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Datum/Zeit: 11.01.2018 12:08
Quelle: APA

Grasser - Pilnacek: Ainedter-Vorgehen kann Fall für Standesrecht sein


Gespräch von Grasser-Anwalt mit Schöffen über Privatleben "wenig geschickt" - Anwalt hätte Nachforschungen nicht in Prozesspause vorbringen sollen



Der Sektionschef der Strafrechtssektion im Justizministerium, Christian Pilnacek, stuft das Verhalten von Grassers Rechtsanwalt Manfred Ainedter im Prozess zur Buwog-Privatisierung als fragwürdig ein. "Ich halte das Ganze für sehr wenig geschickt", so der Spitzenjurist am Donnerstag gegenüber der APA. Ainedter hatte die Schöffen in einer Prozesspause auf Privates und Berufliches angesprochen.

Zwar denke er nicht, dass man hier beim Anwalt des Hauptangeklagten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, den Verdacht einer Straftat wie "Nötigung" habe, "aber möglicherweise doch ein Verhalten, das vor dem Hintergrund des Standesrechts zu überprüfen ist", sagte Pilnacek. Dafür wäre die Rechtsanwaltskammer Wien zuständig.

Ainedter hatte in einer Prozesspause die Schöffen, also die Laienrichter, angesprochen und ihnen zu verstehen gegeben, er wisse Bescheid über ihre berufliche Vergangenheit und Freizeitaktivitäten des Kindes eines der Schöffen. Die Schöffen informierten die Richterin davon. In der Verhandlung am Mittwoch hatte er sich gerechtfertigt, es sei "nur Small-Talk" gewesen. Richterin Marion Hohenecker hatte ihn scharf gerügt.

Gegenüber dem Ö1-Morgenjournal des ORF-Radio Donnerstagfrüh hatte Ainedter dann erklärt, er habe, nachdem er die Namen der Schöffen erfahren habe, eine Google-Recherche durchgeführt, um allfällige Befangenheiten von Schöffen feststellen zu können.

"Aus meiner Sicht ist das Ganze ein sehr sensibler Punkt", führte Pilnacek zur APA aus. "Das hätte nicht in einer Pause passieren sollen, sondern wenn ich als Verteidiger etwas wissen will, um mögliche Befangenheiten von Schöffen feststellen zu können, müsste ich das in einer Verhandlungssituation vorbringen."

Ein allgemeines Verbot der Kontaktaufnahme eines Verteidigers mit Richter, Staatsanwalt oder Laienrichtern gebe es nicht. Ob ein Gespräch allerdings eine - verbotene - Einschüchterung darstelle, müssten die zuständigen Stellen jeweils im Einzelfall prüfen, erläuterte der Sektionschef.

Staatsanwalt Alexander Marchart hatte noch während der Verhandlung eine Protokollausfertigung verlangt. Er wolle offenbar den Gesprächsinhalt genau beurteilen, um dann allenfalls daraus Schlüsse zu ziehen. Der Staatsanwalt könnte den Disziplinaranwalt der Rechtsanwaltskammer Wien damit befassen, so Pilnacek.

Die Berufsrichter müssten dafür Sorge tragen, dass die Schöffen, die als Laienrichter ohnehin große Belastungen tragen, nicht noch in der Öffentlichkeit quasi vorgeführt werden, daher würden etwa auch keine Foto- oder Film-Aufnahmen von Schöffen gemacht.

Der Grasser-Prozess sei "sicherlich ein ganz außergewöhnlicher Prozess", bestätigte Pilnacek, angesichts der Verfahrensbeteiligten, der großen Anzahl, der Dauer des Verfahrens und der Schwere der Vorwürfe. "Das alles sorgt hier für hohe Emotionalität im Verfahren." Er plädiere dafür, derartige Emotionen aus dem Verfahren rauszulassen. Natürlich stehe einiges auf dem Spiel. Es sei die Aufgabe der Verteidigung, alles zu unternehmen, was dem eigenen Mandanten nütze und nicht gegen Gesetze verstoße.

(Forts. mögl.) gru/cri

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