VKI hat weitere Klage gegen VW eingebracht
Wegen vermeintlicher Verschlechterungen nach Software-Updates
- Große Sammelklage im September
Der Abgasskandal bei VW zieht eine Reihe
von gerichtlichen Nachspielen hinterher. Der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) bringt im September nicht nur eine
große Sammelklage ein, bereits neu eingebracht wurde nun eine Klage
gegen VW wegen "Verschlechterungen nach Software-Updates".
Beauftragt wurde die Klage vom Konsumentenschutzministerium, teilte
der VKI am Montag mit.
Die Updates waren im Zuge des Abgasskandals beim deutschen
Autoriesen notwendig. VW hatte danach stets betont, dass den
betroffenen Kunden durch die kostenlose Umrüstung keine Nachteile
entstehen werden. Doch das sieht der VKI auf Basis einer breit
angelegten Umfrage anders: Betroffene VW-Fahrer klagten nach den
Updates unter anderem über einen erhöhten Kraftstoffverbrauch,
Leistungseinbrüche im oberen und unteren Drehzahlbereich und ein
Ruckeln des Motors.
Der VKI geht deswegen nun auch gegen diese Beteuerungen von VW
gerichtlich vor. "So können wir das nicht stehen lassen", sagte
Thomas Hirmke, Leiter Bereich Recht im VKI, auf APA-Anfrage.
"Die Beteuerungen von VW in diesem Zusammenhang sind irreführend.
Tatsächlich sind Verschlechterungen nach dem Update realistisch, was
sich letztlich auch auf den Wert der Fahrzeuge auswirken muss", hieß
es in der VKI-Aussendung.
Der VW-Konzern hatte Mitte September 2015 zugegeben, weltweit in
rund elf Millionen Dieselautos unterschiedlicher Marken eine
illegale Software eingebaut zu haben, die den Stickoxidausstoß zwar
bei standardisierten Tests verringert - nicht aber im Normalbetrieb
auf der Straße.
An der großen Sammelklagen-Aktion des VKI, die im September
eingebracht werden soll, haben sich rund 10.000 geschädigte
Konsumenten angeschlossen. Dabei geht es nicht um die Rücknahme des
Fahrzeuges durch VW (oder den Vertragshändler) oder um die
Geltendmachung von Reparaturkosten aufgrund von Folgeproblemen durch
das Software-Update. Die Ansprüche richten sich ausschließlich auf
Entschädigungszahlungen, die sich aus Sicht des VKI durch die
Abgasmanipulation ergeben.
(Schluss) fpr/phs/ggr
ISIN DE0007664039
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