Klage der Bank Austria gegen BKS Bank in Klagenfurt unterbrochen
Will auch beim Firmenbuchgericht Sonderprüfung durchsetzen -
Richter sieht keinen Sinn in Parallelverfahren
Der seit bald einem Jahr tobende Streit
zwischen der Bank Austria (BA) und der BKS Bank ist am Dienstag in
Klagenfurt vor Gericht fortgesetzt worden. Die Bank Austria hat
gegen die Beschlüsse der BKS-Hauptversammlung vom 8. Mai
Anfechtungsklage erhoben. Sie will eine Sonderprüfung der BKS Bank
erzwingen. Nach zweieinhalb Stunden unterbrach Richter Christof
Pollak das Verfahren.
Er sehe derzeit keinen Sinn in der Fortsetzung, da die Klägerin
ihr Ziel - eine Sonderprüfung der Kapitalerhöhungen der BKS - auch
im parallel angestrengten Firmenbuchverfahren erreichen könne. Die
Anwälte der zur italienischen Unicredit gehörenden Bank Austria
sahen das nicht so und kündigten Berufung gegen die Entscheidung des
Richters an. Damit geht die Causa ans Oberlandesgericht Graz. Pollak
meinte, bis dieses entschieden habe, sei das Firmenbuchverfahren
möglicherweise bereits abgeschlossen.
Die Anwälte der Klägerin monierten, dass eine über das Firmenbuch
erreichte Sonderprüfung nur die vergangenen zwei Jahre umfasse. In
ihrem Antrag in der Hauptversammlung hatte die BA aber eine
Sonderprüfung der Kapitalerhöhungen der vergangenen 25 Jahre
beantragt. Der Antrag war mit Zweidrittelmehrheit abgelehnt worden.
Die BA steht auf dem Standpunkt, dass die an der BKS beteiligten
Institute Oberbank und BTV nicht stimmberechtigt gewesen wären,
ebenso wenig wie die Beteiligungsgesellschaft Generali 3Banken
Holding AG. Träfe diese Sichtweise zu, hätte die BA in der
Aufsichtsratssitzung wohl die Stimmenmehrheit gehabt. Ferner wirft
sie den 3-Banken vor, dass Kapitalerhöhungen der vergangenen
Jahrzehnte nicht wirksam zustande gekommen seien, die untereinander
verflochtenen Geldinstitute diese selbst finanziert hätten und, dass
Geld im Kreis geschickt worden wäre.
Nun versucht die BA, am Zivilgerichtsweg eine Aufhebung der
Beschlüsse der Hauptversammlung durchzusetzen. Wie schon beim
Verfahren BA versus Oberbank in Linz forderten die Anwälte auch in
Klagenfurt, dass die Beteiligungsverhältnisse der drei wechselseitig
aneinander beteiligten Banken vom Gericht geklärt werden müssten.
Die Gegenseite ist der Ansicht, dass dies überhaupt nicht Gegenstand
der Klage sei.
Richter Pollak stellte eine Mediation in den Raum, die
Begeisterung der Beteiligten war jedoch enden wollend.
Vergleichsgespräche kommen ohnehin nicht in Frage, das wurde gleich
am Anfang klar. Während in Linz das Verfahren fortgesetzt wird, dort
soll es noch vor Weihnachten einen Termin geben, ist in Klagenfurt
jetzt einmal Pause. Wann das Firmenbuchverfahren, das die Bank
Austria Mitte Juni beantragt hatte, abgeschlossen sein wird, ist
noch offen.
(Schluss) mfw/ton/bel
ISIN AT0000624705
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