Finanzmarktregulierung

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Datum/Zeit: 25.06.2019 14:07
Quelle: Finanzmarktregulierung - Presseaussendung

Novellierung des Börsegesetzes gemäß EU-Richtlinie bringt Informationsverpflichtungen und Stärkung von Aktionärsrechten


Finanzausschuss beschließt zudem EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019

Um der EU-Richtlinie zur Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre nachzukommen, hat der Finanzausschuss heute eine Novelle des Börsegesetzes 2018 verabschiedet (624 d.B.). Eine Mehrheit kam durch ÖVP, FPÖ und NEOS zusammen. Gesellschaften können dadurch künftig - durch Intermediäre - mit ihren Aktionären, die mindestens 0,5% Anteile halten, kommunizieren. Damit einher gehen Informationsverpflichtungen für Unternehmen, zum Zwecke der Transparenz und der Sicherstellung der nachhaltigen Mitwirkung der Aktionäre an der Gesellschaft. Die von der Vorgängerregierung vorgelegte Gesetzesänderung war für die ÖVP und FPÖ außerdem Anlass zur Einbringung eines gemeinsamen §27-Antrags. Zur Erfüllung weiterer EU-Richtlinien wurde auf diese Weise mit den Stimmen der beiden Fraktionen ein umfassendes Paket, das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019, beschlossen. Die restlichen Fraktionen konnten dem Vorstoß durchaus etwas abgewinnen, versagten ihre Zustimmung allerdings vorerst aufgrund der kurzfristigen Einbringung.

Offenlegung von Anlegestrategien und "Mitwirkungspolitik"

Gesellschaften können durch die EU-konforme Anpassung des Börsegesetzes ihre Aktionäre künftig identifizieren ("Know your Shareholder") und ihre Daten durch Intermediäre (Wertpapierfirmen, Kreditinstitute oder Zentralverwahrer) übermittelt bekommen, sofern diese mindestens 0,5% an Aktien oder Stimmrechten halten. Die geradlinige Kommunikation soll die Ausübung von Aktionärsrechten sowie die Zusammenarbeit erleichtern. Zur Erhöhung der Kommunikation und Sicherstellung der Transparenz hinsichtlich der Anlagestrategien sowie der nachhaltigen Mitwirkung der Aktionäre an der Entwicklung der Gesellschaft sieht das Gesetz auch neue Informationsverpflichtungen für Unternehmen vor. Sie betreffen die Intermediäre, institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater.

Festgelegt ist die Herstellung von Transparenz durch eine Offenlegung der "Mitwirkungspolitik" seitens der Unternehmen. Die Integration der Aktionäre in die Anlegestrategie soll damit ebenso veröffentlicht werden wie die Umsetzung der Mitwirkungspolitik. In einem jährlichen Bericht soll außerdem die Informationsbeschaffung und -Verarbeitung dargelegt und Kunden über tatsächliche und potenzielle Interessenkonflikte informiert werden. Stimmrechtsberater haben sich des weiteren künftig an einen Verhaltenskodex zu halten.

Zentraler Punkt der Ausschussdebatte zur Novelle des Börsegesetzes war die Schwellenwertregelung, wonach Gesellschaften das Recht haben, ihre Aktionäre erst ab einem Anteil von 0,5% zu identifizieren. Dass der Wert von 0,5% in der ursprünglichen, in Begutachtung geschickten, Version nicht enthalten war und erst anschließend hinzugefügt wurde, kritisierten sowohl Reinhold Einwallner (SPÖ), Kai Jan Krainer (SPÖ) und Bruno Rossmann (JETZT). Kleinanleger würden nicht berücksichtigt werden, so Rossmann. Finanzminister Eduard Müller erläuterte, dass diese Festlegung aufgrund von Stellungnahmen und Experteneinschätzungen auf Basis der spezifisch österreichischen Situation vorgenommen wurde - hierzulande gebe es kaum derart große Unternehmen. Außerdem sei man vom Gedanken geleitet gewesen, kein Gold Plating zu betreiben, so Müller. Das würde seiner Ansicht nach nämlich politisches Gestalten bedeuten. Die Übergangsregierung aber handle mit dem Selbstverständnis, nicht politisch tätig zu werden. SPÖ-Finanzsprecher Krainer teilte diese Einschätzung nicht. Weder erschien ihm die Festlegung des Schwellenwerts auf einer fachlichen Entscheidung zu beruhen, noch habe er Verständnis für die Minderung gewohnt höherer Standards. Laut EU-Richtlinie wäre ein Wert zwischen 0,1% und 0,5% möglich gewesen. NEOS-Mandatar Gerald Loacker zeigte sich mit der Gesetzesänderung grundlegend zufrieden.

