LVwG Burgenland bewilligte Schlumberger-Projekt
Beschwerden eines Anrainers wurden abgewiesen - Baubehördliche
Bewilligung und gewerbebehördliche Genehmigung erteilt
Das burgenländische
Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat die geplante Wein- und
Sektkellerei der Firma Schlumberger in Müllendorf (Bezirk
Eisenstadt-Umgebung) bewilligt. Sowohl die baubehördliche
Bewilligung als auch die gewerbebehördliche Genehmigung wurden
erteilt, berichtete das Gericht am Mittwoch in einer Aussendung. Die
Beschwerden eines Anrainers wurden abgewiesen.
In zwei Beschwerdeverfahren habe das Landesverwaltungsgericht
rechtskräftig entschieden, die Bewilligungen zu erteilen, hieß es in
der Aussendung. Die Bedenken des Anrainers würden "keine im
Verfahren zu beachtende Verletzung seiner subjektiven-öffentlichen
Rechte" begründen, betonte LVwG-Präsident Manfred Grauszer. Das
Projekt unterliege außerdem keiner Umweltverträglichkeitsprüfung,
die Bezugnahme auf die steigende Umweltbelastung durch den Verkehr
auf der Autobahn sei "unzulässig". "Eine mögliche Beeinträchtigung
des Landschaftsbildes stellt auch kein Nachbarrecht dar", sagte
Grauszer.
Der Baustart für die Wein- und Sektkellerei in Müllendorf war
ursprünglich bereits für 2019 vorgesehen, musste allerdings auf
frühestens 2020 verschoben werden. Aufgrund von Anrainerbeschwerden
hatte Schlumberger im Juli bekanntgegeben, dass ein geplantes
Hochlager doch nicht errichtet wird. Die Produktionsstätte soll nach
Müllendorf übersiedeln, weil der Platz am Stammsitz in Wien zu eng
wird. Die Kellerwelten sowie die Firmenzentrale sollen aber in Wien
bleiben.
(Schluss) puc/pro
ISIN AT0000779061
WEB http://www.schlumberger.at