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Datum/Zeit: 31.01.2019 14:53
Quelle: APA

Grasser-Prozess - Meischberger pocht auf "außerbücherliches" Eigentum


Angeklagter: Ich wollte meine Villa nie verkaufen - Auch ZehnVierzig war Mieter - Treuhandvertrag ungültig weil nicht notariell genehmigt - Am 19.2. geht es mit Buwog-Beweisverfahren weiter - BILD



Am heutigen 74. Tag des Grasser-Prozesses wurde, so wie gestern, die Causa um den angeklagten Prozessbetrug von Walter Meischberger rund um seine Villa in Döbling behandelt. Der frühere FPÖ-Generalsekretär und spätere Lobbyist pochte darauf, dass er die Villa nie habe verkaufen wollen - obwohl er einen Kaufvertrag unterzeichnet hatte. Er habe "außerbücherliches Eigentum" gehabt, so Meischberger.

Denn im Grundbuch stand die "Erwerb der Waldaugasse 3 GmbH", eine Gesellschaft, die von ihm die Liegenschaft gekauft hatte. Er habe aber "niemals nie verkaufen wollen", beteuerte Meischberger, das sei ein Scheinvertrag gewesen, um seinem damaligen Freund S. und einem zweiten Darlehensgeber eine Sicherheit für 1,4 Mio. Euro zu gewähren. Das Geld hatte er damals dringend gebraucht, um seine Steuerschuld bei der Finanz zu begleichen.

Denn nach Meischbergers Selbstanzeige wegen der Buwog-Provision, die er nicht versteuert hatte, musste er rund drei Mio. Euro aufbringen. Die Konten in Liechtenstein, wohin acht Mio. Euro aus der Buwog-Provision geflossen waren, hatte aber die Justiz gesperrt. Meischberger blieb noch sein Haus in Wien-Döbling, das er 2004 errichtet hatte. Sein damaliger Freund S. bot ihm eine Million Euro an als Darlehen, von einem Schweizer Geschäftsmann kamen 400.000 Euro Darlehen.

Zur Besicherung, wie Meischberger mehrfach betonte, sei ihm dann eine "Konstruktion" vorgelegt worden, wo das Eigentum an der Liegenschaft von ihm an eine Gesellschaft "Erwerb der Waldaugasse 3 GmbH" ging. Auch ein Kaufvertrag wurde geschlossen - für Meischberger allerdings ein "Scheinvertrag", unter anderem da nie ein Verkaufsgespräch geführt worden sei. Innerhalb der Erwerbsgesellschaft hätten er, der Schweizer und der damalige Freund S. Anteile haben sollen, die allerdings nicht im Grundbuch oder im Firmenbuch aufscheinen sollten, denn man wollte eine diskrete Regelung angesichts der medialen Vorverurteilung gegen ihn, so Meischberger.

Er habe dazu auch einen Treuhandvertrag unterzeichnet, der sei aber nicht gültig geworden, weil er nicht notariell beglaubigt wurde. Laut Meischberger haben ihn S. sowie dessen Rechtsvertreter nie darauf hingewiesen. S. argumentiert offenbar, wie heute Meischbergers Anwalt Jörg Zarbl sagte, es sei nur ein Vertragsentwurf gewesen.

Der damalige Freund S. sah die Angelegenheit allerdings offenbar anders und forderte Meischberger zur Räumung der Villa auf - was dieser nicht tat und auch für die Villa keine Miete zahlte. "Das kostenlose Wohnen war sowieso unstrittig bis zum Ablauf der Räumungsfrist von 18 Monaten", sagte Meischberger. Danach sei er vom Gericht verpflichtet worden, monatlich 5.000 Euro zu hinterlegen. Meischberger warf heute dem Staatsanwalt vor, gestern in seinem Anklageplädoyer gelogen zu haben, denn er habe sehr wohl Miete gezahlt. Er wiederholte seinen gestern geäußerten Vorwurf, dass sich die Staatsanwaltschaft mit Betrügern in ein Boot setze. Richterin Marion Hohenecker mahnte den Angeklagten, die Würde des Gerichts zu wahren.

Meischberger, der gerne auch einmal einen Scherz in seine Vernehmungen einbaut, dürfte heute etwas übertrieben haben. Auf die Aussage, dass er alles aus seinem Haus beim Auszug mitgenommen habe - auch seine Lebensgefährtin, schüttelte Richterin Hohenecker sichtlich verstört den Kopf. Im Haus war auch seine Agentur "ZehnVierzig" beheimatet, so Meischberger, die Agentur schloss sich daher dem Zivilverfahren gegen die Räumung an. Vor Gericht wurde heute ein Mietvertrag vom 1.1.2005 vorgelegt - der Stempel der Agentur hat allerdings einen Firmenwortlaut, der erst fast fünf Monate später im Firmenbuch eingetragen wurde. Gegenüber der Richterin räumte Meischberger ein, dass der Mietvertrag möglicherweise nicht an dem Datum verfasst wurde, das draufsteht.

Den heutigen Verhandlungstag beendete die Vorsitzende - selbst für ihre Verhältnisse - äußerst abrupt, wodurch kurzfristig Verwirrung herrschte, ob nun Mittagspause oder Feierabend ist. Weiter geht es jedenfalls am 19. Februar mit dem Start des Beweisverfahrens, womit auch die ersten Zeugen geladen werden.

Dem Vernehmen nach sollen es drei Mitarbeiter aus dem ehemaligen Kabinett von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sein. Denn ab dann geht es wieder mit dem eigentlichen Hauptverfahren weiter, dem Verkauf der staatlichen Buwog und der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower. Erstangeklagter ist hier Grasser, er bestreitet vehement die Korruptionsvorwürfe der Staatsanwaltschaft. Lediglich der Mitangeklagte Ex-Lobbyist Peter Hochegger hat sich zur Causa Buwog teilschuldig bekannt.

(Schluss) gru/stf/tsk

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