BKS: Bank Austria will erneut Sonderprüfung erzwingen
Serie von Anträgen auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
reklamiert - BKS-Chefin Stockbauer: Vorgangsweise "fast
lächerlich"
Der Streit der Bank Austria mit den Instituten
der 3-Banken-Gruppe BKS Bank, BTV und Oberbank nimmt kein Ende. Nun
hat die Bank Austria bei der für 29. Mai angesetzten
Hauptversammlung der BKS eine Serie von Anträgen auf die
Tagesordnung reklamiert, mit denen sie schon im Vorjahr Schiffbruch
erlitten hat. So werden erneut Sonderprüfungen für die vergangenen
Jahrzehnte beantragt.
Bei der BKS kommt diese Vorgangsweise nicht besonders gut an.
Vorstandssprecherin Herta Stockbauer erklärte auf APA-Anfrage, die
UniCredit Bank Austria und ihre Tochter CABO
Beteiligungsgesellschaft m.b.H. würden offenbar nach wie vor auf die
Taktik setzen, die gesamte 3-Banken-Gruppe mit einer Reihe von
weiteren uferlosen Sonderprüfungsanträgen zu zermürben: "Durch diese
für die heimische Bankenlandschaft nie da gewesene und bereits fast
lächerliche Vorgangsweise hat die UniCredit jedenfalls ihr völliges
Desinteresse an einer gütlichen Lösung des Konfliktes deutlich zum
Ausdruck gebracht."
Seitens der BKS empfinde man die Vorgehensweise von UniCredit und
CABO nach wie vor als sehr befremdlich, da sämtliche geäußerten
Vorwürfe völlig haltlos seien. Dies sei mittlerweile auch in
mehreren Gerichtsverfahren festgestellt worden. "In allen bisher von
den Gerichten entschiedenen Verfahren sind die Urteile einhellig zu
Gunsten der BKS Bank, der Oberbank oder der BTV gefallen, zuletzt
bei einem Verfahren gegen die BTV sogar in zweiter Instanz", betonte
Stockbauer. Dabei habe das Oberlandesgericht Innsbruck das
Rechtsmittel der UniCredit Bank Austria AG in allen Punkten
abgewiesen. "Im Urteil wurde ausdrücklich erwähnt, dass die BTV
sowohl die Regeln über die Kapitalaufbringung als auch jene über die
Kapitalerhaltung jeweils zur Gänze eingehalten hat." Dieses Urteil
wurde vor einigen Tagen bekannt, dabei verfügte das OLG auch, dass
gegen diese Entscheidung mangels erheblicher Rechtsfrage kein
ordentliches Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof zulässig ist.
Die UniCredit muss auch die Verfahrenskosten tragen.
Seit dem Vorjahr tobt ein heftiger Streit zwischen der Bank
Austria und der 3-Banken-Gruppe. Dabei hatte die UniCredit Bank
Austria der Bankengruppe vorgeworfen, die in den vergangenen
Jahrzehnten durchgeführten Kapitalerhöhungen selbst finanziert und
das Geld untereinander im Kreis geschickt zu haben. Die
Regionalbanken wiesen diese Vorwürfe wiederholt vehement zurück. Im
Februar entschied ein Schiedsgericht, dass bei den Kapitalerhöhungen
alles rechtens gewesen sei.
(Schluss) mfw/gru
ISIN AT0000624705
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