EU-Finanz-Anpassungsgesetz zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien

Im Zusammenhang mit dem Börsegesetz segnete der Finanzausschuss ein als §27-Antrag eingebrachtes Paket zur Umsetzung von mehreren EU-Richtlinien ab, die ein breites Spektrum umfassen. Sie betreffen unter anderem Besteuerungsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, ferner die strafrechtliche Bekämpfung von Betrug gegen finanzielle Interessen der Union, das öffentliche Angebot von Wertpapieren sowie die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zudem sollen mit dem Gesetzespaket die Beanstandungen der Europäischen Kommission wegen der unzureichenden Umsetzung der vierten Geldwäsche-Richtlinie ausgeräumt werden.

Mit dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz und Änderungen der Bundesabgabenordnung wird künftig die Beilegung von Streitigkeiten aufgrund von Doppel- oder Mehrfachbesteuerungen zwischen Österreich und anderen Mitgliedstaaten und die Option auf ein schiedsgerichtliches Verfahren ermöglicht. Das Kapitalmarktgesetz 2019 ersetzt das alte KMG, um eine entsprechende EU-Verordnung anwendbar zum Prospektrecht zu machen. Im Wesentlichen werden die Regeln für das nicht harmonisierte öffentliche Angebot von Veranlagungen aus dem bestehenden in das neue Gesetz übertragen.

Zur Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie sind außerdem Änderungen im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, im Wirtschaftliche Eigentümer Registriergesetz und im Glücksspielgesetz nötig. Das betrifft die Beaufsichtigung von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen durch die Finanzmarktaufsicht, die Festlegung von verstärkten Sorgfaltspflichten bei Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit Kunden aus Drittländern mit hohem Risiko sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit der FMA mit nationalen und internationalen Behörden. Außerdem sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenqualität auf Basis der Vorgaben vorgesehen.

Peter Haubner (ÖVP) bezeichnete den Antrag als "Eins-zu-eins-Umsetzung" der EU-Richtlinien mit großer Bedeutung für den Finanzstandort Österreich. Im Wesentlichen wurde die Umsetzung so vorbereitet, um sie losgelöst von anderen Maßnahmen behandeln zu können, sagte Finanzminister Eduard Müller. Der rasche Beschluss sei nötig, um das Risiko von Vertragsverletzungsverfahren zu umgehen.

SPÖ, NEOS und Liste Jetzt kritisierten den Vorgang der kurzfristigen Einbringung als §27-Antrag, wodurch keine genaue Beurteilung möglich war. Man werde die Zeit bis zum nächsten Plenum nutzen, um sich ein besseres Bild über den konkreten Inhalt des 150 Seiten umfassenden Pakets zu verschaffen, so der Tenor. ÖVP-Finanzsprecher und Ausschussvorsitzender Karlheinz Kopf bat um Verständnis und rechtfertigte das Vorgehen vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Umsetzung der Richtlinien, um eine Beschlussfassung im Herbst zu garantieren und somit Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Ursprünglich wäre der Weg durch den Ministerrat geplant gewesen, informierte der Finanzminister. Aufgrund der zeitlichen Entwicklung wurde sodann der Weg über den Ausschuss genommen, um den knappen Parlamentsfahrplan zu nutzen. Er sei selbst an den Ausschussobmann herangetreten, so Müller. Laut JETZT-Finanzsprecher Bruno Rossmann wäre die Einbringung auch als Regierungsvorlage zeitgerecht möglich gewesen. Dass in den Antrag ÖVP und FPÖ, nicht aber die anderen Parteien eingebunden waren, missfiel ihm. Müller versicherte daraufhin, die Möglichkeit der legistischen Unterstützung allen Klubs anzubieten.

Zum laufenden Vertragsverletzungsverfahren betreffend die vierte Geldwäsche-Richtlinie informierte sich Abgeordneter Rossmann über den aktuellen Stand der Dinge. Die Umsetzung sei durch die Bundesländer in Vorbereitung, antwortete der Finanzminister. Außerdem werden zeitgerechte Vorkehrungen für die fünfte Geldwäsche-Richtlinie getroffen. Von der Liste JETZT und der SPÖ kritisch beleuchtet wurde in diesem Zusammenhang auch die seitens EU bemängelte Tatsache, dass ImmobilienmaklerInnen von der Sorgfaltspflicht ausgenommenen sind. Mandatar Krainer kündigte an, im Plenum einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen zu wollen, um diese Ausnahme zu beseitigen.

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