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Datum/Zeit: 04.10.2018 17:57
Quelle: APA

Grasser-Prozess - Meischbergers Anwalt kümmerte sich um Konten


Plech jahrelang auf Buwog-Konto "Karin" als wirtschaftlich Berechtigter - Laut Toifl "Fehler der Bank" - Bitte an Kollegin um Vertraulichkeit, "weil hier einiger Sprengstoff drin ist" - BILD



Am heutigen 55. Tag des Korruptionsprozesses gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) war erneut der ehemalige Anwalt und Steuerberater des Zweitangeklagten Walter Meischberger am Wort. Gerald Toifl hatte über die arbeitsreichen Tage im September und Oktober 2009, als die Buwog-Provision bekannt wurde, Aufzeichnungen geführt und E-Mails geschrieben, die sichergestellt wurden.

Richterin Marion Hohenecker ging mit dem wegen Beweismittelfälschung und Geldwäsche Angeklagten heute minutiös dessen Unterlagen aus dem Herbst 2009 durch. Toifl sagte, dass Grasser sehr aufgebracht gewesen sei, als er bei einer Besprechung draufgekommen sei, dass sowohl er als auch Meischberger die Offshore-Gesellschaft Mandarin genutzt hätten. Bei der nächsten Besprechung hätte sich Grasser dann schon wieder beruhigt gehabt. Zum Glück habe auch der Schweizer Vermögensberater Norbert Wicki die Mandarin benutzt, denn dieser habe Bargeldeinzahlungen darauf gemacht. Als wirtschaftlich Berechtigte der Mandarin war Wickis betagte Mutter eingetragen, die laut Norbert Wicki eine größere Erbschaft erwartet habe, die aber nie gekommen sei.

Die Besprechungen und Arbeiten in der Causa, die Toifl "Projekt Omega" nannte, sind in seinem anwaltlichen Leistungsverzeichnis aufgelistet. Auch seine E-Mails wurden von der Anklagebehörde beschlagnahmt und ausgewertet. So schrieb er etwa einmal einer Mitarbeiterin, sie solle mit seinen Aufzeichnungen sehr vertraulich umgehen, "weil hier einiger Sprengstoff drinnen ist".

In "Brainstorming" genannten Notizen zum "Projekt Omega" erörterte Toifl damals mögliche Delikte, neben Untreue stellt er auch Überlegungen zu Korruption sowie verbotener Absprachen im Vergabeverfahren an. Wieso hätte Meischberger wegen Korruption verfolgt werden können, wollte die Richterin wissen. Er habe damals einen "Worst Case" überlegt, meinte Toifl dazu. Dass der Belastungszeuge gegen Grasser, Michael Ramprecht, in diesen internen Aufzeichnungen als "singender ehemaliger Kabinettsmitarbeiter" bezeichnet wird, versuchte Toifl heute so zu erklären, dass Ramprecht laut Meischberger und Makler Ernst Karl Plech nur gelogen habe. "Man kann auch Lügen singen", meinte Toifl.

Breiten Raum nahm heute die Frage ein, wem das Liechtenstein-Konto "Karin", auf das ein Teil der Buwog-Millionenprovision geflossen war, gehörte. Toifl sagte, es habe immer Meischberger gehört. Dass Plech bei der Bank, der Hypo Liechtenstein, jahrelang als "Wirtschaftlich Berechtigter" eingetragen war, sei ein "Fehler der Bank" gewesen. Von dem Konto wurden Immobilieninvestitionen getätigt, das habe Plech in Wahrheit für Meischberger getan. Dass Meischberger in einem australischen Trust, mit dem Plech in Immobilien investierte, nicht aufschien, erklärte Toifl so, dass es ein Family-Trust gewesen sei und nach der Rechtslage nur Familienmitglieder Plechs eingetragen werden durften. Plech sei zwar Meischbergers "väterlicher Freund" gewesen, Meischberger habe aber nicht zur Familie gehört.

Richterin Hohenecker hakte nach, warum dann die Kosten für eine Garantie für Plechs Geschäfte vom Konto "Karin" abgezogen wurden, wenn doch Meischberger immer der Berechtigte gewesen wäre und nicht Plech. Meischberger sagte, er habe Plech das Garantiegeschäft ausdrücklich erlaubt.

Im Oktober 2009 verfasste Plech eine handschriftliche Erklärung zum Konto "Karin": "S.g Herren, ich bestätige dass ich niemals ich bei obigen Kto niemals wirtschaftlich Berechtigter sondern nur Zeichnungsberechtigter war. Ernst Karl Plech" (Anmerkung: Wörtliche Wiedergabe von Plechs Erklärung). Toifl schrieb daraufhin der kontoführenden Bank, der Hypo Investmentbank Liechtenstein, damit werde der "Fehler der Vergangenheit" berichtigt. "Aber das sagt nichts darüber aus, wer den Fehler gemacht hat", so die Richterin.

Der Prozess macht nächste Woche Pause und wird am 16. Oktober fortgesetzt.

(Schluss) gru/stf/cri

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