VW-Ermittlungen - Kolba kritisiert Staatsanwaltschaft
Vorwurf der "Geheimermittlungen" - WKStA: Ermittlungstaktische
Gründe - VKI hat keine Probleme mit Aktieneinsicht
Peter Kolba von der Liste Jetzt (früher
Pilz) kritisiert in einer Aussendung seines privaten
Verbraucherschutzvereins (VSV), die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führe im VW-Dieselabgasskandal
"Geheimermittlungen", weil die sogenannte Aktenübersicht nicht
eingesehen werden darf. Die WKStA begründete dies am Mittwoch
gegenüber der APA mit ermittlungstaktischen Gründen.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft verwies auf die
Strafprozessordnung, der ermittelnde Staatsanwalt dürfe aus
ermittlungstaktischen Erwägungen die Aktieneinsicht einschränken.
Für Betroffenen bestehe die Möglichkeit, beim Landesgericht
Einspruch einzulegen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der tausende
betroffenen Autokäufer vertritt, kann Kolbas Kritik nicht
nachvollziehen. "Wir nehmen laufend Aktieneinsicht", sagte
VKI-Chefjurist Thomas Hirmke. Die Aktienübersicht sei kein zentrales
Aktienstück.
Kolba, der früher selbst lange Jahre Leiter des Bereichs Recht im
VKI war, sieht dies anders: "Ohne Aktenübersicht kann man nicht
auswählen, welchen Aktenteil man einsehen will. Damit wird de facto
die Akteneinsicht für Geschädigte verhindert, und diese Ermittlungen
werden zum Geheimverfahren," so Kolba.
Die WKStA ermittelt seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals
2015 gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn, die Volkswagen AG und den
Autozulieferer Bosch. Es geht in den Ermittlungen um den Verdacht
auf schweren Betrug, vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt und
Abgabenhinterziehung.
(Schluss) pro/sp
ISIN DE0007664039
WEB http://www.volkswagenag.com
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