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Datum/Zeit: 06.07.2020 18:11
Quelle: APA

EU gab grünes Licht für 150 Mio. Euro Staatshilfe an AUA


Europäische Kommission genehmigte nachrangiges Darlehen zur Entschädigung für Einbußen durch den Ausbruch der Corona-Pandemie



Die EU hat den Weg für die österreichische Staatshilfe im Volumen von 150 Mio. Euro an die Fluggesellschaft Austrian Airlines (AUA) freigemacht. Die Europäische Kommission habe nach Prüfung des Sachverhalts festgestellt, dass ein nachrangiges - in einen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss wandelbares - Darlehen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehe, hieß es Montagabend.

Mit der Maßnahme solle die österreichische Lufthansa-Tochter AUA teilweise für die durch den Coronavirus-Ausbruch erlittenen Einbußen entschädigt werden, teilte die Europäische Kommission mit.

"Die mit 150 Mio. Euro ausgestattete öffentliche Unterstützungsmaßnahme wird es Österreich ermöglichen, Austrian Airlines zum Teil für die Einbußen zu entschädigen, die direkt auf die zur Eindämmung des Coronavirus verhängten Reisebeschränkungen zurückzuführen sind", erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission Margrethe Vestager.

Die Luftverkehrsbranche sei vom Ausbruch von COVID-19 "besonders hart getroffen". "Wir diskutieren mit den Mitgliedstaaten weiterhin Möglichkeiten zum Schutz dieses wichtigen Teils der Wirtschaft und arbeiten eng mit ihnen zusammen, um im Einklang mit den EU-Vorschriften mögliche Lösungen zu finden", stellte Vestager in Aussicht.

Die AUA hat eine Flotte von mehr als 82 Flugzeugen, flog 2019 mehr als 130 Bestimmungsorte weltweit an und beförderte rund 14,7 Millionen Fluggäste von ihrem wichtigsten Knotenpunkt Wien und anderen Flughäfen zu verschiedenen internationalen Zielen. Seit Beginn des Ausbruchs der Coronavirus-Pandemie habe die AUA ihre Dienste stark zurückfahren müssen und deshalb hohe Betriebsverluste verzeichnet.

Österreich habe daher bei der Kommission eine Maßnahme angemeldet, um Austrian Airlines zum Teil für die Einbußen zu entschädigen, die der Fluggesellschaft vom 9. März 2020 bis zum 14. Juni 2020 aufgrund der von Österreich und anderen Zielländern getroffenen Eindämmungsmaßnahmen und Reisebeschränkungen entstanden seien.

Die Kommission kann Beihilfen der Mitgliedstaaten zur Entschädigung bestimmter Unternehmen oder Wirtschaftszweige im Falle von Verlusten genehmigen, die direkt auf außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Die Coronavirus-Pandemie stelle nach Auffassung der Kommission ein solches außergewöhnliches Ereignis dar, da diese beispiellose Situation nicht vorhersehbar gewesen sei und sich erheblich auf die Wirtschaft auswirke, teilte die Europäische Kommission mit. "Folglich sind Sondermaßnahmen der Mitgliedstaaten zum Ausgleich von Einbußen, die auf den Ausbruch zurückzuführen sind, gerechtfertigt."

Das Darlehen werde in einen Zuschuss umgewandelt - allerdings nur nachdem der von einer unabhängigen Prüfungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 bestätige, dass die Beihilfe nicht über die im Bezugszeitraum erlittenen Einbußen hinausgehe. Nach der Prüfung muss Austrian Airline gegebenenfalls die über die tatsächlichen Einbußen hinausgehende öffentliche Unterstützung Österreichs zurückzahlen. "Somit ist eine Überkompensation ausgeschlossen."

Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme berücksichtigte die Kommission den Angaben zufolge auch die anderen Maßnahmen, die Austrian Airlines gewährt wurden - eine Eigenkapitalzuführung ihrer deutschen Muttergesellschaft Lufthansa in Höhe von 150 Mio. Euro (dieser Betrag könne aus den 6 Mrd. Euro gezahlt werden, die Deutschland der Deutschen Lufthansa AG im Rahmen einer von der Kommission am 25. Juni 2020 genehmigten Rekapitalisierungsmaßnahme bereitgestellt habe) und ein Darlehen eines Bankenkonsortiums in Höhe von 300 Mio. Euro (samt einer staatlichen Garantie Österreichs im Rahmen einer Regelung, die von der Kommission auf der Grundlage des am 9. Juni 2020 geänderten Befristeten Rahmens bereits am 17. April 2020 genehmigt wurde).

Diese Maßnahmen seien getrennt von der heute genehmigten Maßnahme getroffen worden, um die Kapitalstruktur von Austrian Airlines wiederherzustellen, damit das Unternehmen über genügend Liquidität für die Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit während und nach der Krise verfüge und rentabel wirtschaften könne.

Der Schaden, den die AUA als direkte Folge der von Österreich und anderen Zielländern verhängten Reisebeschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie entstanden ist, soll damit jedoch "weder ersetzt noch gedeckt" werden. Somit werde mit den heute genehmigten Maßnahmen "nur Schaden ersetzt, der durch keine andere Unterstützung gedeckt ist", begründete die EU-Kommission ihre Entscheidung.

(Schluss) kre/sp

 ISIN  DE0008232125
 WEB   http://www.austrian.com
       http://www.lufthansa.com/

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