Deutsches Kartellamt verdonnerte voestalpine zu Millionenstrafe
Illegale Preisabsprachen bei Grobblechen kosten den Konzern
65,5 Mio. Euro - In das Kartell waren vier Unternehmen
involviert, drei müssen zahlen - Gesamtstrafe: 646 Mio. Euro
Das deutsche Bundeskartellamt hat der
voestalpine, zwei weiteren Stahlfirmen und drei verantwortlichen
Personen Bußgelder im Volumen von insgesamt 646 Mio. Euro verpasst.
Auf die voestalpine entfallen davon 65,5 Mio. Euro, wie das
Unternehmen am Donnerstag bekanntgab. Die Stahlfirmen hatten von
Mitte 2002 bis Juni 2016 illegale Preisabsprachen bei Grobblechen
getroffen.
Die voestalpine bestätigte heute, dass sie "in das dargelegte
Verfahren involviert gewesen ist". Der Linzer Konzern habe die gegen
die voestalpine Grobblech GmbH erhobenen Vorwürfe eingeräumt, einer
einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt und während des
Verfahrens mit der Behörde kooperiert, hieß es am Donnerstag aus dem
Kartellamt in Bonn. Das sei bei der Bußgeldfestsetzung
berücksichtigt worden. Zu den genannten Summen hinzu kommen noch
etwaige Schadenersatzzahlungen.
Kronzeuge in dem Verfahren war die Aktiengesellschaft der
Dillinger Hüttenwerke. Ihr wurde die Geldstrafe komplett erlassen,
da sie den Kartellwächtern als Erste mit ausreichend Informationen
zu dem Kartell versorgte. Teil vom "Quartoblechkartell" waren
weiters die thyssenkrupp Steel Europe AG, die mit 370 Mio. Euro am
meisten zahlen muss, sowie die Ilsenburger Grobblech GmbH.
"Nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrages (Europäische Gemeinschaft
für Kohle und Stahl, Anm.) im Juli 2002 bis zum August 2008 haben
sich Vertreter der Stahlhersteller regelmäßig im sogenannten
Technikerkreis der Walzstahl-Vereinigung getroffen und haben
Absprachen über die wichtigsten Aufpreise und Zuschläge für
bestimmte Quartobleche in Deutschland getroffen", erklärte der
Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. In den Folgejahren
bis Mitte 2016 hätten die Unternehmen diese Preisbestandteile
weiterhin "nach den einheitlichen, untereinander vereinbarten
Modellen berechnet oder koordiniert voneinander abgeschrieben".
Die Ermittlungen des deutschen Kartellamts seien der voestalpine
im September 2017 infolge einer Hausdurchsuchung bekannt geworden,
so ein Sprecher des Unternehmens. Der Konzern habe die Ermittlungen
des Bundeskartellamtes "von Beginn an unterstützt und vollinhaltlich
kooperiert".
"Ehemalige sowie die aktuellen Mitglieder des Vorstandes der
voestalpine AG waren in diesen Sachverhalten weder involviert, noch
hatten sie darüber Kenntnis", betonte man seitens der voestalpine.
Im Rahmen der Aufarbeitung des Sachverhalts habe der Konzern bereits
alle Verbandsmitgliedschaften auf ein notwendiges Maß reduziert und
restriktive Regelungen für Teilnahme an Verbandssitzungen und
-veranstaltungen festgelegt.
Das Unternehmen hat mehr Erfahrung mit Kartellverfahren, als ihm
lieb ist. Abgesehen von dem Grobblechkartell hat die voestalpine für
die Teilnahme an einem Schienenkartell 14,9 Mio. Euro plus
Schadenswiedergutmachungen gezahlt. Die Rückstellung dafür hatte
sich dabei ursprünglich auf 205 Mio. Euro belaufen. Für die
Teilnahme an einem Spannstahlkartell wurden 7,5 Mio. Euro fällig.
Straffrei ging das Unternehmen dank Kronzeugenregelung in einem
Edelstahlkartell aus. Eingestellt wurde ein Verfahren wegen
Beteiligung an einem Autokartell.
(Schluss) kre/tsk
ISIN AT0000937503
WEB http://www.voestalpine.com