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Datum/Zeit: 15.02.2018 16:34
Quelle: APA

Grasser-Prozess - Raiffeisen-Starzer muss Widersprüche erklären


Aussagen des Bankers konträr zu jenen von Hochegger und Petrikovics - "Keine Raiffeisen-Partie im Ministerium" - "Dornröschen"-Schloss im Gericht - BILD



Der mitangeklagte Ex-RLB OÖ-Banker Georg Starzer ist heute am dritten und letzten Tag seiner Einvernahmen im Grasser-Prozess erneut unter Druck gestanden. Er bemühte sich, zahlreiche Widersprüche zwischen seinen Aussagen und jenen der Mitangeklagten Peter Hochegger und Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics aufzuklären. Starzer, wegen Bestechung und Untreue angeklagt, bekennt sich nicht schuldig.

Er habe keine Vereinbarung mit Hochegger über eine Beratung bei der Buwog-Privatisierung gehabt, betonte Starzer heute, Donnerstag, am 17. Tag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere. Dass Hochegger von ihm über E-Mails mehrfach die Zahlung der Provision einforderte, habe keinen Rechtsgrund - Hochegger sei "lästig" gewesen, meinte der frühere langjährige RLB-OÖ-Banker. Dass ihm Hochegger sogar einen Vertragsentwurf schickte, habe er einfach ignoriert.

Hochegger gibt an, Raiffeisen habe ihm als Bezahlung statt Geld ein Schloss angeboten, und zwar das Schloss Leopoldstein in der Steiermark. Er habe das aber abgelehnt, weil er kein Schloss brauche. Laut Starzer war es aber genau umgekehrt: Hochegger habe sich für das Schloss interessiert, das im Zuge der Privatisierung der Bundeswohnungen in den Teil-Besitz von Raiffeisen kam. Das Schloss war nämlich eines der Assets der Linzer WAG, die im Bundeswohnungspaket war, und gehört bis heute der WAG. Ein "Dornröschen"-Schloss, schwer verwertbar, aber mit dem richtigen Konzept ein "Goldstück", meinte Starzer.

Nicht nur beim Schloss steht also Aussage gegen Aussage. Auch bei sonstigen Schilderungen: Laut Petrikovics leistete Raiffeisen die halbe Hochegger-Provision, statt einer direkten Zahlung an Hochegger wurde die Provision aber beim Weiterverkauf der Villacher ESG an die Immofinanz quasi eingepreist. Dem widersprach Starzer heute heftig, es sei ein gutes Geschäft für die RLB OÖ gewesen, da habe es keinen Abzug von Hochegger-Millionen gegeben.

Staatsanwalt Norbert Denk thematisierte die langjährige Vertrauensstellung Starzers im Raiffeisen-Konzern im Vorstand. Erst im Vorjahr wurde sein Vorstandsmandat vorzeitig aufgelöst, seine Position nicht nachbesetzt. Im Jahr 2016 hatte Starzer 450.000 Euro Jahresgehalt verdient, nun habe er "450.000 Gründe", hier nichts auszusagen, was die RLB OÖ schädige, so der Staatsanwalt. Bei Starzer ist offenbar noch eine starke Identifizierung mit seinem langjährigen Arbeitgeber vorhanden, weil er öfter von "wir" sprach.

Von Petrikovics Anwalt Otto Dietrich wurde Starzer mit dem Protokoll des Untersuchungsausschusses konfrontiert, wo er sagte, es gebe keine "Raiffeisen-Partie" im Finanzministerium. Um die Frage, was eine "Raiffeisen-Partie" denn überhaupt sein könnte, entspann sich eine kurze Debatte. Dietrich hatte auch in der Biographie von Ex-RLB-OÖ-Generaldirektor Ludwig Scharinger gelesen und hielt Starzer einige Zitate seines früheren Chefs vor. Der kann im Prozess nicht selber gefragt werden, da er aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist.

Aufhorchen ließ CA Immo-Vertreter Johannes Lehner, dessen Fragen Starzer zwar nicht beantwortete, der daher dann quasi einen Monolog mit Fragen führte. Lehner bezog sich auf die Preisfindung in der entscheidenden zweiten Runde. Laut Anklage soll Hochegger den Tipp, mehr als 960 Mio. Euro zu bieten, aus dem Finanzministerium von Grasser haben. 960 Mio. Euro sei das Finanzierungslimit der CA Immo durch die Bank Austria gewesen. In Wahrheit habe dies aber nur bedeutet, dass die CA Immo in der ersten Runde mit Angebot plus Nebenkosten für die Finanzierung maximal 960 Mio. Euro von der Bank bekommen hätte. In der zweiten Runde ging die Bank Austria mit dem Finanzierungslimit über eine Milliarde Euro. Für Lehner liegt der Schluss nahe, dass die Information, man müsse mehr als 960 Mio. Euro bieten, von einem Nicht-Fachmann - etwa einem Politiker - an Hochegger und von diesem an Petrikovics weitergegeben worden sei. Es sei zwar inhaltlich unrichtig gewesen, habe aber trotzdem zufällig zum Ziel geführt.

Der Prozess wird nächsten Mittwoch im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts fortgesetzt.

(Schluss) gru/stf/ggr

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