RBI: Auswirkung von EuGH-Fremdwährungsurteil nicht abschätzbar
Umsetzung polnischer Gerichte entscheidend
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KORREKTUR-HINWEIS
In APA0358 vom 04.10.2019 muss es im ersten Satz richtig heißen: Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass
polnische Gerichte Schweizer-Franken-Darlehensverträge für nichtig
erklären dürfen, wenn sie einzelne Klauseln darin als unzulässig
ansehen. (nicht: dass zentrale Klauseln in den Verträgen zu
Fremdwährungskrediten in Polen unzulässig sind)
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am
Donnerstag entschieden, dass polnische Gerichte
Schweizer-Franken-Darlehensverträge für nichtig erklären dürfen,
wenn sie einzelne Klauseln darin als unzulässig ansehen. Was nun
weiter geschieht hänge davon ab, wie die EuGH-Entscheidung von
polnischen Gerichten angewendet wird, schreibt die RBI am Freitag.
"Auf Basis der gestern ergangenen Entscheidung des EuGH erscheint
aus heutiger Sicht eine seriöse Einschätzung der Ergebnisse und
wirtschaftlichen Auswirkungen auf Fremdwährungskredite in Polen
nicht möglich", heißt es in der Stellungnahme der RBI, in Polen
einer der großen Kreditgeber auf Basis von Schweizer Franken und
damit von dem Urteil direkt betroffen.
"Es bleibt abzuwarten, wie die gestrige Entscheidung von
polnischen Gerichten nach polnischer Rechtsprechung auf
Einzelfallbasis angewendet wird", so die RBI. Die Bank werde die
Entwicklung in der polnischen Rechtsprechung und Gesetzgebung genau
verfolgen und bewerten.
Grundsätzliches Problem ist, dass in den Verträgen für die
Auszahlung der Frankenkredite in polnischen Zloty auf den
Ankaufskurs und für die Rückzahlungen auf den Verkaufskurs
zurückgegriffen wurde. Streiche man aber diese Klauseln, sei der
Vertrag nicht mehr vollziehbar, meint der EuGH. Das Urteil im Rahmen
einer Anfrage eines nationalen polnischen Gerichts
(Vorabentscheidung) ist letztlich eine Auslegung von EU-Recht für
die nationalen Gerichte. Diese müssen nun mit dieser Information
über die konkreten Klagen Betroffener entscheiden.
Offen bleibt nach dem EuGH-Urteil, was geschieht, wenn solche
Kreditvertrage, teilweise nach Jahren, für ungültig erklärt werden.
Die RBI verweist darauf, dass der Kreditnehmer im Falle einer
Unwirksamkeit des Vertrags zur Rückzahlung der durch die Auszahlung
des Kreditbetrags aufgelaufenen Zinsen aufgefordert werden könnte.
Völlig unbekannt ist aber auch, was für Folgen das für die Banken
haben könnte.
Der EuGH hatte in seinem Urteil ausdrücklich darauf verwiesen,
dass kein Kunde gezwungen werden könne, seinen Vertrag für nichtig
erklären zu lassen, wenn er dadurch Nachteile befürchtet.
"Aufgrund der Entscheidung des EuGH ist zu bezweifeln, dass eine
Konvertierung der betroffenen Kredite in polnische Zloty mit
Beibehaltung der Schweizer Franken Zinsrate möglich ist", schreibt
jedenfalls die RBI. Die niedrigen Schweizer Zinsen hatten diese
Kreditform attraktiv gemacht.
(Schluss) tsk
ISIN AT0000606306
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http://curia.europa.eu/