Buwog-Anklage: Plech-Verteidigung will Richterin nicht
"Die Presse": Antrag an Verfassungsgerichtshof, der
vorgesehene Richterin als "befangen" erklärt - Grund ist
früherer Immofinanz-Prozess
Der für November anvisierte Beginn des Prozesses um
die Privatisierung der Bundeswohnungen (BUWOG) und die Einmietung
der Finanz in den Linzer Terminal Tower könnte sich laut einem
Bericht der Zeitung "Presse" (Donnerstagsausgabe) verzögern. Grund
ist, dass die Verteidigung des Mitangeklagten Ernst Plech die
Richterin nicht akzeptieren will und deswegen beim VfGH einen Antrag
eingebracht hat.
Gibt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dem Antrag - der an sich
die Vorbereitung auf die Verhandlung nicht hemmt - statt, so könnte
es im Buwog-Verfahren rund um den früheren Finanzminister Karl-Heinz
Grasser (FPÖ/ÖVP) zu einem Richterwechsel kommen, schreibt die
Zeitung.
Ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs bestätigte am
Mittwochabend auf APA-Anfrage, dass es einen 39-Seiten starken
Antrag der Plech-Verteidigung gibt, in dem es darum geht, dass
bestimmte Passagen der Strafprozessordnung (StPO) angeschaut werden
sollen. Die Stoßrichtung des Antrags laut "Presse": Die derzeit für
den Prozess vorgesehene Richterin, Marion Hohenecker vom
Straflandesgericht Wien, sei aufgrund verfassungswidriger
Bestimmungen der StPO zum Zug gekommen. Die betreffenden
Gesetzesstellen - es geht zu einem Gutteil um ein Verbinden zweier
Verfahren - würden das Recht auf ein faires Verfahren verletzen.
Daher seien sie aufzuheben oder zu korrigieren.
Die Zeitung zitiert den Plech-Anwalt so: "Wenn der
Verfassungsgerichtshof unserer Argumentation folgt, wäre Hohenecker
für das Buwog-Verfahren nicht zuständig. Dann wäre vermutlich die
ursprüngliche Richterin, Nicole Rumpl, für die Hauptverhandlung
zuständig." Vor der Verbindung der beiden Prozesse heuer im April
war Rumpl als Buwog-Richterin tätig. Sie ließ den Beschuldigten die
Anklageschrift zustellen.
Die Richterin Hohenecker bekam den Fall, weil sie ein von der
Buwog-Affäre unabhängiges Strafverfahren gegen den früheren
Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und weitere Angeklagte geleitet
hatte - und Petrikovics ist nun auch unter den Buwog-Angeklagten.
Dass die Richterin den Buwog-Prozess "erbte", ist aus Sicht des
Anwalts von Immobilienmakler Ernst Plech, Michael Rohregger, eben
nicht rechtens, so "Die Presse". Hohenecker dürfe nicht über
Petrikovics urteilen, der aus Krankheitsgründen nicht zu einem
Immofinanz-Prozess (Stichwort: "Villa Esmara") gekommen war, in dem
es eine Verurteilung und einige Freisprüche von ihr gegeben hatte.
Die Verurteilung von Ronald Leitgeb (20 Monate bedingt) wurde
aber vom OGH aufgehoben und es wird gegen den Tennismanager, für den
die Unschuldsvermutung gilt, ein neues Verfahren geben. Damit sei
auch das Buwog-Verfahren passe. So werde der Villa-Esmara-Fall nun
von zwei verschiedenen Richterinnen behandelt. Hohenecker ist laut
Zeitung aus Sicht des Plech-Anwalts also "befangen".
Detail am Rande: Der Anwalt Rohregger, der als Verfassungsexperte
gilt, hat in Kooperation mit der Kanzlei Böhmdorfer/Schender den
Großteil jener Anfechtungsschrift verfasst, die zur Aufhebung der
Bundespräsidentschaftswahl geführt hatte.
(Schluss) phs/cam
ISIN AT00BUWOG001
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