde der Kaufvertrag damit "obsolet". Er habe sich später selbst um
den Verkauf der Immobilie gekümmert, nach mehr als 50 Besichtigungen
habe es über fünf ernsthafte Interessenten gegeben.
Meischberger räumte im Jahr 2015 nach einem längeren Rechtsstreit
mit Finanzier S. die Villa im Wiener Nobelbezirk Döbling. "Für mich
ist die Betreibung der Räumung unberechtigt", sagte der Ex-Lobbyist.
Der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
(WKStA) des Prozessbetrugs sei "abstrus". Meischberger hatte
Gegenklage zur Räumungsklage eingebracht. Man müsse vielmehr die
Aktivitäten von Finanzier S. in der Villen-Causa wegen Prozessbetrug
untersuchen, sagte der Ex-Lobbyist in Richtung der Staatsanwälte und
der Richterin.
(Schluss) cri/gru/stf
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