Grasser-Prozess - Meischberger: Geld auf Plech-Konto ist meines
Gemeinsames Konto mit Plech "vergessen" - Meischberger
begründet Widersprüchlichkeiten mit Schlamperei der
Bankberater - Plech zahlte extra 50.000 für Motorboot auf
Ibiza
Gewohnt wortreich hat heute Ex-FPÖ-Generalsekretär
Walter Meischberger im Grasser-Prozess erklärt, warum das Geld auf
dem Liechtensteiner Konto "Karin" ihm gehört - obwohl laut
Bankunterlagen und Aussagen von Bankberatern dieses Konto im Besitz
des mitangeklagten Makler Ernst Karl Plech ist. Auch wenn das so
sei, das Geld darauf sei seines, wiederholte Meischberger seine
Sicht der Dinge.
Denn er hätte die Kontogründung angestoßen, sei bei der
Kontoeröffnung dabei gewesen, und das Konto sei von seinem
Bankberater bei der Hypo Investment Bank Liechtenstein betreut
worden. Er habe das Pseudonym "KARIN" in Großbuchstaben auf das
Formular eingetragen. Dass sich in den Kontounterlagen der Bank kein
einziger Hinweis auf Meischberger findet, sondern Plech als
Kontoinhaber eingetragen ist, und auch kein Hinweis auf eine
Treuhandschaft Plechs für Meischberger, focht den Angeklagten nicht
an. Das sei einfach ein "Bankfehler" gewesen, der dann
fortgeschrieben wurde. Plech sei zwar der Besitzer, aber er,
Meischberger, der Eigentümer des Geldes.
Die ihn belastenden Zeugen hätten Racheaktionen durchgeführt oder
seien von den Behörden unter Druck gesetzt worden - anschließend
seien Akten an die "üblichen linken Medien" weitergespielt worden.
Darum habe er auf Anraten seines Anwalts nichts mehr oder "taktisch"
- also nicht immer richtig - vor den Ermittlungsbehörden ausgesagt.
Die zahlreichen Bargeldtransfers, die Bankberater als "Schnitt"
beschrieben um die Herkünfte des Geldes zu verschleiern, verteidigte
Meischberger heute. Als freiem Bürger stehe es ihm frei, wie er
Geldtransaktionen durchführt. Dass er für "bar aus, bar ein" fünf
Prozent Provision an eine Servicegesellschaft mit Sitz in Delaware,
die Omega, bezahlt hat, sei notwendig gewesen um die Diskretion zu
bewahren.
Und die Methode, von einem Konto Bargeld abzuheben um es umgehend
auf ein anderes Konto wieder einzuzahlen, sei damals durchaus üblich
gewesen - zumindest bei ein paar tausend Österreichern mit
Bankgeschäften in Liechtenstein. Dass hier Bargeld in Botenfahrten
von Liechtenstein nach Österreich gebracht wurde, habe ihn nicht
beschäftigt. Aber derartige Geldbewegungen würden heute nicht mehr
dem Zeigeist und der Gesetzeslage entsprechen, so Meischberger zu
Richterin Marion Hohenecker.
Einmal mehr erklärte Meischberger warum er sich sicher war, dass
seine Geldgeschäfte bei der Hypo Investment Bank in Liechtenstein
rechtens waren. Die Liechtensteiner Bank sei nämlich im Besitz der
Hypo Vorarlberg gestanden, die sich im Vorarlberger Landesbesitz
befand daher "quasi" eine Behörde sei.
Wie schon zuvor der erstangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz
Grasser, eröffnete Meischberger ein neues Argumentationsfeld zur
Verteidigung: Die Widersprüchlichkeiten zwischen den Aussagen der
Angeklagten und den Unterlagen der Banken würden sich dadurch
erklären, dass die Banken schlampig gearbeitet hätten. Es sei daher
fraglich, ob das Konto "Karin" überhaupt rechtlich korrekt eröffnet
wurde.
