Betrug bei FACC: Gericht erforscht Internes
Angaben des verklagten Ex-Firmenchefs weitgehend bestätigt -
Sicherheitslücken im Unternehmen - Vergleichsgespräch
vereinbart
Im Schadenersatzprozess gegen einen
früheren Vorstand nach einem Millionenbetrug beim börsenotierten
Innviertler Flugzeugkomponentenhersteller FACC ist am Freitag ein
früheres und auch aktuelles Mitglied des Vorstandes befragt worden.
Das Gericht erforschte damit interne Vorgänge. Dabei wurden die
vorigen Angaben des verklagten Ex-Firmenchefs, auch
Sicherheitslücken, weitgehend bestätigt.
Die FACC, mehrheitlich in chinesischer Hand, war Ende 2015 Opfer
eines "Fake President Fraud" (Geschäftsführer-Trickbetrugs)
geworden. Die Täter hatten sich in E-Mails gegenüber der Buchhaltung
als der Firmenchef ausgegeben und die Überweisung von 54 Mio. Euro
auf ausländische Konten veranlasst. Nach dem Auffliegen des Betruges
wurden die Finanzchefin und der Firmenchef gefeuert. Von Letzterem
verlangt das Unternehmen nun in einem Zivilprozess 10 Mio. Euro
Schadenersatz. Neben anderen Beschäftigten des Unternehmens wird ihm
vorgeworfen, kein ausreichendes Kontrollsystem geschaffen zu haben.
Dem amtierenden Vorstandsmitglied war laut seinen Angaben immer
klar, dass es ein 4-Augen-Prinzip bei Überweisungen geben müsste. Er
habe keine Hinweise gehabt, dass dies nicht gelebt werde. Ihm sei
nicht bewusst gewesen, dass eine Person allein im Unternehmen hohe
Summen überweisen konnte. Ein Handbuch für das Finanzmanagement sei
erstellt, dieses Vorhaben aber bis zum Zeitpunkt des Betruges nicht
abgeschlossen worden. Zur Sprache kam auch, dass es einen Test zur
Sicherheit im Unternehmen gegeben habe. Dabei hatten sich
Mitarbeiter durch Anrufe von außen dazu verleiten lassen, für ein
angebliches Computer-Update ihr Password bekannt zu geben. Es sei
einem der Tester auch der Zugang zu einem Drucker ermöglicht worden.
Dabei konnte er das Gerät zur Weiterleitung von Daten manipulieren.
Der Erwerb eines Unternehmens oder Beteiligungen davon - wie bei
dem Betrug vorgegaukelt - wäre nicht vom Vorstand sondern nur vom
Aufsichtsrat zu entscheiden. So wie zuvor schon der beklagte
Ex-Vorstand schilderte auch dieser Zeuge, dass das Verhältnis zur
später ebenfalls gefeuerten Finanzchefin anfangs gut, in der Folge
aber immer mehr konfliktbelastet war. Unter anderem ging es um eine
Personalentscheidung im Finanzbereich.
Das Gericht riet nach dem Schluss der Verhandlung erneut
eindringlich zu einem Vergleich. Es bot sogar an, dass es zur
Mitwirkung an einem inoffiziellen, nicht öffentlichen
Vergleichsgespräch, in dem auch konkrete Summen auf dem Tisch liegen
sollten, zur Verfügung stehe. Daran sollten neben den beteiligten
Parteien vor allem auch Vertreter einer bestehenden D&O
(Directors-and-Officers)-Versicherung teilnehmen. Dabei handelt es
sich um eine Haftpflichtversicherung, die Unternehmen für ihre
Organe und leitende Angestellte für den Fall von Vermögensschäden
abschließen. Dem stimmten alle zu. Man einigte sich auf den Termin
13. Mai im Landesgericht Ried.
Sollte es zu keiner Einigung kommen wird der Prozess am 20. Mai
und an weiteren Tagen fortgesetzt werden. Unter anderem soll die in
Deutschland befindliche Ex-Finanz-Chefin per Videokonferenz als
Zeugin befragt werden.
(Schluss) zie/ver/bel
ISIN AT00000FACC2
WEB http://www.facc.at