Grasser-Prozess - Hohe Bareinzahlungen ohne Unterlagen bei Meinl Bank
Zeugin: Angaben zu Ferint-Konto von Meinl Bank-Vorstand -
Zeuge mit Kürzel auf 330.000-Euro-Bareinzahlungsbeleg, aber
war nur "Banklehrling"
Das Konto der Ferint AG bei der Meinl Bank, das
von der Anklage dem Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz
Grasser zugeordnet wird, stand heute im Zentrum des 113.
Verhandlungstags im Wiener Straflandesgericht. Befragt wurden dazu
drei Zeugen, die alle bei der Meinl Bank arbeiteten. Auf das
Ferint-Konto gab es hohe Bargeldeinzahlungen, deren Herkunft nicht
oder nur teils dokumentiert wurde.
Laut Anklage wurden 500.000 Euro in bar von Grasser zur Meinl
Bank gebracht und auf das dort geführte Ferint-Konto transferiert.
Damals war Grasser noch Finanzminister. Grasser und ein
Bankmitarbeiter hatten ausgesagt, dass Grasser das Geld außerhalb
der Öffnungszeiten in bar in die Bank gebracht habe, so Staatsanwalt
Gerald Denk. Laut Grasser hatte er das Geld in bar von seiner
Schwiegermutter in der Schweiz erhalten, in bar über die Grenze
gebracht und bei der Meinl Bank eingezahlt.
Alle drei heute befragten Zeugen arbeiteten damals im Kassensaal
der Meinl Bank, wobei zwei ehemalige Mitarbeiterinnen länger bei der
Bank beschäftigt waren, der ehemalige Mitarbeiter aber nur 20 Wochen
dort tätig war und bei seinem ersten Krankenstand gekündigt wurde,
wie er heute sagte.
Die erste Zeugin S. hatte im Juli 2005 Bareinzahlungsbelege über
je 25.000 Euro auf das Ferint-Konto ausgestellt. Auf den Belegen
heißt es zum Einzahler des Geldes, "persönlich bekannt". Damals habe
ihr offenbar ein Mitarbeiter das Geld übergeben und sie habe den
Beleg ausgestellt, so die Zeugin. Dass sie in ihrer Einvernahme im
Ermittlungsverfahren bei der Polizei ausgesagt hatte, das Konto sei
von ihr immer Grasser zugeordnet worden, dem widersprach sie heute.
Damals sei sie wohl von "manipulativen Medienberichten" beeinflusst
gewesen, so die Zeugin.
An irgendwelche Details der Belegausstellung, etwa wer ihr das
Geld übergeben habe, könne sie sich nicht erinnern. Sie habe nur
angenommen, dass der Mitarbeiter, der ihr das Geld übergeben habe,
alles schon geprüft habe, deswegen habe sie auch als Einzahler
"persönlich bekannt" geschrieben ohne irgendeine
Identitätsfeststellung durchzuführen. Nach ihrer Tätigkeit bei der
Meinl Bank sei sie zur Gesellschaft C-Quadrat gegangen. Grasser habe
sie bei der Meinl Bank nicht getroffen.
Die zweite Zeugin H. hatte laut den Bank-Unterlagen das
Ferint-Konto eingerichtet. Alle Angaben zum Konto seien vom Vorstand
der Meinl Bank gekommen. Sie selber habe das Konto nicht betreut,
sondern nur die Kontounterlagen vorbereitet und weitergeleitet. Für
das Konto fehlten die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten, wie
bei einer Prüfung durch die Oesterreichische Nationalbank im Jahr
2010 herausgefunden wurde, sagte die heute zweite befragte Zeugin
aus. Daraufhin habe es eine Besprechung gegeben, bei der auch der
Geldwäschebeauftragte der Bank anwesend gewesen sei. Später habe
eine andere Mitarbeiterin ein Formular nachgebracht, in dem eine
wirtschaftlich Berechtigte eingetragen war. Dass es sich dabei um
die Schwiegermutter von Grasser gehandelt habe, habe sie erst später
aus der Zeitung erfahren, zum Zeitpunkt der Übergabe des Formulars
habe ihr der Name nichts gesagt.
Die Richterin hakte nach, ob der genannte wirtschaftlich
Berechtigte eines Kontos das Formular unterzeichnen müsse oder eine
Passkopie vorliegen müsse? Das sei eigentlich nicht notwendig, so
die langjährige ehemalige Meinl Bank-Mitarbeiterin. Dann könne man
ja jeden als wirtschaftlich Berechtigten eines Kontos eintragen,
bemerkte die Richterin.
Diese Zeugin sagte aus, sie kenne Grasser, weil er Kunde der
Meinl Bank gewesen sei und manchmal am Schalter Geldgeschäfte
gemacht habe. Mit dem Ferint-Konto habe sie ihn aber nicht in
Verbindung gebracht. Manchmal habe Grasser auch seine Sekretärin
geschickt, um Überweisungen und Ähnliches zu tätigen. Grasser sei
schon in Zeiten seiner politischen Tätigkeit Kunde der Meinl Bank
gewesen.
Der heute letzte befragte Zeuge S. wurde von Richterin Marion
Hohenecker zurechtgewiesen: Er solle seine "Schmähführerei"
einstellen, forderte sie ihn auf, als der Zeuge - konfrontiert mit
seiner Aussage im Ermittlungsverfahren - andeutete, die Polizei
hätte womöglich falsch protokolliert. Er hatte von Ende 2005 bis
Juni 2006 eine Anstellung bei der Meinl Bank als Sachbearbeiter, und
war nach eigenen Angaben wie ein "Banklehrling" behandelt worden: Er
habe Kaffeekochen, Wurstsemmelholen und die Post aufmachen müssen,
nicht viel mehr. Warum seine Paraphe auf einem Bareinzahlungsbeleg
über 330.000 Euro auf das Ferint-Konto stehe, das wisse er beim
besten Willen nicht, beteuerte er heute. In seiner Einvernahme bei
der Polizei hatte er angegeben, dass er zwei oder drei Mal
aushilfsweise etwas abgezeichnet habe, wenn ein zweiter gebraucht
wurde, aber sich nie angeschaut habe, was er da gegenzeichnete.
Die vierte für heute geladene Zeugin, ebenfalls von der Meinl
Bank, ließ sich entschuldigen. Der Prozess wird morgen, Donnerstag,
fortgeführt.
(Schluss) gru/stf/pro
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