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Datum/Zeit: 09.10.2019 14:03
Quelle: APA

Grasser-Prozess - Hohe Bareinzahlungen ohne Unterlagen bei Meinl Bank


Zeugin: Angaben zu Ferint-Konto von Meinl Bank-Vorstand - Zeuge mit Kürzel auf 330.000-Euro-Bareinzahlungsbeleg, aber war nur "Banklehrling"



Das Konto der Ferint AG bei der Meinl Bank, das von der Anklage dem Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zugeordnet wird, stand heute im Zentrum des 113. Verhandlungstags im Wiener Straflandesgericht. Befragt wurden dazu drei Zeugen, die alle bei der Meinl Bank arbeiteten. Auf das Ferint-Konto gab es hohe Bargeldeinzahlungen, deren Herkunft nicht oder nur teils dokumentiert wurde.

Laut Anklage wurden 500.000 Euro in bar von Grasser zur Meinl Bank gebracht und auf das dort geführte Ferint-Konto transferiert. Damals war Grasser noch Finanzminister. Grasser und ein Bankmitarbeiter hatten ausgesagt, dass Grasser das Geld außerhalb der Öffnungszeiten in bar in die Bank gebracht habe, so Staatsanwalt Gerald Denk. Laut Grasser hatte er das Geld in bar von seiner Schwiegermutter in der Schweiz erhalten, in bar über die Grenze gebracht und bei der Meinl Bank eingezahlt.

Alle drei heute befragten Zeugen arbeiteten damals im Kassensaal der Meinl Bank, wobei zwei ehemalige Mitarbeiterinnen länger bei der Bank beschäftigt waren, der ehemalige Mitarbeiter aber nur 20 Wochen dort tätig war und bei seinem ersten Krankenstand gekündigt wurde, wie er heute sagte.

Die erste Zeugin S. hatte im Juli 2005 Bareinzahlungsbelege über je 25.000 Euro auf das Ferint-Konto ausgestellt. Auf den Belegen heißt es zum Einzahler des Geldes, "persönlich bekannt". Damals habe ihr offenbar ein Mitarbeiter das Geld übergeben und sie habe den Beleg ausgestellt, so die Zeugin. Dass sie in ihrer Einvernahme im Ermittlungsverfahren bei der Polizei ausgesagt hatte, das Konto sei von ihr immer Grasser zugeordnet worden, dem widersprach sie heute. Damals sei sie wohl von "manipulativen Medienberichten" beeinflusst gewesen, so die Zeugin.

An irgendwelche Details der Belegausstellung, etwa wer ihr das Geld übergeben habe, könne sie sich nicht erinnern. Sie habe nur angenommen, dass der Mitarbeiter, der ihr das Geld übergeben habe, alles schon geprüft habe, deswegen habe sie auch als Einzahler "persönlich bekannt" geschrieben ohne irgendeine Identitätsfeststellung durchzuführen. Nach ihrer Tätigkeit bei der Meinl Bank sei sie zur Gesellschaft C-Quadrat gegangen. Grasser habe sie bei der Meinl Bank nicht getroffen.

Die zweite Zeugin H. hatte laut den Bank-Unterlagen das Ferint-Konto eingerichtet. Alle Angaben zum Konto seien vom Vorstand der Meinl Bank gekommen. Sie selber habe das Konto nicht betreut, sondern nur die Kontounterlagen vorbereitet und weitergeleitet. Für das Konto fehlten die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten, wie bei einer Prüfung durch die Oesterreichische Nationalbank im Jahr 2010 herausgefunden wurde, sagte die heute zweite befragte Zeugin aus. Daraufhin habe es eine Besprechung gegeben, bei der auch der Geldwäschebeauftragte der Bank anwesend gewesen sei. Später habe eine andere Mitarbeiterin ein Formular nachgebracht, in dem eine wirtschaftlich Berechtigte eingetragen war. Dass es sich dabei um die Schwiegermutter von Grasser gehandelt habe, habe sie erst später aus der Zeitung erfahren, zum Zeitpunkt der Übergabe des Formulars habe ihr der Name nichts gesagt.

Die Richterin hakte nach, ob der genannte wirtschaftlich Berechtigte eines Kontos das Formular unterzeichnen müsse oder eine Passkopie vorliegen müsse? Das sei eigentlich nicht notwendig, so die langjährige ehemalige Meinl Bank-Mitarbeiterin. Dann könne man ja jeden als wirtschaftlich Berechtigten eines Kontos eintragen, bemerkte die Richterin.

Diese Zeugin sagte aus, sie kenne Grasser, weil er Kunde der Meinl Bank gewesen sei und manchmal am Schalter Geldgeschäfte gemacht habe. Mit dem Ferint-Konto habe sie ihn aber nicht in Verbindung gebracht. Manchmal habe Grasser auch seine Sekretärin geschickt, um Überweisungen und Ähnliches zu tätigen. Grasser sei schon in Zeiten seiner politischen Tätigkeit Kunde der Meinl Bank gewesen.

Der heute letzte befragte Zeuge S. wurde von Richterin Marion Hohenecker zurechtgewiesen: Er solle seine "Schmähführerei" einstellen, forderte sie ihn auf, als der Zeuge - konfrontiert mit seiner Aussage im Ermittlungsverfahren - andeutete, die Polizei hätte womöglich falsch protokolliert. Er hatte von Ende 2005 bis Juni 2006 eine Anstellung bei der Meinl Bank als Sachbearbeiter, und war nach eigenen Angaben wie ein "Banklehrling" behandelt worden: Er habe Kaffeekochen, Wurstsemmelholen und die Post aufmachen müssen, nicht viel mehr. Warum seine Paraphe auf einem Bareinzahlungsbeleg über 330.000 Euro auf das Ferint-Konto stehe, das wisse er beim besten Willen nicht, beteuerte er heute. In seiner Einvernahme bei der Polizei hatte er angegeben, dass er zwei oder drei Mal aushilfsweise etwas abgezeichnet habe, wenn ein zweiter gebraucht wurde, aber sich nie angeschaut habe, was er da gegenzeichnete.

Die vierte für heute geladene Zeugin, ebenfalls von der Meinl Bank, ließ sich entschuldigen. Der Prozess wird morgen, Donnerstag, fortgeführt.

(Schluss) gru/stf/pro

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