"Ich werfe der damaligen Hypo Liechtenstein vor, dass ihr
damaliges Compliancesystem so lückenhaft war, dass es für zwei ihrer
Kunden weitreichende Folgen hatte", so Meischberger. Denn hätte die
Bank nicht schlampig gearbeitet, hätten sich die darauffolgenden
Probleme samt einer vorgeschriebenen Steuernachzahlung für die
Buwog-Provision nicht ergeben. Und ohne diese Steuerschuld hätte er
seine Villa nicht verloren, so der Angeklagte. Er habe zwei
Millionen Euro Schaden erlitten. Wobei: In der Vergangenheit hatte
Meischberger immer betont, dass seiner Ansicht nach die Provision
nicht steuerpflichtig war - und er deswegen auch keine Steuern
bezahlt habe.
Außerdem hatte Meischbergers Liechtensteiner Bankberater W.
ausgeführt, dass Meischberger ihn über die wahren Geldquellen in die
Irre geführt hat. Ihm sei gesagt worden, die Einkünfte seien aus
Osteuropa-Geschäften - erst nach der Selbstanzeige bei den
Steuerbehörden habe Meischberger eingeräumt, dass das Geld von der
Buwog-Provision aus Österreich stammte. Dies bestritt der Angeklagte
heute, er habe sicher die Wahrheit gesagt. Später meinte er, er sei
sich da nicht mehr so sicher.
Richterin Hohenecker wollte dann wissen, warum Meischberger mit
Plech ein neues Konto ("Karin") gegründet habe, wenn er ohnehin
schon ein gemeinsames Konto ("Millennium") mit Plech hatte. Der
Angeklagte meinte daraufhin, sie hätten wohl das gemeinsame Konto
vergessen.
Dass das Geld auf dem Konto "Karin" im Todesfall von Plech an
dessen Ehefrau und seinen Sohn übergegangen wäre, obwohl es sein,
Meischbergers Geld sein soll, erklärte Meischberger so: Das ist so
zwar richtig, aber die Familie hat gewusst, dass es sein Geld ist -
und hätte es daher nicht einbehalten.
Abschließend nahm sich Meischberger noch das Teilgeständnis des
Lobbyisten Peter Hochegger vor, dem er Falschaussagen unterstellte.
Dies zeige sich schon daran, dass Hochegger inzwischen drei
verschiedene Versionen seiner Zeugenaussage geliefert habe. Er
sprach von einer "offensichtlichen Lüge" von Hochegger.
Nach zweieinhalb Stunden war der Monolog von Meischberger zu
Ende, daraufhin ergriff Hohenecker das Wort - und wies den
Angeklagten auf widersprüchliche Aussagen hin. So hätte er seinen
Bankberater nicht die wahre Herkunft seines Vermögens informiert.
Meischberger relativierte daraufhin seine vorherige Aussage. Er
hätte die Wahrheit über die Buwog-Provision gesagt, wenn man ihn
danach gefragt hätte.
Hohenecker hielt ihm dann eine Aktennotiz seines Bankberaters
vor, in der zum Konto "Karin" Ernst Plech und zum Konto "Natalie"
Meischberger angegeben sind. Beide "BOs" - also Beneficial Owner -
der Konten seien Geschäftspartner, er habe ihnen in Wien die
Liechtensteiner Treuhänderin vorgestellt. Meischberger kommentierte,
das sei wieder so eine Schlampigkeit der Bank.
Auch das Motorboot auf Ibiza - Kosten 265.000 Euro - gab
Richterin Hohenecker Anlass zu Fragen: für das Boot flossen 107.000
Euro vom Konto Natalie und 107.000 Euro vom Konto Karin.
Meischberger gibt an, das Boot habe zur Gänze ihm gehört, und Plech
hatte nur ein Benutzungsrecht. Wieso habe Plech dann noch die
fehlenden 50.000 Euro von seinem Privatkonto für das Boot gezahlt,
wo das Boot doch zur Gänze Meischberger gehört haben soll, wollte
die Richterin wissen? Das konnte sich Meischberger auch nicht
erklären.
(Schluss) stf/gru/rf
ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058
WEB http://www.buwog.at
http://www.immofinanz.com
http://www.rlbooe.at