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Datum/Zeit: 05.12.2019 18:44
Quelle: APA

Grasser-Prozess - Zeuge: Angaben zu Konto Mandarin waren falsch


Raiffeisen-Banker: "Da sind sämtliche Sicherheitsnetze gerissen" - Buwog-Chef soll Plech verdächtigt haben, gegen die Interessen der Republik zu agieren



Der 128. Tag im Grasser-Prozess war heute von Zeugen mit zurückliegenden Enttäuschungen geprägt. So fühlte sich ein Bankberater der Raiffeisen Bank in Liechtenstein vom angeklagten Vermögensberater Norbert Wicki über die Mandarin getäuscht, und ein Rechtsanwalt äußerte seinen Ärger über den ebenfalls angeklagten Lobbyisten Peter Hochegger.

Als erster Zeuge trat heute der Raiffeisenbanker Wolfgang Z. vor Richterin Marion Hohenecker und wurde rund fünf Stunden lang zu dem Konto der Offshore-Gesellschaft Mandarin gefragt, auf das im Dezember 2007 500.000 Euro vom Liechtenstein-Konto "400.815" überwiesen wurden - was laut dem Zeugen gar nicht stattfinden hätte dürfen. "Da sind sämtliche Sicherheitsnetze gerissen", so der Zeuge.

Der Zeuge Wolfgang Z. hatte mit dem Schweizer Vermögensverwalter Wicki das Konto für die Offshore-Gesellschaft Mandarin Group - registriert in Belize - eröffnet. Wicki habe ihm gesagt, Wirtschaftlich Berechtigte des Mandarin-Kontos sei seine eigene Mutter. Dass gleich die erste Einzahlung von 500.000 Euro allerdings von einem Konto bei der Hypo Investment Bank Liechtenstein kam, für das der angeklagte Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger als Kontoinhaber eingetragen war, statt von Wickis Mutter, und er das nicht gesehen habe, bereue er bis heute, so der Zeuge zur Richterin. Die Anklage ordnet das Konto "400.815" dem Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu - was dieser und Meischberger bestreiten.

Nachdem die Causa Buwog an die Öffentlichkeit kam, habe Wicki eine "Beichte" abgelegt. Wicki habe dann der Bank einen Kreditvertrag der Mandarin mit Meischberger vorgelegt. Bis dahin habe er nichts von einem Kreditvertrag gewusst, sagte der Zeuge. Auch wenn Wicki damals, bei der 500.000 Euro-Überweisung vom Konto 400.815, den Kreditvertrag vorgelegt hätte, wäre die Transaktion nicht genehmigt worden. "Das wäre ein No", sagte der Zeuge. Wicki habe nachher auch gesagt, er habe das Mandarin-Konto als Treuhandkonto verwendet. Doch bei Treuhandkonten habe die Bank - auch damals schon - jede Transaktion genau dokumentieren müssen. Laut Anklage wurde der Kreditvertrag im Nachhinein angefertigt, um die wahren Hintergründe der Transaktion zu verdecken - was die Angeklagten bestreiten.

Auf das Mandarin-Konto bei der RBL gingen große Bareinlagen ein, die der Chauffeur von Wicki in die Bank brachte. Wicki habe ihn immer informiert, dass es um Geld aus einer Erbschaft seiner Mutter gehe, das habe er auch in der Bank so festgehalten. Weiters floss auf das Mandarin-Konto auch Geld vom Konto der Ferint-Gesellschaft bei der Meinl Bank. Als die Buwog-Causa in den Medien im Herbst 2009 aufflog, habe dann Wicki gebeichtet, das Geld sei nicht von seiner Mutter.

Der Zeuge Wolfgang Z. sagte aus, dass er auch über die "Catherine Participation"-Gesellschaft falsch informiert worden sei. Er habe immer gedacht, diese Gesellschaft mit Konto bei der St. Galler Kantonalbank in der Schweiz gehöre ebenfalls der Mutter des - nun mitangeklagten - Schweizer Vermögensverwalters Norbert Wicki, ebenso wie die Mandarin-Group. Beides sind Offshore-Gesellschaften und an derselben Adresse in Belize in Mittelamerika angesiedelt. Auf die Catherine Participation wurden 700.000 Euro von der Mandarin überwiesen, die laut Grasser aus dem ursprünglichen und durch einen Hypo-Genussschein der Ferint AG vermehrten "Schwiegermuttergeld" stammten.

Nach dem Banker war ein Rechtsanwalt der Buwog als Zeuge geladen. Er sagte aus, der damalige Buwog-Geschäftsführer Gerhard Schuster habe ihn darauf angesprochen, dass er ein Problem mit dem im Prozess ebenfalls angeklagte Makler Ernst Plech in seiner Funktion als damaliger Aufsichtsratspräsident der Buwog habe.

Daraufhin habe der Anwalt Kontakt mit Hochegger aufgenommen, mit dem er "per Du" war und von dem er wusste, dass er Kontakt zum damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser hatte. Er habe Hochegger mitgeteilt, dass Schuster den Eindruck habe, dass Plech die Interessen der Republik bei der damals noch staatlichen Buwog nicht ausreichend vertrete, sagte der Zeuge, Anwalt Stefan P. .

Bei der nächsten Aufsichtsratssitzung der Buwog habe dann Plech Schuster kräftig den Kopf gewaschen, sogar von einer "Hinrichtung" soll die Rede gewesen sein. Plech habe sich darüber aufgeregt, dass Schuster am Aufsichtsrat vorbei Kontakte zu Grasser suchte. Schuster habe daraufhin sehr unerfreut den heutigen Zeugen angerufen, sein Anwaltsmandat bei der Buwog wurde dann nicht verlängert. Daraufhin habe er, so der Zeuge heute zur Richterin, Hochegger angerufen und ihm deutlich klar gemacht, dass er es eine Frechheit finde, dass ihm Hochegger dieses "Kollisionsproblem" nicht sofort offenlegte.

Als letzter Zeuge für den heutigen Tag war ein Mitglied der sogenannten "Meinl-Rebellen" geladen - also jener Aktionäre, die sich bei den Meinl-Gesellschaften gegen die Führung gestellt haben und letztendlich siegreich waren. Die Meinl Bank spielt in der laufenden Hauptverhandlung eine Rolle, da Grasser dort Geld veranlagt hat und bei der Meinl International Power (MIP) führend tätig war. Der frühere Bankchef Julius Meinl ist noch heuer als Zeuge geladen. Alexander Proschofsky schilderte turbulente Hauptversammlungen der Meinl International Power im Jahr 2008, wo Grasser und Meischberger anwesend waren. Außerdem habe er das Gerücht gehört, dass Grasser der "Mister ein Prozent bei Privatisierungen" genannt wurde - von wem wisse er nicht.

Der Prozess wird nächste Woche am Dienstag, 10. Dezember, mit weiteren Zeugen fortgesetzt.

(Schluss) stf/gru/sp

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