Causa Meinl - Neue Gerichtsurteile könnten wieder Klagewelle auslösen
"Kurier": Neue "Arglist-Urteile" gegen Meinl Bank -
Prozessfinanzierer sehen neue Möglichkeiten - Meinl Bank will
Urteile weiter bekämpfen
Im Zusammenhang mit der Anlageskandal
um die Immobilienholding Meinl European Land (MEL) - jetzt Atrium -
und die Meinl Bank hat vor kurzem laut einem "Kurier"-Bericht das
Handelsgericht Wien mehrere Urteile gefällt, die eine neue
Klagewelle auslösen könnten.
Die Meinl Bank habe die Anleger in den Werbebroschüren über die
Risikogeneigtheit der MEL-Zertifikate "mit Arglist" getäuscht,
schreibt der "Kurier" in seiner Freitagausgabe, und dieser
Tatbestand würde erst nach 30 Jahren verjähren.
"Bankvorstand Peter Weinzierl sah in den Werbefoldern nichts
Verwerfliches (...) und wollte nach seiner Angabe niemanden
täuschen", schreibt Handelsrichter Andrew Annerl laut dem
Zeitungsbericht in einem rechtskräftigen Urteil. "Dennoch fand er
sich damit ab, dass Anleger aufgrund der Werbeaussagen im Folder
unvollständig informiert werden." Weinzierl habe darauf hingewiesen,
dass die Anleger keinen "falschen Eindruck", sondern "einen nicht
vollständigen Eindruck in den Werbebroschüren erhalten" haben. "Ein
unvollständiger Eindruck ist auch unrichtig", stellt der Richter
demnach fest.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien wiederum schießt sich laut dem
Bericht auch auf Banker Julius Meinl ein. Er habe u. a. zwei
unrichtige Ad-hoc-Meldungen über die angeblich vollständige
Platzierung einer MEL-Kapitalerhöhung "wissentlich genehmigt". "Dass
Julius Meinl aufgrund seiner Kenntnis von der Unrichtigkeit der
Ad-hoc-Meldungen eine Irreführung bzw. Täuschung des
Anlegerpublikums in Kauf nahm, liegt auf der Hand", heißt es in
einem OLG-Urteil vom 9. Mai 2018 laut "Kurier". Indes bestreitet die
Bank, dass Julius Meinl "von der Unrichtigkeit der Mitteilungen
wusste".
"Für die Meinl Bank haben diese Arglist-Urteile nun fatale
Folgen", schreibt der "Kurier". Der Tatbestand Arglist sei im
Zivilrecht, was im Strafrecht der Betrug sei und verjähre erst nach
30 Jahren. Die Anleger hätten also ab Kenntnis ihres Schadens 30
Jahre Zeit, gegen die Meinl Bank vor Gericht zu ziehen.
Voraussetzung sei dabei, dass sie die MEL-Zertifikate in den Jahren
2005 bis 2007 gekauft haben und noch über die entsprechende
Unterlagen verfügen.
"Wir rechnen damit, dass sich für etwa 70.000 der 100.000
MEL-Anleger diese neue Möglichkeit ergibt, die Ansprüche
einzuklagen", so AdvoFin-Vorstand Franz Kallinger laut "Kurier". Auf
zumindest zehn Prozent schätzt AdvoFin die Zahl jener MEL-Anleger,
die jetzt neu in den Ring steigen werden. Geschätztes
Schadensvolumen: 100 bis 150 Millionen Euro. Er will bis Ende Juni
400 Klagen einbringen. Alleine im April habe AdvoFin 41 Urteile
gegen Meinl erstritten. "98 Prozent aller Verfahren gewinnen wir",
so AdvoFin-Vorstand Gerhard Wütest.
"Die Meinl Bank wird diese Entscheidungen, deren Grundlage aus
den Beweisergebnissen überhaupt nicht herleitbar ist, weiter
vehement bekämpfen. Darüber hinaus geben wir zu laufenden Verfahren
keine Kommentare ab", kommentiert die Meinl Bank die
Gerichtsentscheidungen.
"Die Entscheidungen sind der Meinl Bank bekannt, sind aber in
zweiter Instanz vereinzelt geblieben", so die Bank.
(Schluss) ggr/itz
ISIN JE00B3DCF752
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