EU gab grünes Licht für 150 Mio. Euro Staatshilfe an AUA
Europäische Kommission genehmigte nachrangiges Darlehen zur
Entschädigung für Einbußen durch den Ausbruch der
Corona-Pandemie
Die EU hat den Weg für die
österreichische Staatshilfe im Volumen von 150 Mio. Euro an die
Fluggesellschaft Austrian Airlines (AUA) freigemacht. Die
Europäische Kommission habe nach Prüfung des Sachverhalts
festgestellt, dass ein nachrangiges - in einen (nicht rückzahlbaren)
Zuschuss wandelbares - Darlehen mit den EU-Beihilfevorschriften im
Einklang stehe, hieß es Montagabend.
Mit der Maßnahme solle die österreichische Lufthansa-Tochter AUA
teilweise für die durch den Coronavirus-Ausbruch erlittenen Einbußen
entschädigt werden, teilte die Europäische Kommission mit.
"Die mit 150 Mio. Euro ausgestattete öffentliche
Unterstützungsmaßnahme wird es Österreich ermöglichen, Austrian
Airlines zum Teil für die Einbußen zu entschädigen, die direkt auf
die zur Eindämmung des Coronavirus verhängten Reisebeschränkungen
zurückzuführen sind", erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige
Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission Margrethe Vestager.
Die Luftverkehrsbranche sei vom Ausbruch von COVID-19 "besonders
hart getroffen". "Wir diskutieren mit den Mitgliedstaaten weiterhin
Möglichkeiten zum Schutz dieses wichtigen Teils der Wirtschaft und
arbeiten eng mit ihnen zusammen, um im Einklang mit den
EU-Vorschriften mögliche Lösungen zu finden", stellte Vestager in
Aussicht.
Die AUA hat eine Flotte von mehr als 82 Flugzeugen, flog 2019
mehr als 130 Bestimmungsorte weltweit an und beförderte rund 14,7
Millionen Fluggäste von ihrem wichtigsten Knotenpunkt Wien und
anderen Flughäfen zu verschiedenen internationalen Zielen. Seit
Beginn des Ausbruchs der Coronavirus-Pandemie habe die AUA ihre
Dienste stark zurückfahren müssen und deshalb hohe Betriebsverluste
verzeichnet.
Österreich habe daher bei der Kommission eine Maßnahme
angemeldet, um Austrian Airlines zum Teil für die Einbußen zu
entschädigen, die der Fluggesellschaft vom 9. März 2020 bis zum 14.
Juni 2020 aufgrund der von Österreich und anderen Zielländern
getroffenen Eindämmungsmaßnahmen und Reisebeschränkungen entstanden
seien.
Die Kommission kann Beihilfen der Mitgliedstaaten zur
Entschädigung bestimmter Unternehmen oder Wirtschaftszweige im Falle
von Verlusten genehmigen, die direkt auf außergewöhnliche Ereignisse
zurückzuführen sind. Die Coronavirus-Pandemie stelle nach Auffassung
der Kommission ein solches außergewöhnliches Ereignis dar, da diese
beispiellose Situation nicht vorhersehbar gewesen sei und sich
erheblich auf die Wirtschaft auswirke, teilte die Europäische
Kommission mit. "Folglich sind Sondermaßnahmen der Mitgliedstaaten
zum Ausgleich von Einbußen, die auf den Ausbruch zurückzuführen
sind, gerechtfertigt."
Das Darlehen werde in einen Zuschuss umgewandelt - allerdings nur
nachdem der von einer unabhängigen Prüfungsgesellschaft geprüfte
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 bestätige, dass die
Beihilfe nicht über die im Bezugszeitraum erlittenen Einbußen
hinausgehe. Nach der Prüfung muss Austrian Airline gegebenenfalls
die über die tatsächlichen Einbußen hinausgehende öffentliche
Unterstützung Österreichs zurückzahlen. "Somit ist eine
Überkompensation ausgeschlossen."
Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
berücksichtigte die Kommission den Angaben zufolge auch die anderen
Maßnahmen, die Austrian Airlines gewährt wurden - eine
Eigenkapitalzuführung ihrer deutschen Muttergesellschaft Lufthansa
in Höhe von 150 Mio. Euro (dieser Betrag könne aus den 6 Mrd. Euro
gezahlt werden, die Deutschland der Deutschen Lufthansa AG im Rahmen
einer von der Kommission am 25. Juni 2020 genehmigten
Rekapitalisierungsmaßnahme bereitgestellt habe) und ein Darlehen
eines Bankenkonsortiums in Höhe von 300 Mio. Euro (samt einer
staatlichen Garantie Österreichs im Rahmen einer Regelung, die von
der Kommission auf der Grundlage des am 9. Juni 2020 geänderten
Befristeten Rahmens bereits am 17. April 2020 genehmigt wurde).
Diese Maßnahmen seien getrennt von der heute genehmigten Maßnahme
getroffen worden, um die Kapitalstruktur von Austrian Airlines
wiederherzustellen, damit das Unternehmen über genügend Liquidität
für die Fortsetzung seiner Geschäftstätigkeit während und nach der
Krise verfüge und rentabel wirtschaften könne.
Der Schaden, den die AUA als direkte Folge der von Österreich und
anderen Zielländern verhängten Reisebeschränkungen und Maßnahmen zur
Eindämmung der COVID-19-Pandemie entstanden ist, soll damit jedoch
"weder ersetzt noch gedeckt" werden. Somit werde mit den heute
genehmigten Maßnahmen "nur Schaden ersetzt, der durch keine andere
Unterstützung gedeckt ist", begründete die EU-Kommission ihre
Entscheidung.
(Schluss) kre/sp
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