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Datum/Zeit: 10.12.2019 17:13
Quelle: APA

Grasser-Prozess - Zeugen widersprechen Wicki: Keine Fehler der Bank


Offshore-Gesellschaft Mandarin im Zentrum der Befragungen via Videokonferenz in Liechtenstein - Wicki widerspricht einem Zeugen



Am 129. Tag im Grasser-Prozess ging es wieder einmal via Videoschaltung nach Liechtenstein. Befragt wurden fünf Zeugen, die mit der Gesellschaft Mandarin zu tun hatten. Die Zeugen von der Raiffeisenbank Liechtenstein, wo die Mandarin ein Konto hatte, widersprachen dem mitangeklagten Vermögensverwalter Norbert Wicki, der der Bank Fehler vorwirft. Vielmehr seien sie getäuscht worden, so die Zeugen.

Im Mittelpunkt dabei stand heute der angeklagte Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki, der die vergangenen Monate nicht vor Gericht erschienen war. Er eröffnete den Verhandlungstag damit, dass er Anschuldigungen eines Bankberaters von voriger Woche im Zeugenstand zurück wies. Dieser fühlte sich von Wicki hineingelegt, weil er ihm, trotz eines guten beruflichen Verhältnisses vorenthalten hatte, dass das Geld am Konto Mandarin nicht von Wickis Mutter, sondern aus anderen Quellen stammte.

So getäuscht könne sich der Zeuge nicht gefühlt haben, denn er habe ihn später gebeten, ob er nicht bei seiner Firma einsteigen könne, so Wicki heute Dienstag zu Richterin Marion Hohenecker. Der Zeuge selbst hatte diese Begegnung anders dargestellt, er habe Wicki die Konzession für Liechtenstein abkaufen wollen, da er sich selbstständig machen wollte.

Als erste Zeugin war heute eine Mitarbeitern der Liechtensteiner Landesbank (LLB) befragt worden, wo die beiden Bankberater von der Hypo Investment Bank Liechtenstein nach ihrem dortigen Ausscheiden einen Großteil ihrer Kunden hin mitnahmen und für sie dort Konten eröffneten, darunter auch Walter Meischberger. Die Zeugin Sandra M. hatte nach rund 10 Jahren aber wenig Erinnerungen an die Abläufe damals. Richterin Marion Hohenecker ging mit ihr die Kontoeröffnungsunterlagen aus dem Jahr 2009 durch. Am neuen Konto Meischbergers bei der LLB war zur Mittelherkunft angegeben, "Provisionen aus Immobiliengeschäften in Ungarn und Australien". Tatsächlich handelte es sich bei den Mitteln um einen Teil der Buwog-Provision.

Der zweite Zeuge, Beat K., wurde ebenfalls aus Liechtenstein per Videokonferenz in den Großen Schwurgerichtssaal zugeschaltet. Er war 2006 für fünf Monate Geschäftsführer bei der Mandarin, die von Wicki gegründet worden war und die die Anklage Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zurechnet, was beide dementieren. Der Zeuge schilderte, dass er im Jahr 2006 von Wicki angesprochen wurde, ob er Geschäftsführer der Mandarin-Gesellschaft mit Sitz auf Belize werden wolle, um einen russischen Kunden zu betreuen.

Zunächst habe er zugesagt und wurde auch Geschäftsführer der Mandarin, dann habe er jedoch von dem Vorhaben aus "sorgfaltspflichtsrechtlichen Bedenken" wieder Abstand genommen. Denn der russische Kunde habe eine Funktion bei einer deutschen Bank gehabt, und ihm sei die Sache komisch vorgekommen, wozu dieser so eine Konstruktion mit einer Offshore-Gesellschaft und einer Stiftung in Liechtenstein brauche. Wicki habe dann gemeint, er könne die Mandarin selber brauchen, wozu genau habe Wicki ihm damals nicht gesagt. Daraufhin wurde der Zeuge Beat K. als Direktor abgesetzt.

