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Datum/Zeit: 21.11.2018 17:43
Quelle: keine

AK gegen die geplante Übertragung der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes am Verbundkonzern


Dass das neue ÖBAG-Gesetz aktives Beteiligungsmanagement vorsieht, wird positiv gesehen

Am Mittwoch stand im Ministerrat das neue Gesetz für den Umgang mit den Staatsbeteiligungen auf der Tagesordnung:
Grundsätzlich ist das Vorhaben des Finanzministeriums, über ein aktives Beteiligungsmanagement wieder stärker die Verantwortung für Beteiligungen wahrzunehmen, zu begrüßen. „Damit wird einer langjährigen Forderung der AK nach einer aktiven und gestaltenden Rolle des Staates als (Mit)Eigentümer Rechnung getragen“, sagt AK Direktor Christoph Klein.

Obwohl die Grundausrichtung des sogenannten ÖBAG-Gesetzes von der AK positiv gesehen wird, gibt es einige wesentliche Kritikpunkte:

+ Kein Verständnis hat AK Direktor Christoph Klein dafür, wie das Gesetz in Begutachtung gebracht wurde. Für dieses aus wirtschaftspolitischer Sicht zentrale Vorhaben der Bundesregierung wurde ohne Not eine extrem kurze Begutachtungsfrist von nur vier Werktagen eingeräumt. „Anschließend lässt man wieder mehrere Wochen verstreichen, bis das Gesetz in den Ministerrat kommt“, sagt AK Direktor Christoph Klein.

+ Die AK spricht sich gegen die geplante Übertragung der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes am Verbundkonzern aus. Um die Energieversorgung und damit die Daseinsvorsorge in Österreich abzusichern, ist verfassungsrechtlich geregelt, dass die Republik am Verbund die Mehrheit der Anteile hält. Künftig soll die ÖBAG die „Verwaltung“ der Anteilsrechte am Verbund übertragen bekommen, über einen im Gesetzesentwurf nur höchst vage definierten Managementvertrag. „Dadurch entsteht eine völlig unklare Situation mit drei Playern“, sagt AK Direktor Christoph Klein. Denn auf die Energiezukunft nehmen sowohl das Energie-Ressort im Nachhaltigkeitsministerium, das Finanzministerium als Eigentümer und die ÖBAG durch diesen Verbund-Managementvertrag Einfluss. „Diese Dreifach-Struktur birgt die Gefahr einer Destabilisierung der Energieversorgung in sich und wird sicher kein Musterbeispiel einer effizienten Verwaltung“, sagt AK Direktor Christoph Klein. Mit weit mehr als 200 Kraftwerken und als 100%-Eigentümerin der zentralen Strom-Netzinfrastruktur ist der Verbund wesentlich für die den Wirtschafts- und Industriestandort Österreich. Aus AK Sicht sind Unternehmensentscheidungen der Verbund AG daher – im Interesse der Versorgungssicherheit und der KonsumentInnen – vor allem aus energiewirtschaftlichen Überlegungen zu treffen und daher beim für Energiepolitik zuständigen Ministerium am besten angesiedelt.

+ Kritik übt die AK auch am geplanten „Beteiligungskomitee“ der ÖBAG. Dieses Komitee soll es parallel zum ohnehin verpflichtenden Aufsichtsrat geben. „Das Beteiligungskomitee macht keinen Sinn. So entsteht eine verwaschene Doppelstruktur mit unklarer Kompetenzaufteilung zwischen den beiden Gremien“, sagt AK Direktor Christoph Klein.

+ Dass die ÖBAG für die Vergabe von Garantien und Krediten sowie für sonstige Finanzierungen zuständig gemacht wird, ist für die AK nicht nachvollziehbar. Know-how dazu gibt es in anderen staatlichen Einrichtungen wie beispielsweise der FFG oder der AWS. „Der Aufbau einer neuen Parallelstruktur im Rahmen der ÖBAG widerspricht sowohl einer effizienten Verwaltung als auch dem Ziel einer Vereinfachung der Förderungs- und Finanzierungslandschaft“, sagt AK Direktor Christoph Klein.

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