Streit zwischen Bank Austria und 3-Banken geht weiter
Bank Austria ruft Übernahmekommission wegen Gründung der
Generali 3 Banken Holding an - Angebotspflicht sei verletzt
worden
Der Streit zwischen der
UniCredit Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe (Oberbank, BKS, BTV)
geht in die nächste Runde. Auf Antrag der Bank Austria hat die
Übernahmekommission ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, bei dem
geprüft werden soll, ob die Angebotspflicht bei der Gründung der
Generali 3-Banken Holding im Jahr 2003 verletzt wurde.
Das teilten die Oberbank, die BTV, sowie die BKS am Freitag per
Aussendung mit. Sollte eine derartige Verletzung festgestellt
werden, würden die Stimmrechte der Aktionäre der Generali 3-Banken
Holding ruhend gestellt, bis ein Pflichtangebot gestellt oder bis
das Ruhen der Stimmrechte von der Übernahmekommission aufgehoben
ist. "Der Vorstand der Emittentin ist der Auffassung, dass keine
Verletzung einer Angebotspflicht vorliegt", hieß es in den
Aussendungen von Oberbank, BTV und BKS.
Vonseiten der Bank Austria hieß es indessen am Freitag: "Aufgrund
neuer Informationen besteht der begründete Verdacht, dass bereits im
Jahr 2003 ein Kontrollwechsel im Syndikat der 3-Banken stattgefunden
hat und demnach ein Pflichtangebot zu legen gewesen wäre."
Sehr vereinfacht ausgedrückt geht es darum, dass die Generali
3-Banken Holding die Generali 2003 als Syndikatspartner in der
Bankengruppe ersetzt hat. Die Übernahmekommission hatte das damals
erlaubt, ohne dass ein Pflichtangebot für die Anteile an der
Generali 3-Banken Holding gelegt werden musste. Die Bank Austria hat
nun bei der Übernahmekommission den Antrag gestellt, diese
Entscheidung noch einmal zu überprüfen.
Seit dem Vorjahr tobt ein heftiger Streit zwischen Bank Austria
und der 3-Banken-Gruppe. Dabei hatte die UniCredit Bank Austria der
Bankengruppe vorgeworfen, die in den letzten Jahrzehnten
durchgeführten Kapitalerhöhungen selbst finanziert und das Geld
untereinander im Kreis geschickt zu haben. Die Regionalbanken wiesen
diese Vorwürfe wiederholt vehement zurück. Im Februar entschied ein
Schiedsgericht, dass bei den Kapitalerhöhungen alles rechtens
gewesen sei.
(Schluss) bel/cri
ISIN AT0000624705 AT0000625504 AT0000625108
WEB http://www.bks.at
http://www.btv.at
http://www.oberbank.at
http://www.bankaustria.at