Linz Textil klagt nicht wegen Villen-Deal - Begehren abgewiesen
Dennoch weiter Prüfung des Gutachtens
Linz Textil wird keine Anzeige wegen eines von
Minderheitsaktionären heftig kritisierten Villenkaufs einbringen.
Aktionäre mit fünf bis zehn Prozent der Anteile am Unternehmen
hatten so eine Klage in einem "Minderheitsverlangen" gefordert.
Die Organe der Gesellschaft und ihre rechtlichen Berater seien
aber zu dem Schluss gekommen, dass für so eine Klage die rechtlichen
Voraussetzungen fehlen, teilte Linz Textil am Dienstagabend in einer
Aussendung mit. Daher werde auch keine Anzeige erstattet. Dennoch
soll aber ein in der Hauptversammlung am 10. Mai eingebrachtes
Gutachten analysiert und geprüft werden.
Bei dem Streit geht es um den Kauf einer Villa durch die Linz
Textil als Dienstwohnung für den bis 31. Dezember 2016 im Amt
befindlichen Vorstandsvorsitzenden Dionys Lehner. Das Gebäude wurde
dann saniert und an seine Familie verkauft. Dagegen laufen
Minderheitsaktionäre Sturm, aus ihrer Sicht ist der Firma dadurch
ein Schaden von über einer Million Euro entstanden. Der Vorstand
sieht hingegen sogar "materielle Vorteile" durch das Geschäft.
(Schluss) tsk/ivn
ISIN AT0000723606
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