Die dritte Zeugin des heutigen Tages, Verena F.-B., war früher Compliance-Beauftragte bei der Raiffeisenbank Liechtenstein, wo die Offshore-Gesellschaft Mandarin ihr Konto hatte. Im Herbst 2009 wurde die Buwog-Provision in den Medien bekannt. Im November 2009 sei das Konto gesperrt worden. Die Bank habe dann im März 2010 eine Geldwäscheverdachtsmeldung bei der Geldwäschemeldestelle in Liechtenstein gemacht, weil die Vorgänge um die Mandarin "nicht ganz plausibel" waren, so die Zeugin: "Wir konnten eine Vortat zur Geldwäsche nicht ausschließen."

Denn bei der Prüfung der Transaktionen hätten diese nicht mit dem Kundenprofil, das bei der Bank hinterlegt war, zusammengepasst. Daher habe man eine Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) in Liechtenstein gemacht. Ihr sei auch komisch vorgekommen, dass der Vermögensverwalter Wicki vom Mandarin-Konto 84.000 Euro für Gebühren an seine eigene Vermögensverwaltungsgesellschaft PAP abgebucht habe, wo er doch dann behauptete, die Mandarin gehöre ihm, so die Zeugin. Dann hätte er sich ja selber Gebühren verrechnet.

Auf dem Konto der Mandarin in Liechtenstein wurde die Mutter von Norbert Wicki als Wirtschaftlich Berechtigte genannt, sie sollte eine Erbschaft ihrer Mutter - also von Wickis Großmutter - erhalten. Tatsächlich gingen auf das Konto 500.000 Euro vom Konto "400.815" bei der Hypo Investment Bank Liechtenstein ein, auf dem ein Teil der Buwog-Provision lag. Weiters gab es hohe Bareinzahlungen von Wicki und außerdem flossen 784.000 Euro vom Konto der Ferint-Gesellschaft bei der Meinl Bank, laut Grasser von der Schwiegermutter erhaltenes und veranlagtes Geld, auf das Mandarin-Konto. Die Anklage rechnet daher die Mandarin dem Hauptangeklagten Grasser zu, was dieser und Wicki bestreiten.

Der vierte heute befragte Zeuge übte harsche Kritik an Wicki. Dieser versuche, anderen dafür die Schuld in die Schuhe zu schieben, dass er falsche Angaben zu Berechtigten rund um das Konto der Mandarin bei der Raiffeisenbank Liechtenstein gemacht habe. "Das hat er schon selbst verbockt, das mit dem Konto", so der Zeuge. Schließlich habe Wicki ursprünglich angegeben, dass die Mittel auf dem Konto von einer Erbschaft seiner Mutter stammen würden - erst später habe er offengelegt, dass die Gelder aus anderen Quellen kämen. "Dann ist das Kind in den Brunnen gefallen", meinte der Zeuge. Er habe mit dem Konto "viel Ärger" gehabt.

Dass der Raiffeisenbank Liechtenstein Fehler bei der Kontoeröffnung passiert wären und/oder die Compliance des Finanzinstitutes nicht richtig funktioniert hat, wie von Wicki später in einem Aktenvermerk notiert, bestritt der Zeuge und Bankdirektor Ludwig R.. Im übrigen hätte man rund um das Konto Mandarin gar keine Geschäfte gemacht, wenn man gewusst hätte, dass hier auch Grasser mitinvolviert war, was der Zeuge mit weit höherem Arbeitsaufwand bei politisch exponierten Personen argumentierte. "Man macht sich das Leben ja nicht unnötig schwer."

Der fünfte Zeuge Christoph H., ebenfalls von der Raiffeisenbank Liechtenstein, konnte sich nur an eine Besprechung im Jahr 2012 mit anderen Bankkollegen und Wicki erinnern. Damals - also nach der Kontensperre und der Geldwäscheverdachtsmeldung der Bank zum Mandarin-Konto - habe man reihum verschiedene Vermögensverwalter besucht. Dass es damals seitens der Raiffeisenbank-Vertreter Wicki gegenüber zu einer Entschuldigung gekommen wäre, wie Wicki in einem Aktenvermerk nach dieser Besprechung angab, daran könne er sich nicht erinnern, so der Zeuge. Man sei auch nicht mit einer "Entschuldigungsabsicht" hingefahren.

Der Prozess wird morgen um 10.30 Uhr mit weiteren Zeugeneinvernahmen fortgesetzt.

(Schluss) stf/gru/itz

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