Maskenpflicht im Supermarkt ab spätestens 6. April 1
Neue Hygieneregeln für den Handel in Erlass an die
Landeshauptleute festgelegt - Geschäfte mit weniger als 400 m2
ausgenommen
Das Tragen von Mund-Nasen-Masken in Supermärkten,
Drogerien und Drogeriemärkten wird spätestens mit Beginn der
kommenden Woche zur Pflicht. Das geht aus einem Erlass des
Gesundheitsministeriums hervor, der am Dienstag an die Bundesländer
ergangen ist (http://go.apa.at/k4rm0OWB). "Die zusätzlichen
Hygieneregeln sind unverzüglich, spätestens jedoch mit 6. April 2020
umzusetzen", heißt es darin.
Geschäfte, deren Kundenbereich kleiner als 400 Quadratmeter ist,
sind davon allerdings ausgenommen, geht aus dem Erlass hervor. Dort
gelten weiter nur die bisherigen Hygienevorschriften in Zusammenhang
mit der Corona-Pandemie, etwa das Einhalten des Ein-Meter-Abstands.
(Forts.) ham/has
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