Reiseveranstalter stellte Konkursantrag gegen Niki
Laut "Kurier"-online wegen Überschuldung - KSV-Experte: So
kurzfristig ändert dies an Situation um Air Berlin und Niki
nichts
Nur wenige Tage vor der am 25.
September geplanten Entscheidung über die Zukunft der insolventen
Air Berlin hat ein Reiseveranstalter einen Antrag auf
Konkurseröffnung gegen deren Österreichtochter Niki wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingebracht. Dies berichtet
der Kurier am Dienstag online. Der Antrag soll demnach gut
argumentiert sein.
Der Reiseveranstalter hat gegenüber Niki zwar nur eine relativ
kleine nicht bezahlte Forderung in Höhe von 116.391 Euro, der
Konkursantrag stützt sich aber mehr auf das Überschuldungsthema. Als
Nachweis für die Überschuldung wird dem "Kurier" zufolge die
Zwischenbilanz per Ende Juli 2017 angeführt. Dort sei eine Forderung
von Niki an die Mutter Air Berlin von rund 69 Mio. Euro ausgewiesen
- Geld aus Ticketverkäufen, das der Mutterkonzern einbehält. Infolge
der Insolvenzeröffnung gegen Air Berlin müssten davon 80 Prozent
wertberichtigt werden, weshalb sich bei einem Eigenkapital von 9,0
Mio. Euro eine rechnerische Überschuldung von Niki von zumindest
46,45 Mio. Euro ergebe, rechnet der "Kurier" vor. Außerdem würden
weitere fällige Verbindlichkeiten von Niki nicht bedient. So werde
etwa am 30. September eine Forderung von SR Technic über 5,8 Mio.
US-Dollar (4,85 Mio. Euro) fällig.
"Wir kommentieren die aktuellen Situation prinzipiell nicht",
wird dazu Niki-Chef Oliver Lackmann zitiert.
KSV-Experte Hans-Georg Kantner misst dem Konkursantrag angesichts
dessen, dass sich im Zuge der Air-Berlin-Insolvenz Interessenten der
Niki bereits über die Gesellschaft informiert haben, keine besondere
Brisanz bei: "Ich glaube persönlich nicht, dass es die Situation
jetzt deutlich ändert, kann mir keinen Einfluss vorstellen", sagte
Kantner am Dienstagabend auf APA-Anfrage.
Das Gericht werde jetzt prüfen, ob es zuständig sei, der Antrag
ausreiche und in Ordnung sei, und dann werde der Antrag zugestellt.
Niki habe dann vier Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen und werde
eventuell zu einem Hearing geladen. Aber schon nächste Woche soll im
Zuge des Air-Berlin-Konkursverfahrens über die künftige
Eigentümerschaft bei Niki entschieden werden - was wohl auch die
Zahlungsfähigkeit und Liquidität bei Niki ändern wird.
"Das ist normalerweise alles nicht öffentlich", wundert sich
Kantner über die Veröffentlichung des Konkursantrages über eine
Zeitung. "Der Richter wird sich nicht freuen", so Kantner. Aber es
gebe auch Ausnahmesituationen.
Selbst ein Konkursverfahren würde aber nicht automatisch das Aus
für die Fluggesellschaft bedeuten, heißt es im Kurier-Bericht
weiter. Die Airline könnte vorläufig weiter fliegen, bräuchte dann
aber eine neue Lizenz.
(Schluss) ggr
ISIN GB00B128C026
WEB http://www.airberlin.com
http://www.flyniki.com