Strafprozess nach Dayli-Pleite endete mit Freispruch und Diversion
Forderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen
Der 2019 begonnene Strafprozess gegen Ex-Dayli-Chef
Rudolf Haberleitner hat am Dienstag in Linz für ihn mit einem
Freispruch und dem Angebot einer Diversion geendet. In dem Fall ging
es um die Pleite der Drogeriemarktkette im Jahr 2013, durch die
3.500 vor allem weibliche Beschäftigte ihre Jobs verloren haben, und
Forderungen in der Höhe von 112,9 Mio. Euro. Das Urteil des
Landesgerichtes Linz ist nicht rechtskräftig.
Dem Angeklagten war das Vergehen der grob fahrlässigen
Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vorgeworfen worden. Der
Freispruch "mangels Schuldbeweises" erfolgte, weil das Gericht nur
die Strafbarkeit seines Verhaltens und Agierens zu beurteilen hatte.
Die Privatbeteiligten wurde mit ihren nicht unerheblichen
Forderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist
somit nicht rechtskräftig.
Ein weiterer Anklagepunkt, dass sich Haberleitner noch nach
Eintreten der Zahlungsunfähigkeit über 26.000 Euro an
Geschäftsführerbezügen auszahlen ließ, wurde aus dem Verfahren
ausgeschieden. Er übernahm aber die Verantwortung für den Vorwurf.
Daraufhin bekam er das Angebot einer diversionellen Erledigung, wenn
er Schadenswiedergutmachung leistet und eine Geldbuße von 1.500
bezahlt. Dies ist aber davon abhängig, dass der Freispruch
rechtskräftig wird. Ein mitangeklagter Geschäftsführer war schon im
Mai rechtskräftig freigesprochen worden.
(Schluss/folgt Zus.) zie/ver/ivn
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