Buwog-Richterin Hohenecker laut Gerichtspräsident nicht befangen
Plech-Anwalt Rohregger: Habe gar keine Befangenheitsantrag
gestellt, sondern VfGH- und OLG-Beschwerde
Die für den Buwog-Prozess vorgesehene Richterin
Marion Hohenecker ist laut dem Präsidenten des Landesgerichts Wien,
Friedrich Forsthuber, nicht befangen. Gerichtssprecherin Christina
Salzborn bestätigte am Dienstag auf APA-Anfrage eine entsprechende
Aussendung der Zeitung "Österreich".
Einen Termin für den Buwog-Prozess gebe es übrigens noch nicht,
erklärte die Gerichtssprecherin. Im Buwog-Verfahren sind
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter
Hochegger und andere wegen des Verdachts der Bestechung und Untreue
bei der Privatisierung der Bundeswohnungen angeklagt, es gilt die
Unschuldsvermutung.
Die Entscheidung Forsthubers sei nach der
Verfassungsgerichtshofs-Beschwerde des Anwalts Michael Rohregger,
der den Buwog-Angeklagten Ernst Plech vertritt, getroffen worden.
Richterin Hohenecker habe die Beschwerde so verstanden, dass der
Anwalt sie als ausgeschlossen bezeichne, und habe das dem
Gerichtspräsidenten vorgelegt. Dieser habe entschieden, dass keine
Ausgeschlossenheit vorliege.
Anwalt Rohregger hingegen betont im Gespräch mit der APA, er habe
gar keinen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt. "Einen
Ablehnungsantrag haben wir gar nicht gestellt, sondern der
Gerichtspräsident hat die Beschwerde ans Oberlandesgericht
irrtümlich als Ablehnungsantrag gewertet", so Rohregger. Er habe nur
einen Beschluss der Richterin bekämpft mit dem Vorbringen, sie dürfe
nicht für den Fall zuständig sein. Diesbezüglich habe er einen
Antrag beim VfGH gestellt, das Gesetz aufzuheben, aus dem sich
Hoheneckers Zuständigkeit für den Buwog-Fall ergebe. Weiters habe er
eine Beschwerde ans Oberlandesgericht Wien gerichtet, wenn der VfGH
das Gesetz aufhebe, dann sei Hohenecker nicht zuständig und müsse
abgezogen werden. "Man kann die Beschwerde ans OLG nicht als
Ablehnungsantrag werten, ich halte den Beschluss daher für völlig
falsch", meinte der Rechtsanwalt.
Konkret hat Plechs Verteidiger am 12. Juli einen
Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH gestellt, die Verfassungsrichter
mögen Teile der Strafprozessordnung (StPO) zur Zusammenführung von
Strafverfahren bei einem Richter aufheben. Richterin Hohenecker
wurde ja für den Buwog-Fall zuständig, weil sie für den dort
angeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics schon in einem
anderen Verfahren zuständig ist. In diesem anderen Verfahren war
Petrikovics aber aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig,
das von der Richterin gefällte Urteil über den Mitangeklagten wurde
vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben, im neuen Prozess gegen
ihn wird ein anderer Richter entscheiden.
Laut Anwalt Rohregger müsste dieser Richterwechsel auch für
Petrikovics gelten, das heißt die Richterin dürfte - wenn
Petrikovics gesundet - auch über ihn nicht urteilen. Damit fiele
aber auch die Zusammenführung der beiden Verfahren, wo Petrikovics
angeklagt ist, weg, also die Zuständigkeit Hoheneckers für das
Buwog-Verfahren. Dann müsse die ursprünglich vorgesehene Richterin
Nicole Rumpl zum Zug kommen, meint der Verteidiger.
(Schluss) gru/kre
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