Grasser-Prozess - Meischberger pocht auf "außerbücherliches" Eigentum
Angeklagter: Ich wollte meine Villa nie verkaufen - Auch
ZehnVierzig war Mieter - Treuhandvertrag ungültig weil nicht
notariell genehmigt - Am 19.2. geht es mit
Buwog-Beweisverfahren weiter - BILD
Am heutigen 74. Tag des Grasser-Prozesses
wurde, so wie gestern, die Causa um den angeklagten Prozessbetrug
von Walter Meischberger rund um seine Villa in Döbling behandelt.
Der frühere FPÖ-Generalsekretär und spätere Lobbyist pochte darauf,
dass er die Villa nie habe verkaufen wollen - obwohl er einen
Kaufvertrag unterzeichnet hatte. Er habe "außerbücherliches
Eigentum" gehabt, so Meischberger.
Denn im Grundbuch stand die "Erwerb der Waldaugasse 3 GmbH", eine
Gesellschaft, die von ihm die Liegenschaft gekauft hatte. Er habe
aber "niemals nie verkaufen wollen", beteuerte Meischberger, das sei
ein Scheinvertrag gewesen, um seinem damaligen Freund S. und einem
zweiten Darlehensgeber eine Sicherheit für 1,4 Mio. Euro zu
gewähren. Das Geld hatte er damals dringend gebraucht, um seine
Steuerschuld bei der Finanz zu begleichen.
Denn nach Meischbergers Selbstanzeige wegen der Buwog-Provision,
die er nicht versteuert hatte, musste er rund drei Mio. Euro
aufbringen. Die Konten in Liechtenstein, wohin acht Mio. Euro aus
der Buwog-Provision geflossen waren, hatte aber die Justiz gesperrt.
Meischberger blieb noch sein Haus in Wien-Döbling, das er 2004
errichtet hatte. Sein damaliger Freund S. bot ihm eine Million Euro
an als Darlehen, von einem Schweizer Geschäftsmann kamen 400.000
Euro Darlehen.
Zur Besicherung, wie Meischberger mehrfach betonte, sei ihm dann
eine "Konstruktion" vorgelegt worden, wo das Eigentum an der
Liegenschaft von ihm an eine Gesellschaft "Erwerb der Waldaugasse 3
GmbH" ging. Auch ein Kaufvertrag wurde geschlossen - für
Meischberger allerdings ein "Scheinvertrag", unter anderem da nie
ein Verkaufsgespräch geführt worden sei. Innerhalb der
Erwerbsgesellschaft hätten er, der Schweizer und der damalige Freund
S. Anteile haben sollen, die allerdings nicht im Grundbuch oder im
Firmenbuch aufscheinen sollten, denn man wollte eine diskrete
Regelung angesichts der medialen Vorverurteilung gegen ihn, so
Meischberger.
Er habe dazu auch einen Treuhandvertrag unterzeichnet, der sei
aber nicht gültig geworden, weil er nicht notariell beglaubigt
wurde. Laut Meischberger haben ihn S. sowie dessen Rechtsvertreter
nie darauf hingewiesen. S. argumentiert offenbar, wie heute
Meischbergers Anwalt Jörg Zarbl sagte, es sei nur ein
Vertragsentwurf gewesen.
Der damalige Freund S. sah die Angelegenheit allerdings offenbar
anders und forderte Meischberger zur Räumung der Villa auf - was
dieser nicht tat und auch für die Villa keine Miete zahlte. "Das
kostenlose Wohnen war sowieso unstrittig bis zum Ablauf der
Räumungsfrist von 18 Monaten", sagte Meischberger. Danach sei er vom
Gericht verpflichtet worden, monatlich 5.000 Euro zu hinterlegen.
Meischberger warf heute dem Staatsanwalt vor, gestern in seinem
Anklageplädoyer gelogen zu haben, denn er habe sehr wohl Miete
gezahlt. Er wiederholte seinen gestern geäußerten Vorwurf, dass sich
die Staatsanwaltschaft mit Betrügern in ein Boot setze. Richterin
Marion Hohenecker mahnte den Angeklagten, die Würde des Gerichts zu
wahren.
Meischberger, der gerne auch einmal einen Scherz in seine
Vernehmungen einbaut, dürfte heute etwas übertrieben haben. Auf die
Aussage, dass er alles aus seinem Haus beim Auszug mitgenommen habe
- auch seine Lebensgefährtin, schüttelte Richterin Hohenecker
sichtlich verstört den Kopf. Im Haus war auch seine Agentur
"ZehnVierzig" beheimatet, so Meischberger, die Agentur schloss sich
daher dem Zivilverfahren gegen die Räumung an. Vor Gericht wurde
heute ein Mietvertrag vom 1.1.2005 vorgelegt - der Stempel der
Agentur hat allerdings einen Firmenwortlaut, der erst fast fünf
Monate später im Firmenbuch eingetragen wurde. Gegenüber der
Richterin räumte Meischberger ein, dass der Mietvertrag
möglicherweise nicht an dem Datum verfasst wurde, das draufsteht.
Den heutigen Verhandlungstag beendete die Vorsitzende - selbst
für ihre Verhältnisse - äußerst abrupt, wodurch kurzfristig
Verwirrung herrschte, ob nun Mittagspause oder Feierabend ist.
Weiter geht es jedenfalls am 19. Februar mit dem Start des
Beweisverfahrens, womit auch die ersten Zeugen geladen werden.
Dem Vernehmen nach sollen es drei Mitarbeiter aus dem ehemaligen
Kabinett von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sein. Denn ab dann
geht es wieder mit dem eigentlichen Hauptverfahren weiter, dem
Verkauf der staatlichen Buwog und der Einmietung der Finanzbehörden
in den Linzer Terminal Tower. Erstangeklagter ist hier Grasser, er
bestreitet vehement die Korruptionsvorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Lediglich der Mitangeklagte Ex-Lobbyist Peter Hochegger hat sich zur
Causa Buwog teilschuldig bekannt.
(Schluss) gru/stf/tsk
ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058
WEB http://www.buwog.at
http://www.immofinanz.com
http://www.rlbooe.at