Grasser-Prozess - Grasser: 960 Mio. Euro nicht Vergabe-entscheidend
Summe laut Ex-Minister "Gesamtinvestitionssumme" nicht
Finanzierungsgarantie - Anwalts-Hick-hack mit Staatsanwalt -
BILD
Bei der Durchsicht der verschiedenen Unterlagen
zur Privatisierung der Bundeswohnungen ist Richterin Marion
Hohenecker heute, Donnerstagmittag, zur entscheidenden Phase der
Vergabe gekommen. Im Juni 2004 gab es zwei Bieterrunden: Bei der
ersten lag die CA Immo mit ihrem Angebot vorne, bei der zweiten
Runde allerdings bot das "Österreich-Konsortium" mehr als die CA
Immo.
Laut Anklage erhielten Grasser, Walter Meischberger, Peter
Hochegger und Ernst Karl Plech eine geheime Millionenprovision vom
Österreich-Konsortium, weil sie die Vergabe so manipulierten, dass
das Konsortium den Zuschlag erhielt. Dafür sollen sie aus dem
geheimen Vergabeverfahren im Finanzministerium Information an die
Immofinanz weitergeleitet haben.
Tatsächlich sagten Peter Hochegger und Meischberger hier im
Prozess aus, sie hätten in der entscheidenden Phase im Juni 2004 der
Immofinanz mitgeteilt, dass sie "mehr als 960 Mio. Euro" bieten
müsse. Diese Information sei von Grasser zu Meischberger gekommen,
so die Anklage. Meischberger hingegen sagt, er habe diese Info vom -
mittlerweile verstorbenen - Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider
bekommen. Dies wäre die Finanzierungsgarantie der CA Immo gewesen.
Grasser sagte heute, die Summe von 960 Mio. Euro sei aber für die
zweite Runde gar nicht relevant gewesen. Denn die 960 Mio. Euro
seien das "Gesamtinvestitionsvolumen" der CA Immo gewesen, also
wieviel sie für den in der ersten Runde gebotenen Preis von 923 Mio.
Euro insgesamt aufbringen hätten müssen. In der zweiten Runde, wo
das Angebot der CA Immo dann bei 960,1 Mio. Euro gelegen sei, wäre
das Gesamtinvestitionsvolumen dafür bei über einer Milliarde
gelegen. "Das was hier im Nachhinein hineininterpretiert wird, ist
empirisch belegbar falsch", so Grasser.
Weiters pochte Grasser darauf, dass die mit der Vergabe befassten
Experten einstimmig die Abhaltung einer zweiten Runde empfohlen
hätten. Grund dafür sei unter anderem gewesen, dass so das
Zinsänderungsrisiko gesenkt hätte werden können und die Republik
dadurch einen höheren Preis für die Bundeswohnungen erzielen hätte
können. Es sei notwendig gewesen, eine zweite Runde zu machen, "weil
das alle anwesenden Experten so empfohlen haben". Die Experten
konnten allerdings nur Empfehlungen aussprechen. Die Entscheidung,
dass es eine zweite Runde gab, fällte Grasser.
In der zweiten Runde bot das Österreich-Konsortium dann 961 Mio.
Euro und lag knapp vor der CA Immo mit 960 Mio. Euro. "Bis zur
Entscheidung über das formungültige und bedingte Vorkaufsrecht des
Landes Kärnten kann der Bestbieter nicht ermittelt werden", hieß es
in einer Unterlage von Lehman Brothers über die "Last and Final
Offers" im Verkaufsprozess vom 13. Juni 2004.
Bei der Einvernahme von Grasser kam es zu einem verbalen
Schlagabtausch, weil sein Anwalt Norbert Wess der Staatsanwaltschaft
vorwarf, in der Anklage einmal ein falsches Datum geschrieben zu
haben. Richterin Hohenecker wies den Anwalt zurecht, so ein
Vorbringen sei in der Strafprozessordnung so nicht vorgesehen.
(Schluss) gru/cri/tsk
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